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Fotograf in Handschellen

Brutaler Polizeieinsatz gegen friedliche Fußballgegner in Zürich

Mit unglaublicher Härte und Brutalität ging die Züricher Polizei am 4. Juli auf Gegner der UEFA Euro 2008 los. Auch Journalisten wurden angegriffen, in ihrer Arbeit behindert und festgenommen.

Im leerstehenden Züricher Fußballstadion Hardturm waren an diesem Tag Konzert und Spiele der Gruppe „Brot und Aktion“ angesagt als Protest gegen die Fußballeuropameisterschaft. Polizeiwagen rasten mit Blaulicht und Sirene heran. Polizisten gingen mit Gummigeschossgewehren auf die friedlichen AktivistInnen los. Der Fotojournalist Klaus Rozsa beobachtete wie die Polizisten „ohne Vorwarnung aus kürzester Distanz“ auf die Leute schossen. Als der erfahrene Fotograf das Geschehen mit der Kamera festhalten wollte, wurde er schroff aufgefordert, aufzuhören und abzuhauen. Rozsa, der bis 2005 Präsident des Sektors Presse in der Mediengewerkschaft comedia war, weigerte sich, verwies auf seinen Presseausweis und die Pressefreiheit. Daraufhin wurde er brutal von zwei Polizisten zu Boden gedrückt und in Handschellen gelegt (siehe Bild). Ohne Angabe von Gründen wurde er über eine Stunde auf der Hauptwache Urania festgehalten. Es gab weder eine Vernehmung noch irgendein Protokoll. Nach diversen Beschimpfungen und Bedrohungen durch Polizisten, wurde er wieder auf die Straße gesetzt.
Comedia verurteilte den Einsatz der Züricher Polizei „auf das Schärfste“. „Mit diesem Vorgehen wird die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit verletzt und ein Medienschaffender, der sich mit einem anerkannten Presseausweis legitimieren konnte, wurde an seiner Arbeit gehindert. Zusätzlich besorgniserregend ist, dass solche Fälle von Polizeiwillkür gegen Medienschaffende sich in letzter Zeit wieder häufen“, heißt es in einer Pressemitteilung. So wurde zum Beispiel im vergangenen Jahr ein Journalist der kritischen Wochen-Zeitung im Vorfeld einer Demonstration in Bern durch seine Verhaftung daran gehindert, über die Proteste zu berichten. Comedia verweist auf die Leitentscheidungen des Bundesgerichts und des Obergerichts Zürich aus dem Jahre 2002, wonach sich die Polizeibehörden gefallen lassen müssen, „dass ihre Interventionen von Medienschaffenden beobachtet, festgehalten und fotografiert werden“.
Rozsa erhält gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Die Züricher Anwältin Regula Bähler hat am 31. Juli „Strafanzeige gegen Angehörige der Stadtpolizei Zürich“ gestellt. Die Staatsanwaltschaft wird aufgefordert „angesichts der absolut grundlosen, unverhältnismäßigen, willkürlichen und erniedrigenden Art und Weise, wie die Polizei gegen Klaus Ròzsa vorgegangen ist, zu prüfen, ob die Umstände der vorläufigen Festnahme die Tatbestände: der einfachen Körperverletzung, der Nötigung, der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs erfüllen“. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Die Moralvorstellungen der Internationalen Journalistenföderation

„Der Journalist muss sich der Gefahr der Förderung von Diskriminierung durch die Medien bewusst sein und muss sein Möglichstes tun, eine Unterstützung von Diskriminierung u. a. aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer oder anderer Meinungen und nationaler oder sozialer Herkunft zu vermeiden“, erklärt der Pressekodex der Internationalen Journalistenföderation, der grössten Journalistenorganisation der Welt, die 600.000 Journalisten in 140 Ländern vertritt.

von Tamar Sternthal

Man sollte also meinen, diese Organisation, die Pressefreiheit, Wahrheit und Gleichheit verteidigt, würde einem Boykott von israelischen Journalisten durch das palästinensische Journalisten-Syndikat vehement entgegentreten, besonders bei einer Diskriminierungskampagne, die Israelis gefährdet, die aus dem Westjordanland berichten, indem man palästinensischen Beamten und Journalisten signalisiert, israelische Reporter seien dort nicht willkommen.

Zumindest sollte dies die Position einer Organisation sein, die von sich behauptet, sie „setzt sich international für die Verteidigung der Pressefreiheit und für soziale Gerechtigkeit ein“. Das tut sie jedoch nicht. Anstatt den Boykott des Palästinensischen Journalisten-Syndikats gegen Israelis zu verurteilen, hat die Internationale Journalistenföderation Nasser Abu Baker, den Vorsitzenden des Palästinensischen Journalisten-Syndikats und eifrigsten Verfolger der Diskriminierungskampagne gegen Israelis, in Schutz genommen. Tatsächlich sitzt Abu Baker, der palästinensische Beamte bedroht hat, die es wagen, mit israelischen Journalisten zu sprechen, im Exekutivkomitee der Internationalen Journalistenföderation.

Nasser Abu Baker (auch Abu Bakr geschrieben) hat auch jahrelang im Westjordanland als Berichterstatter für die Agence France-Presse gearbeitet, eine einflussreiche Nachrichtenagentur, die in sechs Sprachen herauskommt. Nach einem exklusiven Bericht des CAMERA (Committee for Accuracy in Middle East Reporting in America – Komitee für korrekte Berichterstattung über den Nahen Osten in Amerika) Anfang Dezember über den inhärenten Interessenkonflikt, der sich durch die Teilnahme Abu Bakers am siebten Fatah-Kongress und seine gescheiterte Kandidatur für den Fatah-Revolutionsrat ergibt, strafte ihn die einflussreiche Agence France-Presse mit einer einwöchigen Suspendierung und behielt sein Gehalt ein. Die Teilnahme von Journalisten an politischen Veranstaltungen, insbesondere an solchen, von denen sie berichten, ist ein ernster Verstoss gegen die Verpflichtung zur „strengster Neutralität“ der Agence France-Presse und ihr Versprechen, sie sei „unabhängig von der französischen Regierung und allen anderen wirtschaftlichen oder politischen Interessen.“

Nun tritt die Internationale Journalistenföderation auf den Plan, die ihre ausdrückliche Verpflichtung zu Wahrheit und Verhinderung von Diskriminierung mit ihrer Stellungnahme vom 2. Februar zu den Sanktionen der Agence France-Presse gegen Abu Baker ausser Kraft setzte. In der Stellungnahme, die gemeinsam mit zwei weiteren ehrwürdigen Formationen, dem französischen Journalisten-Syndikat und dem Französischen Demokratischen Gewerkschaftsbund CFDT, herausgegeben wurde, heisst es:

DIE JOURNALISTENVEREINIGUNGEN SNJ, SNJ-CGT UND CFDT, MITGLIEDER DER INTERNATIONALEN JOURNALISTENFÖDERATION (IFJ – 600.000 MITGLIEDER WELTWEIT) HABEN ERFAHREN, DASS NASSER ABU BAKER, PRÄSIDENT DES PALÄSTINENSISCHEN JOURNALISTENVERBANDS, MITGLIED DES IFJ-EXEKUTIVKOMITEES UND JOURNALIST DER AFP IN RAMALLAH, NACH EINER AUSEINANDERSETZUNG MIT DER GESCHÄFTSLEITUNG SANKTIONIERT WORDEN IST.

TROTZ DER INTERVENTION DES VERBANDES BEI DER GESCHÄFTSLEITUNG ENTSCHIED DIE AFP PLÖTZLICH UND OHNE WEITERE RÜCKSPRACHE, DEN ARBEITSVERTRAG UNSERES KOLLEGEN FÜR EINE WOCHE AUSZUSETZEN (22. BIS 28. JANUAR 2017) UND IHM SEIN GEHALT VORZUENTHALTEN. DIE VON DER GESCHÄFTSLEITUNG VORGEBRACHTEN ANSCHULDIGUNGEN BASIEREN GRÖSSTENTEILS AUF FEHLINFORMATIONEN EINER EXTREMISTISCHEN ISRAELISCHEN WEBSITE, WO BEHAUPTET WURDE, UNSER KOLLEGE SEI BEIM LETZTEN FATAH-KONGRESS GEWÄHLT WORDEN. DIES HAT SICH ALS UNZUTREFFEND ERWIESEN.

DIE AFP HATTE BEREITS VERSUCHT, ABU BAKER AN DER TEILNAHME AM IFJ-KONGRESS IN FRANKREICH DIESEN SOMMER ZU HINDERN. WIEDER AUFGRUND VON INFORMATIONEN AUS DEN GLEICHEN KREISEN.

DIE REAKTION DES VERBANDES ZWANG DIE AFP ZUM WIDERRUF EINER ENTSCHEIDUNG, DIE DEM RECHT VON JOURNALISTEN, VOLLWERTIGE BÜRGER ZU SEIN UND GEWERKSCHAFTSAKTIVITÄTEN AUSZUÜBEN, ENTGEGENSTAND.

DIE FRANZÖSISCHEN GEWERKSCHAFTEN KRITISIEREN DIESE BEHARRLICHKEIT BEIM ANGRIFF AUF UNSEREN KOLLEGEN. WIR KENNEN DIE EXTREMEN SCHWIERIGKEITEN BEI DER AUSÜBUNG SEINES BERUFS IN EINEM LAND, WO PALÄSTINENSISCHE JOURNALISTEN DEN ISRAELISCHEN MILITÄRBEHÖRDEN IN BESONDEREM MASSE AUSGESETZT SIND.

UNSERE DREI ORGANISATIONEN WERDEN DIE IFJ ÜBER DIESEN FALL INFORMIEREN UND ALLE UNSERE MITGLIEDER AUF DER GANZEN WELT DAZU AUFRUFEN, DIESE HALTUNG GEGENÜBER EINEM GEWERKSCHAFTSFUNKTIONÄR ZU KRITISIEREN.

WIR VERLANGEN DIE KOMPLETTE AUSZAHLUNG DES GEHALTES UNSERES KOLLEGEN.

WIR BITTEN DARUM, VON DER GESCHÄFTSLEITUNG MIT DEN VERTRETERN DER IFJ EMPFANGEN ZU WERDEN, UM DIESEN SYSTEMATISCHEN ANGRIFFEN AUF EINEN UNSERER KOLLEGEN EIN ENDE ZU SETZEN.

Neben der Enthüllung, dass die Agence France-Presse endlich Massnahmen gegen Abu Baker ergriffen hat (wenn auch unzureichende), wirft die Veröffentlichung der Internationalen Journalistenföderation ein erhellendes Licht auf die moralisch zweifelhaften Verhältnisse bei der weltweit grössten Organisation für Journalisten.

Erst erklärt der Pressekodex der Internationalen Journalistenföderation: „Achtung vor der Wahrheit und vor dem Recht der Öffentlichkeit auf wahrhaftige Unterrichtung ist die oberste Pflicht des Journalisten.“ Doch dann beruht die Pressemitteilung der Internationalen Journalistenföderation auf einer Unwahrheit.

Die Föderation erklärt fälschlicherweise: „Die von der Geschäftsleitung [der Agence France-Presse] erhobenen Anschuldigungen beruhen im Wesentlichen auf Fehlinformationen extremistischer israelischer Websites, die behaupten, unser Kollege sei beim letzten Fatah-Kongress gewählt worden. Dies hat sich als unzutreffend erwiesen.“

Darüber hinaus beinhaltet die Grundsatzerklärung der Organisation einen Aufruf an Hunderttausende Journalisten auf der ganzen Welt – auf der Grundlage dieser Unwahrheit.

Während diese Zeilen geschrieben werden, muss sich die Internationale Journalistenföderation noch zu Fragen hinsichtlich der Identität der „extremistischen israelischen Websites“ erklären, die angeblich behauptet haben, Abu Baker sei „beim letzten Fatah-Kongress gewählt“ worden (eigene Hervorhebung). Wie zuvor erwähnt, war bereits auf Englisch dargelegt worden, dass Abu Baker, ein Reporter der Agence France-Presse, bei den Wahlen der Fatah im Dezember angetreten war – und verloren hatte.

Dass Abu Baker als Delegierter beim Fatah-Kongress und auch bei den Wahlen aufgestellt war, wurde zuerst in den palästinensischen Medien berichtet. Daran ist nichts Unzutreffendes.

Nachfragen bei der Internationalen Journalistenföderation zu Plänen, eine neue Presseerklärung herauszugeben, um klarzustellen, dass Abu Baker tatsächlich am Fatah-Kongress teilgenommen und für den Fatah-Revolutionsrat kandidiert hat, oder die Erklärung vom 2. Februar zu korrigieren, blieben ohne Reaktion.

Die Agence France-Presse war nicht die einzige publizistische Organisation, die erkannte, dass eine Kandidatur für ein politisches Amt einen groben Verstoss gegen die journalistische Verpflichtung der Überparteilichkeit darstellt. Die Foreign Press Association in Israel, die etwa 480 in Israel, dem Westjordanland und dem Gazastreifen tätige Journalisten vertritt, entzog zwei weiteren Journalisten, die bei den Fatah-Wahlen im vergangenen Dezember kandidierten, die Mitgliedschaft: Moussa al Shaer, ein Kameramann von NHK TV 9 (Japanische Rundfunkgesellschaft) und Mohammed Allaham von al-Arabiyah. (Abu Baker ist kein Mitglied der Foreign Press Association, so dass diese keine Schritte gegen ihn unternehmen konnte.) Die Mitteilung der Foreign Press Association zu diesen Journalisten lautete wie folgt:

DIE FPA MÖCHTE KLARSTELLEN, DASS MITGLIEDER, DIE EINE POLITISCHE LAUFBAHN VERFOLGEN, IHRE FPA-MITGLIEDSCHAFT NICHT FORTFÜHREN KÖNNEN. IN DER SATZUNG DER FPA STEHT EINDEUTIG, DASS PERSONEN MIT REGIERUNGSBETEILIGUNG ODER SOLCHE, DIE AKTIV EIN POLITISCHES AMT ANSTREBEN ODER IM BEREICH VON PUBLIC RELATIONS TÄTIG SIND, AUFGRUND DES DER SITUATION INHÄRENTEN INTERESSENKONFLIKTS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN MITGLIEDER SEIN KÖNNEN.

INFOLGEDESSEN HAT DER VORSTAND BESCHLOSSEN, DIE MITGLIEDSCHAFT VON PERSONEN ZU BEENDEN, DIE KÜRZLICH AKTIV EIN POLITISCHES AMT ANGESTREBT HABEN. ALS EINMALIGES ZUGESTÄNDNIS KANN EIN FPA-MITGLIED, DAS NICHT LÄNGER AN POLITISCHEN/STAATLICHEN/PR-AKTIVITÄTEN BETEILIGT IST, NACH EINER SECHSMONATIGEN KARENZFRIST DIE MITGLIEDSCHAFT ERNEUT BEANTRAGEN. DIE FPA WIRD DIE ENTSPRECHENDEN MEDIENSTELLEN ÜBER DIESE ENTSCHEIDUNG UNTERRICHTEN.

Während die Foreign Press Association eine klare Aussage machte und angemessene Massnahmen ergriff, die zeigten, dass die Bewerbung für ein politisches Amt einen eindeutigen Interessenkonflikt mit der journalistischen Arbeit darstellt, vertuschte die Internationale Journalistenföderation die Tatsache, dass ihr eigenes Exekutivkomitee-Mitglied sich auf ein Amt bewarb und griff die Agence France-Presse an, die es angeblich grundlos verfolgte.

Zweitens gibt es da noch das Problem, dass die Presseerklärung der Internationalen Journalistenföderation die unvertretbare Boykottkampagne Abu Bakers gegen israelische Journalisten ignoriert, die zuerst im Mai vergangenen Jahres aufgedeckt wurde. Offensichtlich teilweise angesichts dieser Aktivitäten hat die Agence France-Presse Massnahmen gegen Abu Baker ergriffen. Laut Presseerklärung der Internationalen Journalistenföderation versuchte die Agence France-Presse Abu Baker daran zu hindern, am Kongress der Internationalen Journalistenföderation vergangenen Sommer in Frankreich teilzunehmen, ein Schritt, den die Internationale Journalistenföderation blockierte.

Nasser Abu Baker hat palästinensische Beamte bedroht, die es wagten, mit israelischen Journalisten zu sprechen, wie im Mai 2016 dokumentiert wurde.

Als stellvertretender Vorsitzender des palästinensischen Journalisten-Syndikats mahnte der Reporter der Agence France-Presse:

„Ich rufe alle Kolleginnen und Kollegen/Journalistinnen und Journalisten dazu auf, alle palästinensischen Beamtinnen und Beamten gleich welchen Ranges zu boykottieren, die israelischen Journalisten und israelischen Medien ein Interview geben… diesen giftigen Medien, deren einziges Ziel es ist, Uneinigkeit zu verbreiten und gegen unser Volk aufzuhetzen. Ihre Medien, die von ihrer Regierung gelenkt werden, sind eins der Werkzeuge der Besatzung. Daher ist die Zeit für einen umfassenden Boykott ihrer Medien gekommen. Das Syndikat wird dazu eine eindeutige Position vertreten. Ich bitte alle Journalisten, sich daran zu halten. Von nun an werden wir den Namen jedes Beamten veröffentlichen, der diesen Medien ein Interview gibt.“

Das palästinensische Journalisten-Syndikat unterstützte den Boykott auch offiziell und gab eine ähnliche Erklärung heraus, über die von Palestinians48.net, einer israelisch-arabischen Website, berichtet wurde. Die Website berichtete , das palästinensische Journalisten-Syndikat habe seine Mitglieder und palästinensische Beamte dazu aufgerufen, israelische Medien „angesichts der anhaltenden und eskalierenden israelischen Angriffe auf palästinensische Journalisten“ zu boykottieren. Das Syndikat behauptete in einer Erklärung, dass „israelische Journalisten und hebräische Medienkanäle in die Gebiete des Staates Palästina eindringen und dort gemeinsam mit – und unter dem Schutz – der israelischen Besatzungsarmee arbeiten.“ Ebenso rief das Syndikat „alle palästinensischen Beamten dazu auf, sich nicht mit israelischen Reportern zu befassen oder ihnen Interviews oder Erklärungen zu geben“ und wies darauf hin, es werde die Einhaltung dieser Entscheidung verfolgen und Stellung gegen diejenigen beziehen, die dagegen verstossen.

Abu Baker postete im vergangenen Februar auf seiner Facebook-Seite eine ähnliche Erklärung mit der Ankündigung des Boykottes, unterschrieben vom „Generalsekretariat“ des palästinensischen Journalisten-Syndikats und entfernte die Seite später nach einer Untersuchung. Die Internationale Journalistenföderation hat bisher nicht erklärt, wie ihr Schweigen zur Diskriminierungskampagne gegen Israelis mit der erklärten Überzeugung der Organisation vereinbar ist, dass Journalisten „ihr Möglichstes tun [sollten], eine Unterstützung einer solchen Diskriminierung aufgrund von … nationaler oder sozialer Herkunft zu vermeiden.“ Tatsächlich läuft die Annahme und Verteidigung Abu Bakers, der führenden Figur hinter der Kampagne, die israelische Journalisten gefährdet, durch die Internationale Journalistenföderation dem Kodex der Organisation direkt zuwider.

Ein weiteres Grundprinzip der Internationalen Journalistenföderation erwies sich für Abu Baker anscheinend ebenfalls als Herausforderung: „Achtung vor der Wahrheit und vor dem Recht der Öffentlichkeit auf wahrhaftige Unterrichtung ist die oberste Pflicht des Journalisten.“

So nahm Abu Baker beispielsweise im März an einer Konferenz in Jordanien teil, wo er, wie im letzten Mai berichtet wurde, die vollkommen grundlose Anschuldigung erhob, israelische Krankenhäuser behandelten 5.000 IS-Mitglieder.

Wie es in einem Artikel am 29. März 2016 auf Al Watan, einer unabhängigen Website mit Sitz im Gazastreifen, hiess:

ABU BAKER SAGTE IN EINEM INTERVIEW MIT DER RADIOSTATION MAWTINI, ER HABE AN DER KONFERENZ ZU MEDIEN UND TERRORISMUS [IN JORDANIEN] TEILGENOMMEN, UM DIE VERBRECHEN UND METHODEN DER ISRAELISCHEN BESATZUNG AUFZUDECKEN. ER SAGTE: „WIR BATEN ARABISCHE MEDIENSCHAFFENDE, IHRE BEMÜHUNGEN ZU INTENSIVIEREN, DIE NAZISTISCHEN UND RASSISTISCHEN VERBRECHEN DER ISRAELISCHEN BESATZUNG GEGEN DIE PALÄSTINENSISCHE BEVÖLKERUNG BLOSSZUSTELLEN UND DIE SACHE DER PALÄSTINENSER WIEDER IN DEN MITTELPUNKT DER AUFMERKSAMKEIT DER ARABISCHEN MEDIEN ZU STELLEN.“

ER SAGTE, DIE ISRAELISCHE BESATZUNG HABE IHRE IS-METHODEN GEGEN DIE PALÄSTINENSER MIT DER ZERSTÖRUNG PALÄSTINENSISCHER DÖRFER, TÄGLICHEN HINRICHTUNGEN, VERHAFTUNGEN UND ANGRIFFE AUF KINDER UND JOURNALISTEN DORT UMGESETZT. ER MACHTE DIE REGIERUNG NETANYAHU FÜR DIE LEGITIMIERUNG DIESER METHODEN GEGEN DIE PALÄSTINENSISCHE BEVÖLKERUNG VERANTWORTLICH.

Die Internationale Journalistenföderation bezeichnet „Verleumdungen, üble Nachrede, Beleidigungen, grundlose Anschuldigungen“ als „berufliche Verstösse“. Die grösste Organisation von Journalisten hat auch immer noch nicht erklärt, ob sie der Ansicht ist, die Beschuldigungen Abu Bakers zu angeblichen israelischen Nazi- und IS-Methoden fielen in diese Kategorie oder ob sie glaubt, sie spiegelten die „Achtung vor der Wahrheit“ wider.

In jedem Fall ist offensichtlich, dass hinter der pathetischen „Achtung vor der Wahrheit“ der Internationalen Journalistenföderation keine Wahrheit steckt. Es gibt auch keine Gerechtigkeit bei der Internationalen Journalistenföderation, die vorgibt, für Pressefreiheit und gegen Diskriminierung zu kämpfen, aber Abu Baker Schutz und Zuspruch bietet und aktiv israelische Journalisten diskriminiert, ihnen ihre Pressefreiheit verwehrt und ihr Leben gefährdet, indem man palästinensischen Beamten und Journalisten signalisiert, die israelischen Reporter seien dort unerwünscht.

Journalisten, die diese Werte wirklich hochhalten, sollten zur Kenntnis nehmen: Die Internationale Journalistenföderation ist keine Vertretung für sie.

Tamar Sternthal ist Leiterin des israelischen Büros von CAMERA (Committee for Accuracy in Middle East Reporting in America).

Zuerst erschienen auf Englisch beim Gatestone Institute.

http://www.audiatur-online.ch/2017/03/01/die-moralvorstellungen-der-internationalen-journalistenfoederation/ 

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Die Gesinnungspolizei von Basel

Nachfolgend die Originalseite (Stand 7.11.2016) vom Blog "etwasanderekritik.wordpress.com"
Wer den Link am Sonntag auf facebook teilte, war nicht schlecht erstaunt: Der Link wurde von facebook sofort gelöscht. Jeder Text, in dem der Link vorkam ebenfalls. Statt dem Link erschien diese Meldung:"Diese Nachricht wurde entfernt, da sie blockierte oder schädliche Links enthält."
Bis zur Stunde verweigert facebook jede Stellungnahme zu dieser höchst fragwürdigen, ja illegalen Aktion. 
Offensichtlich war am Sonntag die "Gesinnungspolizei" von Basel aktiv: Eine Gruppe um die Regierungskandidatin Heidi Mück löscht eifrig kritische Kommentare in social Media und auf Kommentarseiten der Mück und ihrer Partei Basta! Kritiker werden blockiert. Nun, das sind vielversprechende Ausgangsformen für eine Regierungskandidatin. 
Neu ist, dass sich facebook innert kürzester Zeit dazu hinreissen liess, einen recherchierten und in keiner Weise beleidigenden Text als solchen von einer externen Seite zu blockieren. 
Zur Zeit klären die Betreiber der Seite "etwas andere Kritik" eine Strafanzeige gegen facebook ab.

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EX-STADTPRÄSIDENT ÜBT ZENSUR AN FILMFESTIVAL-BEITRAG

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Budapest Pride 2015 mit Rekordbeteiligung



20. Budapest Pride mit Rekordbeteiligung


15 - 20 Tausend Menschen, und damit deutlich mehr als bisher, nahmen dieses Jahr an der Budapest Pride teil. 

Unter dem Motto: "Lasst uns provozieren" besammelten sich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle Menschen und -natürlich - zahlreiche Heterosexuelle Unterstützerinnen, am Andrássy Boulevard. Der Zutritt zum Versammlungsplatz war nur nach einer Kontrolle möglich. Damit sollte verhindert werden, dass rechtsextreme Provokateure im Zug mitlaufen können. Ein sehr starkes Polizeiaufgebot sorgte denn auch dafür, dass die Demonstration ohne Zwischenfälle ablief.


Die Begrüssungsrede wurde vom berühmten Dirigenten Adam Fischer gehalten. Die Ansprache war sehr politisch gehalten. Nicht nur Allgemeinplätze, sondern der Hinweis, dass Ungarn eine offene, farbige Gesellschaft ist und bleiben muss. Dies sei nur möglich, wenn die Regierung nicht immer wieder das Gegenteil mache. Fischer erwähnte, dass nur wenige hundert Meter von hier, täglich hunderte Flüchtlinge ankommen, und vom Staat im Stich gelassen werden. Dafür beweise die Zivilgesellschaft mit ihrer Solidarität, dass wir alle Zusammengehören. 


"Lasst uns also Provozieren!"

Mehrere als "Love Mobiles" gestaltete Sattelschlepper  standen bereit, um den (langen) Demonstrationsmarsch musikalisch zu begleiten. Am auffallendsten war zweifellos der Wagen mit der Aufschrift: "Gypsy - Queer and Happy" auf dem eine bekannte Zigeuner Band life Musik spielte.

Nach einem dreistündigen fröhlichen Tanz-Spaziergang endete die Veranstaltung auf dem Taban, einem grossen Park auf der Budaer Seite der Stadt.

Die Polizei sicherte auch den Abzug der Manifestantinnen, indem in den Strassenbahnen und Bussen und der Metro Polizisten mitfuhren.

Zu der Veranstaltung haben über 30 Organisationen aufgerufen. 


Dieser Text erscheint hier als Gegeninformation und untersteht dem

Creative Commons copyright cc.

Text und Fotos: Miklós Klaus Rózsa. 

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Grenzenlose Solidarität

Grenzenlose Solidarität 
Heute war ich auf den Spuren der Flüchtlinge in Ungarn unterwegs. Zur Zeit ist es so, dass die via Serbien ankommenden Flüchtlinge, v.a. aus Syrien und Afghanistan, in Südungarn, also in Szeged, nicht mehr untergebracht werden können. 


Sofern sie sich melden oder von der Polizei aufgegriffen werden, werden sie registriert und erhalten eine Überweisung in ein Flüchtlingslager irgendwo in Ungarn.
Anschliessend werden sie in einen Zug gesetzt nach Budapest. In Budapest angekommen, sind sie aber völlig auf sich selber gestellt. Niemand kümmert sich um sie.

Wenn da nicht die zahllosen freiwilligen Helfer wären!

Eine unglaubliche Solidaritätswelle hat die Bevölkerung ergriffen. Vor dem Inlandsbahnhof West fahren im 10 -Minutentakt private Fahrzeuge vor und bringen Lebensmittel, Getränke, Hygieneartikel, Schuhe, Kleider und Spielzeuge. Diese werden von Helferinnen verteilt. Ziel ist, so die Koordinatorin Anna, den ankommenden ein Gefühl zu geben willkommen zu sein. Sie mit dem Notwendigsten zu versorgen und dabei behilflich zu sein, dass sie den Weg zu ihrem Aufnahmezentrum finden. Auch wurden schon Kranke in ein Spital gefahren.

Niemand soll auf der Strasse schlafen müssen!

Später besuchte ich das Zentrum der zivilen Helfer. In der Nähe vom Bahnhof führt Eszter ein grösseres Restaurant. Sie hat einen Teil der Küche kurzerhand in ein Lager und Verteilzentrum umgenutzt. Und im Nebenraum finden Sitzungen statt. Hier werden am Laufmeter Sachspenden abgegeben. Soeben gehen wir raus, weil ein Lieferwagen einer türkischen Restaurantkette voller Lebensmittel vorgefahren ist und ausgeladen werden muss Hier arbeiten beinahe rund um die Uhr zahlreiche Frauen und einige Männer und zwei Kinder. Junge und ältere, Mütter und Omis, Christen, Juden und Muslime. Täglich werden etwa 600 Sandwiches gestrichen und die Restaurantköche bereiten während der ruhigen Zeit am Nachmittag gegen 100 Portionen warme Speisen die abgepackt werden. Mit Geldspenden bestellt das Restaurant zu Grosshandelspreisen Lebensmittel.

Demnächst mehr auf diesem Kanal. Der Artikel erscheint hier als Gegeninformation. Text und Bilder: Miklós Klaus Rózsa | photoscene.ch

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Presserat sieht freie Gerichtsberichterstattung in Gefahr

Der Schweizer Presserat warnt vor Geheimjustiz. Durch abgekürzte Verfahren und die Masse von Strafbefehlen werde das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren unterlaufen. Dieses sei aber ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz.

Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr, wie er in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Er lancierte einen Aufruf in Sachen freier Gerichtsberichterstattung.

Dabei wendet sich der Presserat erstmals an die obersten Verantwortlichen der Schweizer Justiz. Laut Mitteilung ging seine Stellungnahme an Justizministerin Simonetta Sommaruga sowie an den Bundesgerichtspräsidenten, den Bundesanwalt, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und an die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz.

"Urteile schwer nachvollziehbar"

Für den Presserat gehört das Prinzip, wonach Verfahren vor Gerichten öffentlich sind, zu den wichtigsten Errungenschaften des liberalen Rechtsstaats. Justizreformen mit dem Ziel, die Effizienz zu steigern, führten jedoch dazu, dass die strafrechtliche Erledigung von Fällen den Gerichten - und damit der Öffentlichkeit - mehr und mehr entzogen werde.

"Wenn Richter kaum noch Zeugen befragen und Staatsanwälte Beschuldigte in Strafbefehlsverfahren nicht einvernehmen, sind solche Fälle und Urteile schwer nachvollziehbar", schreibt der Presserat. Der Anspruch auf Öffentlichkeit sei nicht auf Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen beschränkt.

Seit der Revision der Strafprozessordnung 2011 behandle die Justiz immer mehr Straffälle nach dem abgekürzten Verfahren abschliessend. Weil sich dadurch Gerichtsberichterstatter zunehmend bei ihrer Arbeit eingeschränkt fühlten, beschloss der Presserat, das Thema aufzugreifen und ein Hearing mit Experten durchzuführen.

Die Einschränkungen beträfen aber nicht nur die abgekürzten Verfahren, sondern auch die Strafbefehle und die Einstellungen von Verfahren. Kern eines abgekürzten Verfahrens ist die Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten. Dabei legt der Beschuldigte ein Geständnis ab und die Anklage kommt ihm dafür entgegen.

Das Gericht prüft in der Hauptverhandlung dann bloss noch, ob das Verfahren korrekt durchgeführt wurde und die beantragte Sanktion angemessen ist.

Schwierige Informationsbeschaffung

Wie beschwerlich die Informationsbeschaffung für Journalisten sein kann, hat gemäss dem Presserat der Fall Zuppiger gezeigt. Der ehemalige SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger wurde von der Zürcher Justiz in einem abgekürzten Verfahren wegen Veruntreuung schuldig gesprochen.

Einem Journalisten, der den Tatbeitrag Zuppigers klären wollte, wurde vom Bezirks- und vom Obergericht Akteneinsicht verweigert. Die Gerichte begründeten dies mit dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen. Dem Öffentlichkeitsprinzip sei mit der öffentlichen Urteilsverkündung Genüge getan, wurde argumentiert.

Ähnlich problematisch gestaltete sich laut Presserat der Zugang zu Informationen im Fall Nef. Das Verfahren gegen den früheren Armeechef Roland Nef wegen Nötigung seiner Ex-Freundin wurde eingestellt. Erst das Bundesgericht entschied, dass die interessierten Medien Anrecht auf Einblick in die Einstellungsverfügung haben.

Forderung nach praktikablen Regelungen

Damit Medienschaffende ihren Auftrag als "Wachhunde der Demokratie" erfüllen können, sind sie laut Presserat angewiesen auf einfachen Zugang zu Anklageschriften, Urteilen, Einstellungsentscheiden und Strafbefehlen. In begründeten Fällen müsse ihnen auch Akteneinsicht gewährt werden.

In Anbetracht der grossen Zahl von Urteilen und Strafbefehlen brauche es praktikable Regelungen wie längere und vereinheitlichte Fristen für den Zugang zu Urteilen und Strafbefehlen. Zentral sei zudem, dass Journalisten für Einsichtsgesuche nicht unverhältnismässig zur Kasse gebeten würden.

"Prohibitiv wirkende Kostenauflagen" müssten abgeschafft werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten durch den einfachen Zugriff auf die Informationen im Internet möglichst grosse Transparenz herstellen. Vorbildlich seien das Bundesgericht und einzelne kantonale Justizbehörden.

Der Presserat kritisiert auch, dass manche Gerichte die Anforderungen für die Zulassung als Gerichtsberichterstatter beliebig erhöhen. Die Akkreditierung dürfe nicht missbraucht werden, um Reporter unter Druck zu setzen.

Einsamer Kampf für Pressefreiheit - auch zu Zeiten des "je suis Charlie"

Von Miklós Klaus Rózsa

Und schon meckert ein „Mitarbeiter SRF“ auf facebook „sorry, aber die charlie-anspielung ist daneben.“ Weshalb eigentlich? Darf man sich für universale Rechte wie die Pressefreiheit nur wehren, wenn man tot ist? Pardon, das war geschmacklos. Neustart. Darf man sich für universale Rechte, wie die Pressefreiheit, nur wehren, wenn man mit dem Tode bedroht wird?

Also am 22. Januar 2015 fand ein bemerkenswerter Prozess gegen zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei Zürich statt. Die Staatsanwaltschaft verlangt ihre Bestrafung wegen Amtsmissbrauchs indem sie Miklós Klaus Rózsa am 4. Juli 2008 (kein Tippfehler) „unrechtmässig festgenommen“ haben und wegen Körperverletzung, da sie diesen an „Körper und Gesundheit geschädigt haben, wobei sie die Tat an einem Wehrlosen begangen haben“. Da das Urteil erst am Montag gefällt wird, bleibt uns Zeit für einige Betrachtungen.

Tatsächlich fuhr ich am Abend des 4. Juli, in Begleitung meiner Frau Susann, mit dem Auto Richtung „Kraftwerk“ an der Hardturmstrasse am Stadion vorbei, als zwei Streifenwagen mit Blaulicht und Sirene die Strasse blockierten. Ich sah wie vier Polizisten aus den Wagen sprangen, davon zwei mit Gummigeschossgewehren bewaffnet, und auf das Tor des Stadion zu rannten. Ich schnappte meine Kamera und lief den Polizisten hinterher, meine Frau übernahm das Steuer des Autos und parkierte. Vor dem Eingang bot sich folgendes Bild:

Ausgangslage: Alle Besetzer sind auf dem Areal und wollen schießen und prügeln auf sie ein.

Ausgangslage: Alle Besetzer sind auf dem Areal und wollen das Tor schließen. Polizisten schießen und prügeln auf sie ein. Bild: Klaus Rózsa | photoscene.ch

Einige Dutzend Menschen befanden sich im Stadion, weitere waren gerade dabei, das Tor wieder zu verrammeln. Sie wollten das Areal für eine Veranstaltung nutzen – «Brot und Action». Ohne irgendwelche Vorwarnung begangen die Polizisten mit Gummigeschossen aus geringster Distanz auf die Jugendlichen zu schiessen und auf andere wurde mit dem Mehrzweckschlagstock eingeprügelt. Ein aussichtsloses Unterfangen der vier Polizisten, hätten sie die Besetzung des Stadions verhindern wollen. Als einziger anwesender Medienmensch fotografierte ich diese Action aus relativ grosser Entfernung. Noch nie hatte ich einen derart unsinnigen und aggressiven Polizeieinsatz gesehen. Statt mit der Einsatzzentrale Kontakt aufzunehmen, und diese zu informieren, dass sie zu spät gekommen sind, um eine Besetzung verhindern zu können, schossen sie einfach weiter. Sonst hätten sie erfahren können, dass die Besitzerin des leerstehenden Stadions, die Credit Suisse gar keinen Strafantrag gestellt hatte, ja sogar auf Anfrage explizit keinen stellen wollte. Somit war der ganze Polizeieinsatz sowieso völlig unnötig und entbehrte zudem jeglicher Rechtsgrundlage.

Sinnloser und überzogener Polizeieinsatz – gegen die Pressefreiheit

Als der Polizeibeamte Sch. „ausgeschossen“ war, rannte er zum Streifenwagen um Munition zu holen. Auf meiner Höhe meinte er kurz: “Roscha, du Arschloch, verreis, da wird nöd fotografiert“. Frisch munitioniert griff er auf dem Rückweg nach meiner Kamera die ich rechtzeitig hinter meinen Rücken steckte. Ich sagte ihm, dass ich sehr wohl hier bleiben und weiter fotografieren würde.

Dann ging es los. Sch., verstärkt durch seinen Kumpanen Ru. interessierten sich fortan weniger um die bösen Stadionbesetzer dafür mehr um mich. Abwechselnd stellten sie sich vor mir auf um mir die Sicht zu nehmen. Ich protestierte, verwies auf meine Rechte und offerierte den Presseausweis. Ich verlangte wiederholt auch den Beizug eines Presseoffiziers, wie dies in der Dienstanweisung 8903 für solchen Fälle vorgeschrieben ist. Schliesslich gab ich auf und wollte zu meinem Auto gehen. Stattdessen wurde ich zu Boden gerissen – Zitat aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: “…worauf die beiden Beschuldigten R. und Sch. den Geschädigten ohne Anlass und mit unnötiger Härte zu Boden warfen. Dann schleiften sie den Geschädigten gegen seinen Willen und unter Anwendung physischer Gewalt an den Handgelenken über mehrere Meter hinweg zum Parkplatz, wo der Ehefrau des Geschädigten die Kamera übergeben wurde.“

Brutale Festnahme des Pressefotografen Klaus Ròzsa

Brutale Festnahme des Pressefotografen Klaus Ròzsa                                 Bild: Susann Wach | photoscene.ch

Daraufhin fotografierte Susann weiter…

Nun, ich fasse mich kurz, im Wesentlichen sieht man ja, wie die beiden Polizisten mit mir umgingen auf den Fotos. Es folgte der Abtransport auf die Hauptwache Urania, mit weiteren unschönen Szenen, der Anordnung, mich auszuziehen, der ich mich erfolgreich widersetzte und mit darauffolgenden wüsten Beschimpfungen und Morddrohungen. Das alles ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens, ganz im Gegensatz zu meinem Nazi-Vergleich. Irgendeine Einvernahme erfolgte nicht, ich wurde zwei Stunden später regelrecht rausgeschmissen.

Anzeige und Gegenanzeige

Natürlich reichte ich eine Strafanzeige ein. Das Vorgehen der Polizei war in vielerlei Hinsicht nicht korrekt, ja strafbar. Und es kam wie es immer kommt: Die Polizei reichte sofort eine Gegenklage ein, wegen „Hinderung einer Amtshandlung“ und „Gewalt und Drohung gegen Beamte“. Und auch die Justiz funktionierte wie sie in solchen Fällen meist funktioniert: Gar nicht. Mein Antrag auf Beweismittelsicherung? Nicht beantwortet.

Polizist greift nach meiner Kamera

Polizist greift nach meiner Kamera          Bild: Klaus Rózsa | photoscene.ch

(Videoaufnahmen, insbesondere auf der Hauptwache). Nach vier Jahren folgten dann die ersten Einvernahmen. In der Folge eine Einstellungsverfügung gegen alle beteiligten Polizeibeamten, aber eine Anklageerhebung gegen das Opfer. Folgerichtig wurde ich also vom Bezirksgericht Zürich am 8. Juni 2012 verurteilt.

Wobei selbst hier das Gericht die Schuld in der Frage der „Hinderung einer Amtshandlung“ verneinte und mich in diesem Punkt freisprach. Ich reichte sowohl Rekurs gegen die Einstellungsverfügung wie auch gegen das Urteil des Bezirksgerichtes ein.

Ein Jahr später urteilte das Bundesgericht, dass die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Stadtpolizisten R. und Sch. rechtswidrig war, und belehrte die Staatsanwaltschaft darüber, dass eben im Zweifel für eine Anklage zu entscheiden sei. Es weist die Staatsanwaltschaft an, die Polizisten anzuklagen, nicht ohne sich in der Begründung über die einseitige Beweisführung zu Gunsten der Polizei zu auszulassen. Insbesondere seien die unabhängigen Zeugen sowie das Bildmaterial nicht beachtet worden.

Deutliche Bundesgerichts- und Obergerichtsurteile

Wenig später dann die zweite Überraschung: das Obergericht Zürich sprach mich vollumfänglich frei und präsentierte eine interessante und umfassende Begründung für den Freispruch. Dabei ging das Obergericht auch auf das Verhalten der beiden Polizisten ein, und meinte zum Beispiel zu der Festnahme: „Schliesslich kannte die Polizei den Namen des Beschuldigten und ihnen war auch bekannt, dass es sich bei ihm um einen in Zürich ansässigen und in der Öffentlichkeit bestens bekannten Pressefotografen handelte, welcher sich aus grösster Überzeugung für das öffentliche Informationsinteresse einsetzte. … Damit steht fest, dass in Beachtung des Anklagesachverhaltes die Festnahme des Beschuldigten den Anforderungen nicht genügte. … Dass die Frage, ob ein Haftgrund vorlag oder nicht, offensichtlich verneint werden muss. Aus den Akten ergeben sich schlicht keine Hinweise darauf, dass ein Haftgrund ernsthaft zur Diskussion stand. Damit erscheint die Verhaftung aber als dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit polizeilicher Eingriffe zuwiderlaufend.“ De facto sprach das Obergericht nicht nur mich frei, sondern verurteilte die beiden Polizisten.

Umso stossender und empörender war das Verhalten der beiden Polizisten und ihrer Verteidiger an der Verhandlung vor Bezirksgericht. Sie argumentierten, als hätte es die Untersuchung und die Urteile des Bundesgerichtes und des Obergerichtes gar nie gegeben. Es braucht schon eine gehörige Portion Ignoranz, um das Gericht wieder dazu zu missbrauchen, das Opfer als Täter hinzustellen und sämtliche Ausführungen des Obergerichtes samt und sonders zu missachten. Eine Ignoranz, die vielen Polizisten angeboren scheint.

Ein Freispruch der beiden Polizisten kann auch als weiterer Freipass für entfesselte Ordnungshüter verstanden werden, Zeugen niederzuknüppeln und dann vor Gericht zu bringen. So liessen sich auch Medienvertreter mundtot machen. Wenn sie es nicht schon wären.

Ein Up-Date zu diesem Artikel erfolgt am Montag in Form einer Würdigung des Urteils gegen die Polizisten.

Dokumente wie Urteile des Obergerichtes, des Bundesgerichtes sowie die Anklageschrift finden sich unter diesem Link: http://pressefreiheit.jimdo.com/4-juli-2008/

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Türkei: Wieder scharfe Zensur


Charlie Hebdo | Bildquelle: AFP

Titelseite von "Charlie Hebdo"Türkisches Gericht sperrt Internetseiten


Ein Gericht in der Türkei hat die Sperrung von Internetseiten angeordnet, die das Titelbild der neuen Ausgabe von "Charlie Hebdo" zeigen. "Es wurde entschieden, den Zugang zu relevanten Sektionen von Internetseiten, die heute die Titelseite von 'Charlie Hebdo' zeigen, zu blockieren", teilte ein Gericht im Südosten des Landes laut der amtlichen Nachrichtenagentur Anadolu mit.

Auf der Titelseite der ersten Ausgabe der Satire-Zeitschrift seit dem islamistischen Angriff ist ein weinender Prophet Mohammed zu sehen, der unter der Überschrift "Alles ist verziehen" ein Schild mit der Aufschrift "Je suis Charlie" hält.

Bei dem Angriff auf die Redaktion von "Charlie Hebdo" hatten am vergangenen Mittwoch zwei radikale Islamisten zwölf Menschen getötet, darunter vier Zeichner. Die Zeitschrift hatte in den vergangenen Jahren mit Mohammed-Karikaturen immer wieder den Zorn radikaler Muslime auf sich gezogen.

Polizisten kontrollieren Auslieferung von Zeitung

Auch das Titelblatt der aktuellen Ausgabe stieß weltweit bei vielen Muslimen auf Kritik. Die renommierte Al-Ashar-Universität in Kairo warnte, die Karikatur schüre "den Hass" und behindere "die Integration" der Muslime in Europa. Auch der Iran verurteilte die Zeichnung als "Provokation".

Sam Farah@SamFarahBBC
The only Muslim country where the #CharlieHebdo Prophet cartoon published: #TurkeyCumhuriyet paperhttp://t.co/YzrQT60GUN

Die regierungskritische linke türkische Zeitung "Cumhuriyet" druckte vier Seiten der neuen "Charlie Hebdo"-Ausgabe als Beilage nach und zog dafür den Zorn konservativer Landsleute auf sich. Bei der Auslieferung des Blattes überprüften Polizisten am frühen Morgen, ob sich unter den Nachdrucken auch die Mohammed-Karikatur befindet. Da die Beamten nichts fanden, wurde die Ausgabe der Zeitung freigegeben. Erst später kam heraus, dass die Mohammed-Karikatur nicht in der Beilage, sondern klein im Meinungsteil der eigentlichen Ausgabe abgedruckt war

Massaker bei Charlie Hebdo




"Charlie Hebdo" shooting:
a barbaric act against media freedom

 

(7.1.2015) “The ‘massacre’ taken place today at the premises of the French magazine Charlie Hebdo in Paris is a babaric act of violence against journalists and media freedom,” says the European Federation of Journalists (EFJ).

According to the latest media reports, twelve people were killed in the shooting; among them, nine are journalists and two are policemen. Media reported that at least two armed, hooded gunmen have taken part in the shooting at the office of Charlie Hebdo at 11.30am today.

The EFJ has expressed its deepest condolences to the families and friends of the victims. Mogens Blicher Bjerregaard, the EFJ President, will travel to Paris later today or tomorrow to honour the victims.

The EFJ has condemned this barbaric act of violence against journalists and media freedom. It has called on the French authorities to make every effort to punish this horrific crime. "This is not only an attack on journalists but also an attack on the freedom of the media. Journalists today are facing greater dangers and threats,” says Blicher Bjerregaard.

In 2014, 118 journalists and media workers died for doing their jobs. In Europe, 9 journalists were killed and they were taken place mostly in Ukraine.

In view of this horrific attack, the EFJ reiterates its call on national governments, the European Union and intergovernmental organisations (including the Council of Europe and the Organisation for Security and Cooperation in Europe - OSCE) to intensify their efforts in ensuring the protection of journalists in Europe.

Voir ici Le communiqué de presse / Read the French version here

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Schlechte Zeiten für die Pressefreiheit

Schlechte Zeiten für Pressefreiheit – Zensur im Dienst der Desinformation


In Australien wird Zensur wieder gesellschaftsfähig. Einen Maulkorberlass für Medienarbeiter gibt es auch in der Türkei

Ost ist nicht West, Nord nicht Süd und Austria schon gar nicht Australia, auch wenn das manche noch immer nicht wahrhaben wollen. Verglichen mit Australien ist Österreich winzig, Australien im Vergleich zu Österreich riesengroß: über 23 Millionen Menschen leben dort auf gut sieben Millionen Quadratmetern. Nur für die Informations- und Pressefreiheit wird der Spielraum immer enger. Per Gesetz und im Namen so genannter Sicherheit. Zensur wird wieder immer mehr gesellschaftsfähig. Zensur im Dienst der Desinformation.

Weiterlesen: http://derstandard.at/2000008808423/Schlechte-Zeiten-fuer-Pressefreiheit-Zensur-im-Dienst-der-Desinformation

 

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Surveillance in UK is Having Chilling Effect on Journalism Profession

Surveillance in the UK is having a hugely negative effect on the ability of journalists to work in the public interest and protect their sources, the International Federation of Journalists (IFJ) has stated.

Recent reports show that the UK’s Met Police obtained a journalist's phone records to identify confidential sources directly. The IFJ believes this action is a clear attack on freedom of expression as defined by international humanitarian law.

The Federation says the climate of secrecy around mass surveillance activities means that sources will be less likely to contact journalists as they cannot know when they might be monitored or how intercepted information might be used against them.

As a result, the ability of journalists to hold public bodies to account and to produce information that is in the public interest is affected.

“For a free press to function the means of communicating with a journalist must also be protected,” said IFJ President Jim Boumelha. “But the climate of uncertainty created by surveillance in the UK means that sources are nervous about talking to journalists because they fear the consequences. This tips the balance in favour of government and clearly undermines democratic values. It is a very worrying development.”


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Kurdish Journalists Detained in Turkey Must Be Released, say IFJ/EFJ

The International Federation of Journalists (IFJ) and the European Federation of Journalists (EFJ) have joined international calls for the 20 Syrian-Kurdish journalists and media workers detained by Turkish military forces to be released with immediate effect.

The journalists were forced to leave the city of Kobani, northern Syria, after fighting intensified between Kurdish forces protecting the city and IS forces. They were among 265 Kurds who crossed the border to seek refuge in Turkey where they were taken into custody by Turkish authorities. They have now been detained in Turkey for five days.

The journalists and media workers are known  to work for media outlets that are active in the Kurdish region of Rojava, Syria. They are protesting again their detention, stating that there is no reason reason behind it. They are undertaking a collective hunger strike to protest against their poor treatment by the Turkish forces.

In a statement issued on Thursday, the Journalists Union of Turkey (TGS) called on Turkish authorities to immediately release all their journalist colleagues, as well as the other Kurdish citizens currently detained without any explanation.

“We join our affiliate, the TGS to demand that these journalists, and all the other Kurdishcitizens, currently being detained in Turkey, to be released immediately,” said IFJ President Jim Boumelha. “They sought refuge in Turkey after fleeing the dangerous situation in Kobane, but instead of being welcomed they have been treated like criminals. They have committed no crime and we demand that Turkish authorities treat them with respect."


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Russian Journalist Andrei Stenin Murdered in Eastern Ukraine

The International Federation of Journalists (IFJ) and the European Federation of Journalists (EFJ) have repeated their plea for all sides in Ukraine to respect the rights of journalists and ensure they are not intimidated or harmed following reports that Russian journalist, Andrei Stenin, has been found dead.

Stenin, who worked for Russia’s state-run news agency, RIA Novosti, which is part of the Rossiya Segodnya holding, went missing in eastern Ukraine in August where he was working on a photo assignment.

Reports at the time said he was being held by an unknown group, with RIA Novosti citing an unidentified source that he had been taken by Ukrainian security services. Russia authorities opened a probe in mid-August into his disappearance.

However, it has now emerged that he has been dead for over a month. According to his agency, his car was found yesterday, Tuesday 2 September, burn out and with bullet holes on a road close to Donetsk.

“We condemn the appalling murder of the journalist Andrei Stenin and we call on Ukrainian authorities to carry out an immediate and thorough investigation to determine the circumstances of this case,” said IFJ President Jim Boumelha.

“Andrei was not a soldier, he was a journalist, free to move and report without fear of attack. Those responsible must answer for this crime. “We reiterate our call for all sides involved in this conflict to respect the freedoms of journalists and to ensure their rights, as determined by international law, are upheld at all times.”

Stenin’s murder brings the number of journalists killed in Ukraine this year to seven. There have also been numerous reports of journalists being intimidated, harassed, injured and detained, while media organisations have been repeatedly attacked and raided.

“The situation for media workers and journalists reporting in Ukraine remains precarious,” said EFJ President Mogens Blicher Bjerregård. “We advise all journalist covering events in the country to remain mindful of their safety at all times.”

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IFJ Angered by Shameful Treatment of Journalists during Unrest in Ferguson, Missouri

The International Federation of Journalists (IFJ) has expressed its strong support for its member unions in the United States in their protest about the shameful treatment of journalists by a police SWAT team during the unrest in Ferguson, Missouri.

Two reporters, Ryan Reilly of the Huffington Post and Wesley Lowery of the Washington Post, were violently arrested by police in an act “wholly unwarranted and an assault on the freedom of the press to cover the news” according to Washington Post editor Martin Baron.

According to reports, Getty Images photographer, Scott Olso, was also arrested and a crew from Al Jazeera America targeted with tear gas and rubber bullets. All the journalists were later released.

“As well as teargassing the residents of Ferguson protesting the killing of unarmed teenager Michael Brown, the police conducted themselves like a military force in intimidating journalists, even ordering local news crews to leave the area. This was a shameful assault on the right of journalist to do their job of reporting what was going on in Ferguson,” said IFJ President Jim Boumelha.

“This incident is a serious attack on the right to know of US citizens and marks a significant threat to a free press that is supposed to be protected and a violation of the First Amendment.”

The IFJ supports the efforts of one of its member unions in the US, the Newspaper Guild-CWA, in seeking to meet Thomas Jackson, Ferguson Police Chief, and Ferguson Mayor, James Knowles.

In a letter addressed to them by its President Bernie Lunzer and St Louis Guild’s leader, the guild protested “detaining journalists, jailing them targeting them or interfering with their work” as “unacceptable violations of their rights and responsibilities.” “Our members cannot do their work in handcuffs or holding cells.” they wrote.

For more information, please contact IFJ on +32 2 235 22 17
The IFJ represents more than 600 000 journalists in 134 countries

USA: Behinderung von Journalisten nicht hinnehmbar

Scott Olson, der für Getty Images viele eindrucksvolle Bilder der Proteste in Ferguson festhielt, wird bei seiner Berichterstattung verhaftet.

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist schockiert über die willkürlichen Festnahmen und die Arbeitsbehinderung von Journalisten in der US-Stadt Ferguson. In den vergangenen Tagen wurden mehrere Medienvertreter von US-Polizisten bei ihrer Arbeit massiv beeinträchtigt und vorübergehend verhaftet. Am Montag wurden auch zwei deutsche Journalisten von der Polizei drei Stunden lang festgehalten.

„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Polizei in Ferguson Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit behindert und sogar inhaftiert“, sagt ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff in Berlin. „Wir verlangen umgehend, dass die Journalisten in Ferguson ihre Arbeit machen können, ohne Angst haben zu müssen, von der Polizei aufgehalten, festgenommen oder gar beschossen zu werden. Die aktuellen Vorkommnisse stellen gravierende Verletzungen der Pressefreiheit dar.“

Mehrere Medienvertreter wurden in den vergangenen Tagen behindert, als sie über die Ausschreitungen in der US-Kleinstadt Ferguson im Bundesstaat Missouri berichteten. Der deutsche USA-Korrespondent Frank Herrmann, der unter anderem für die Stuttgarter Zeitung und den österreichischen Standard schreibt und der Welt-Korrespondent Ansgar Graw wurden am Montag vorübergehend festgenommen. Zu der Festnahme kam es, als die beiden rund um eine ausgebrannte Tankstelle in Ferguson recherchierten und diese auch fotografierten. Die Polizei forderte die Männer zunächst auf, auf keinen Fall stehen zu bleiben, sonst würde man sie festnehmen. Obwohl sich die beiden daran hielten, kamen schließlich Polizisten auf sie zu und banden ihnen mit Kunststoffhandfesseln die Hände auf dem Rücken. Die Frage von Welt-Korrespondent Graw nach dem Namen des verantwortlichen Polizisten wurde mit „Donald Duck“ beantwortet. In einem Gefangenentransporter wurden sie zunächst zu einer provisorischen Einsatzzentrale und dann ins Gefängnis von St. Louis gebracht. Dort verhörten Polizisten die Reporter mehrmals und durchsuchten sowohl ihre Kleidung als auch ihre Ausrüstung. Wiederholte Bitten nach Wasser und danach, telefonieren zu dürfen, blieben unbeantwortet. Erst nach rund drei Stunden kamen die beiden Journalisten wieder frei, zuvor wurden jedoch noch Fahndungsfotos von ihnen aufgenommen.

Auch Scott Olson, ein Fotograf der Agentur Getty, wurde am Montag von der Polizei in Ferguson verhaftet. Die Polizei versuchte zu dem Zeitpunkt, eine Menschenansammlung zu verhindern. Bei dieser Aktion wurde Olson mit auf dem Rücken gefesselten Händen von der Missouri Verkehrspolizei abgeführt.

Auch in den vergangenen Tagen wurden mehrere Journalisten bei ihren Recherchen behindert und vorübergehend festgenommen, als sie über die Ausschreitungen in Ferguson berichteten. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag vergangener Woche wurden Reporter der Washington Post und der Huffington Post vorübergehend festgesetzt. Ein Kamerateam von Al Jazeera gab an, in dieser Nacht mit Gummigeschossen und Tränengas attackiert worden zu sein.

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Mörder von Anna Politkowskaja zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Moskauer Gericht hat fünf Personen, die im Zusammenhang mit dem Mord der Investigativjournalistin Anna Politkowskaja angeklagt worden sind, zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Politkowskaja war im Oktober 2006 vor ihrem Apartment in der russischen Hauptstadt erschossen worden.

 

Der Todesschütze und sein Onkel, der bereits wegen eines anderen Auftragsmordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war, müssen lebenslänglich hinter Gitter. Zwei weitere Täter, die die Journalistin aufgespürt haben sollen, wurden zu 12 und 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Der fünfte Beteiligte erhält als Mittelsmann eine Haftstrafe von 20 Jahren.

 

Noch nicht klar ist hingegen, wer hinter dem Attentat steht und den Onkel des Schützen, der den Mord an Politkowskaja organisiert haben soll, bezahlt hat.

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Reporter ohne Grenzen kritisiert Absetzung von Chefredaktor eines Nachrichtenportals in Ungarn

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die abrupte Absetzung von Gergö Saling, Chefredaktor des zur Deutschen Telekom gehörenden unabhängigen Online-Nachrichtenportals Origo.hu in Ungarn.

Origo.hu hat in den vergangenen Wochen eine Reihe kritischer Artikel über Janos Lazar, den Büroleiter von Ministerpräsident Viktor Orban, veröffentlicht.

 

Am Montagabend wurde Salings Vertrag dann plötzlich gekündigt.

Saling zufolge sei die Kündigung nicht «auf seine Initiative» hin geschehen. Beobachter und auch Mitglieder der Redaktion führen die Entscheidung auf die Berichterstattung zurück. In einem öffentlichen Schreiben machte die Redaktion am Dienstag ihrem Unmut Luft und betonte, mit der Absetzung nicht einverstanden zu sein. In der Budapester Innenstadt demonstrierten rund Tausend Menschen gegen die Entscheidung.

 

«Nach ihrem jüngsten Wahlsieg will die Regierung von Viktor Orban offenbar weitere kritische Stimmen im Land zum Schweigen bringen und auch die Zivilgesellschaft in ihre Schranken weisen», sagt ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff in Berlin. «Die Absetzung von Gergö Saling als Chefredaktor von Origo.hu ist ein herber Schlag für den unabhängigen Journalismus in Ungarn und kein gutes Zeichen für die weitere Entwicklung des Landes.»

 

Origo.hu hat während der vergangenen Wochen berichtet, der Orban-Vertraute Janos Lazar habe bei einer Reihe von nicht näher erläuterten Auslandsreisen Hotelrechnungen aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz hat Origo.hu Hintergründe zu den Reisen gefordert und, nachdem die Behörden die Herausgabe der Informationen verweigerten, vor Gericht schliesslich auf Akteneinsicht geklagt.

 

Daraufhin gab Lazar vergangenes Wochenende bekannt, er werde die entsprechenden Rechnungen privat begleichen - ein Schritt, der ihn vor einer Offenlegung der Angelegenheit schützt.

Am Montagabend dann wurde Origo-Chefredakteur Saling gekündigt.

 

Die Deutsche Telekom erklärte in einer Stellungnahme gegenüber ROG, die Veränderungen bei Origo.hu seien das Resultat interner Umstrukturierung, auf die die Deutsche Telekom «zu keinem Zeitpunkt Einfluss genommen habe». Origo.hu gehört zur ungarischen Tochtergesellschaft Magyar Telekom.

 

Auch mit Steuererhöhungen will Ungarns Regierung offenbar kritische Medien unter Druck setzen. Vergangenen Montag gab Wirtschaftsminister Mihaly Varga bekannt, die Regierung plane zusätzliche Abgaben auf Werbeeinnahmen im Medienbereich.

Vor allem unabhängige Publikationen, die ohnehin über geringen finanziellen Spielraum verfügen, könnten dadurch in Bedrängnis kommen.

 

Seit der Wahl Orbans zum Ministerpräsidenten im Jahr

2010 hat sich die Situation der Medien in Ungarn gemäss ROG insgesamt dramatisch verschlechtert. Die damals neu erlassenen Mediengesetze verlangen etwa eine «ausgewogene Berichterstattung», die weder «öffentliche Moral» noch die «menschliche Würde» verletzen darf.

 

Laut ROG «schwammige Forderungen, die zu Selbstzensur geführt haben, denn sie werden von der mächtigen Nationalen Medien- und Kommunikationsbehörde NMHH und dem Medienrat überwacht».

Die Mitglieder dieser Gremien sind von der Regierung ernannt und können hohe Geldstrafen verhängen, wenn die Medien gegen die Vorgaben verstossen.

 

Auch die staatlichen Medien wurden 2010 und 2011 enger miteinander verschränkt. Nahezu alle Angestellten des öffentlich- rechtlichen Rundfunks wurden mit der Nachrichtenagentur Magyar Tavirati Iroda (MTI) in den übergreifenden Mediendienstleistungs- und Vermögensfonds (MTVA) überführt.

 

Die regierungsnahe Nachrichtenagentur MTI bietet ihre Dienste seither kostenfrei an. Dieser Schritt hat zu einer massiven Verdrängung anderer Wettbewerber auf dem Markt geführt, da MTI vor allem bei finanzschwachen Medien zum alleinigen Nachrichtenlieferanten geworden ist. Mehrere hundert Redaktoren, darunter viele regierungskritische Journalisten, haben im Zuge der Veränderungen in den vergangenen Jahren ihre Arbeit verloren.

 

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End Violence Against Journalists in Ukraine

The International Federation of Journalists (IFJ) and the European Federation of Journalists (EFJ) have issued a renewed appeal for all sides involved in unrest in Ukraine to respect the rights and freedom of journalists covering events.


The call follows media reports that many Russian journalists have been prevented from entering Ukraine, while local and international journalists have been harassed, abused, detained and had equipment seized. News outlets have also been attacked and broadcasting signals have been disabled.

The incidents have taken place amid increasing tension in Ukraine, with pro-Russian activists occupying buildings in more eastern towns.

According to the latest media reports, over 20 journalists and crews from around a dozen Russian news outlets have been denied entry to the country over the past few days. Journalists with the newly reshuffled RIA Novosti news agency, TV channels Russia and Russia Today, the business daily Kommersant, and Forbes-Russia magazine are said to have all been turned down at the border. Reports say that Ukrainian border officers alleged the journalists did not have sufficient funds to enter the country.

On Saturday, a BBC TV crew was threatened and had their equipment broken by a pro-Russian mob in the city of Slavyansk, in the north of the Donetsk region, while a local journalist was attacked by the same group. And yesterday, in the eastern city of Horlivka, masked men attacked Frederick Paxton, a British photojournalist who works for the independent news website Vice News, and confiscated his reporting equipment.

Also on Saturday, journalists with the Ukrainian online broadcaster, Hromadske TV, and Russian news website, Lenta, were briefly detained by unidentified armed men who barred them from reporting in Sloviansk. The journalists were attempting to cover a raid by armed men on a local police station.

While on Monday, at least seven masked men are reported to have raided the offices shared by independent local news website Gorlovka and newspaper Kriminal Ekspress in Horlivka, and detained Aleksandr Belinsky, chief editor of Gorlovka.

These incidents follow last month’s news that authorities in Kiev moved to shut down the broadcasting of Russian TV channels, with media reports stating that 50% of providers throughout Ukraine have disabled broadcasting of foreign channels.

“We continue to be deeply concerned by the continuing violence against journalists and media organisations reporting on events in Ukraine,” said IFJ President Jim Boumelha. “We strongly condemn these blatant and underhand attempts to undermine media freedom.

“We demand that all factions involved in the ongoing unrest respect the freedom of movement and rights of all journalists and media organisations reporting on events in the country. This abuse of media professionals covering events in Ukraine must end immediately.”


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Verschwiegenes | Bern: Polizei macht Politik

Saublöd. Jetzt gab’s doch tatsächlich letzten Samstag keine Riots vor der Reitschule. Da passt der schreierische 10vor10-Bericht vom Montag danach nur noch halb so gut: Markus Meyer von der Berner Polizeigewerkschaft leidet sichtlich an den schrecklichen Reitschule-Erlebnissen seiner Polizeikolleg_innen, SVP-Stadtrat Simon Glauser stärkt zumindest verbal den Korpsgeist und zwischen den Zeilen zittert das 10vor10-Publikum und fragt sich erschauernd: Grillen irgendwann mal einige dieser Reitschüler_innen in ihrem rechtsfreien Raum einen armen Kantonspolizisten über einem ihrer Anarch@-Feuer?
(10vor10 31.03.2014:  http://www.srf.ch/player/tv/popupvideoplayer?id=42a9295c-5f9c-40a4-b22f-3bc89affa3e4&starttime=0)

 

 

 
 
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Es gibt verschiedene Player_innen in der Schweizer Polizeipolitik: Neben der umtriebigen Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektor_innen (KKJPD), der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandant_innen (KKPK) und den jeweiligen städtischen Polizeidirektor_innen sind dies vor allem die Polizeigewerkschaften. Eine davon – neben dem Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) - ist der Polizeiverband Bern-Kanton (PVBK) und ihr Präsident, der SP-Grossrat Markus Meyer.

 

Seit ein paar Jahren ist innerhalb der PVBK die Reitschule ein Dauerthema, der Vorstand hat sogar eine „Arbeitsgruppe Reitschule“ in’s Leben gerufen. Gab es in den ersten 10 Jahren der Reitschule kaum direkte Konfrontationen mit der Polizei, änderte sich dies, als sich Ende der Neunziger Jahre Teile der Dealer_innen-Szene aufgrund der repressiven staatlichen Drogenpolitik vor die Reitschule und auf den Schützenmatte-Parking verlagerte. Dadurch nahmen auch die Polizeieinsätze vor der Reitschule zu – allen voran die der Anti-Drogen-Grenadiereinheit „Krokus“. Deren als exzessiv ausgelebt empfundenes Racial Profiling, das als brutal erlebte Vorgehen der Polizei nicht nur gegen Dealer_innen und die kritikunfähige Polizeiführung führten in den letzten 17 Jahren immer wieder zu verbalen und körperlichen Zusammenstössen mit Reitschule-Arbeitenden und –Gästen. Daneben gab es in den letzten Jahren unregelmässig - und viel weniger als mensch angesichts der Mediendauerpräsenz meinen könnte - aus diesen oder anderen, ganz unterschiedlichen Motiven vor allem an Wochenenden Angriffe auf vorbeifahrende Polizeifahrzeuge, Brandbarrikaden und kleineren und grösseren Strassenschlachten. Und die entsprechenden Medienschlagzeilen und Vorstösse im Berner Stadtparlament, die der Reitschule die Schuld anlasten und ihr einen repressiven Kurs und die Rolle als Hilfssheriff aufzwingen wollten, anstatt die Motive für die Gewalt gegen die Polizei oder die repressive Drogenpolitik und die Polizeipraxis an sich zu hinterfragen.

 

Polizeigewerkschaft macht Politik

 

Interne Kritik wird in der Berner Kantonspolizei meist nur anonym geäussert, höchstselten auch mal namentlich in der Zeitung. Auch die Polizeigewerkschaft PVBK wird nur dann „kritisch“, wenn es um die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder geht. So bildeten ein paar Hundert Polizist_innen an der Protest-Demo gegen die rigiden kantonalen Sparmassnahmen einen veritablen Blauen Block samt Transparent mit der Aufschrift „Jetzt längt’s – trop c’est trop!“. Bei ihrem Lobbying für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und mehr Personalbestand bemühen sie gerne auch mal in einem Offenen Brief an den Grossen Rat den verschollenen Umweltaktivisten Bruno Manser („Wer begriffen hat und nicht handelt, der hat nicht begriffen!“). Kein Wunder bei 549'000 Überstunden allein im Jahr 2012 (SoZe 02.06.2013).

 

Doch eben nicht nur um die eigenen gewerkschaftlichen Belange kümmert sich der VPBK seit seiner Gründung im Jahre 1900. Mit Lobbying wird im Zusammenhang mit der Causa Reitschule auch Druck auf die städtische und kantonale Politik gemacht. Und so kommt es zu Krisensitzungen und ausschweifenden Zeitungsartikeln, wo neben Politiker_innen jeglicher Couleur, auch der städtische Polizeidirektor Reto Nause, der kantonalbernische Polizeidirektor und KKJPD-Präsident Hans-Jürg Käser und PVBK-Präsident Markus Meyer ihre immer repressiveren Lösungsansätze gegen die Gewalt an Polizist_innen darlegen. In der Regel sind denn auch die medialen Debatten um einiges heftiger als die eigentlichen Ausschreitungen.

 

Dass dieses Vorgehen nicht von ungefähr kommt, liegt auf der Hand. Polizei macht (erfolgreich) Politik. Vor allem die KKJPD hat in den letzten Jahren demonstriert, dass die Polizei bzw die organisierten Polizei- und Justizdirektor_innen der Schweiz ihren Sicherheitsdiskurs (Hooligan-Konkordat, Asyl, Häftlinge outsourcen etc.) aufzwingen kann. Ungewöhnlich ist einzig, dass dies nun auch bei einem rein städtischen Themen wie der Reitschule oder dem TanzDichFrei versucht wird.

 

Schiess Dich Frei gegen die Flasche des Anstosses

 

Nachdem es Mitte Dezember 2013 an einem Wochenende vor der Reitschule bzw. auf der Schützenmatte wieder mal zu Ausschreitungen kam, meldete sich in „Der Bund“ auch PVBK-Präsident Meyer zu Wort, der sich wie schon öfters zuvor, über die prekären Arbeitsbedingungen der Polizei rund um die Reitschule beschwerte. Im Bund-Artikel wurde dabei auch aus einem Statement von Kapo-Botschaftsschützer Hans-Rudolf Gerber, Mitglieds der PVBK-internen „Arbeitsgruppe Reitschule“ zitiert, welches einen Monat zuvor im PVBK-Blatt „Dreieck“ abgedruckt worden war:

 

„Folgendes gibt mir zu denken: Einen Flaschenwurf gegen ein vorbeifahrendes Polizeiauto geht in den Bereich der „versuchten schweren Körperverletzung“; ohne das Polizeiauto als Schutzschild sogar unter „Tötungsversuch“. Wenn ich mir vorstelle, mit was für Wurfgeschossen wir an Demos wie „Tanz Dich Frei“ eingedeckt werden, wird es mir schon etwas mulmig, wenn ich an die „Notwehr“ und den Einsatz der Dienstwaffe denke. „

(Dreieck 3/2013)

 

Nicht nur ihm wurde dabei mulmig. Denn genauso ging es in den Jahren zuvor auch schon diversen Reitschule-Aktivist_innen und -Gästen, wenn vor der Reitschule – zum Glück selten - der Schusswaffengebrauch angedroht oder Polizeipistolen gezogen wurden. So zum Beispiel an einem gemütlichen Donnerstag Abend Ende Mai 2012, als ein Polizist nach einer gescheiterten Verfolgungsjagd gegen „Mutmassliche Schwarze“ quer über den Reitschule-Vorplatz mit Buh-Rufen und dem nicht gerade bedrohlichen Klirren von kaputten Flaschen empfangen wurde - einzig eine fand per Zufall das Ziel, der Beamte konnte sie aber abwehren. Doch anstatt sich zu beschweren, sich zurückzuziehen oder den Pfefferspray bereit zu halten, zog er seine Dienstwaffe, lud sie durch und zielte aus etwa 10m Distanz 20 Sekunden lang auf die etwa 150 geschockten Gäste, die nach einem Baby Jail-Konzert im Dachstock den Vorplatz belebten. Keine Notwehr, sondern reine Einschüchterungsaktion und Machtdemonstration. Während dieser Fall relativ gut durch Copwatch Reitschule dokumentiert ist, gibt es einige wenige Fälle von gezückten (oder noch schlimmer, „verlorenen“) Polizeiwaffen, die wohl nie öffentlich gemacht werden.

 

Drohung per Morgenpost

 

Dass Polizeigewerkschaften manchmal einen exzessiven Hang zur Übertreibung und Gewaltandrohungen gegen Feindbilder (Dealer_innen, Flüchtlinge, Autonome etc.) zeigt das Beispiel Hamburg. Nach den von Polizeihardlinern eskalierten Ausschreitungen an der Rote Flora/Lampedusa/Esso-Häuser-Demo vom 21. Dezember und dem wie sich im Nachhinein herausstellte erfundenen Angriff auf den Polizeiposten „Davidwache“ vom 28.12. drohten Hamburger Polizeikreise auf dem Titelbild der Boulevard-Zeitung Morgenpost: „Vermummte Polizei warnt: Wir schiessen nächstes Mal scharf!“. Einige Tage später – ob es mit den Geschehnissen in Hamburg einen Zusammenhang hatte, ist unklar- schoss dann tatsächlich ein Leipziger Polizist in angeblicher Notwehr auf einen Angreifer, der zuvor Flaschen auf einen Polizeiposten geworfen haben soll und verletzte ihn an Schulter und Bein.

 

In Hamburg waren vor allem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) die Kräfte, die die Stimmung mitanheizten, während die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten die Eskalationspolitik von Polizeiführung, -gewerkschaften und Politik scharf und fundiert kritisierte.

 

La Haine lässt grüssen

 

Doch wie die Befürchtung/Androhung des Schusswaffengebrauchs durch die „AG Reitschule“ der Berner Polizeigewerkschaft PVBK zu werten ist, ist unklar. War es einfach (ein weiterer) unsensibler Fauxpas eines ausgebrannten Polizeikaders? Der Basis Härte zeigen, statt die eigene Einfallslosigkeit zuzugeben? Eine weitere Dramatisierung, um die Politik unter Druck zu setzen? Oder doch die Vorbereitung der Öffentlichkeit auf „Notwehr“-Schüsse vor der Reitschule und an Demos?

 

So oder so. Mensch muss nicht „La Haine“ gesehen haben, um sich ausmalen zu können, was in Bern passieren würde, wenn diese Rote Linie – sprich Verletzte oder Tote durch eine Polizeiwaffe – überschritten würde. Schon nur das Ziehen der Dienstwaffe ist hochriskant: Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn am erwähnten Abend Ende Mai 2012 nicht friedliche Baby Jail-Konzertgänger_innen, sondern erhitzte Drum’n’Bass-Jugendliche vor Ort gewesen wären: Verletzte, Tote und/oder eine Dienstwaffe in Nicht-Diensthänden...

 

Weiter ist wohl zu befürchten, dass die Polizeibehörden in einem solchen Fall ihre Beamt_innen in gewohnter Manier vorbehaltlos unterstützen würden – ähnlich wie das bisher in anderen Fällen von Polizeiübergriffen und Polizeibrutalität der Fall war. Und nicht nur im Zusammenhang der Reitschule wurde in den letzten Jahren seitens des Polizeikommandos und ihrer Medienstelle verharmlost, schöngeredet, unter- oder übertrieben, abgestritten, dazugedichtet, dramatisiert und wenn’s gar nicht mehr ging auch mal brandschwarz gelogen. Mit diesem Wissen um (fast) bedingungslosen Support seitens der Polizeiführung im Hinterkopf könnte bei dem einen oder der anderen Polizeibeamt_in die Waffe durchaus locker sitzen.

 

Zwar ist es momentan auf der Strasse wie auch in den Medien ruhig um und vor der Reitschule und an Demos. Aber dennoch wär es höchste Zeit, dass die besonneren Kräfte innerhalb der Berner Kantonspolizei und der Polizeigewerkschaft mit potentiell schiessfreudigen Kolleg_innen ein ernstes Wörtchen reden.

 

„Bis hierher lief's noch ganz gut, bis hierher lief's noch ganz gut, bis hierher lief's noch ganz gut...“

(La Haine)

 

 

Stattpolizei Bern

(Quelle: Indymedia)

 

 

- http://www.derbund.ch/bern/stadt/Reitschule-Polizisten-befuerchten-Eskalation/story/28575086

- http://www.pvbk.ch/images/content/dreieckd/2013/Dreieck3_2013_END_small.pdf (S. 6)

- http://datenjournalist.de/die-presse-im-gefahrengebiet/

- http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Copwatch/

 

Nur zu gut passt dieser Bericht über eine "Ausweiskontrolle" der Berner Polizei vom selben Zeitraum:

http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Bruno-Moser-vor-Rathaus-angehalten/story/19051769

 

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Verfassungsgericht zu ZDF

Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Damit treten die Richter an, die Unkultur einer politischen Besetzung der Aufsichtsgremien einzudämmen. Die müssen nun politisch abspecken.

 
 

Irgendwann wird jeder Skandal - wenn er nur lange genug dauert - nicht mehr so recht als skandalös empfunden. Er wird zur Normalität, die Menschen seufzen dann: Ist halt so. Bis einer laut ruft: Das ist ja ein Skandal! Er muss beseitigt werden!

Beim Skandal der politischen Okkupation der ZDF-Aufsichtsgremien hat nun das Bundesverfassungsgericht diese Rolle übernommen. Es hat dem permanenten Versuch der Politik, sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzueignen, Einhalt geboten.

Das Urteil des Ersten Senats tritt an, die Unkultur einer politischen Besetzung der ZDF-Aufsichtsgremien wirksam einzudämmen, indem es eine strikte Grenze errichtet. Der Anteil "staatlicher und staatsnaher Personen" im ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat muss auf ein Drittel begrenzt werden.

 

Politisch abspecken

 

Das Ende der Polit-Beteiligung ist damit noch nicht eingeläutet. Doch lässt sich bereits an den Zahlen ablesen, wie tief der Schnitt in den politischen Personalanteil geführt wird. Nach der Rechnung des Senats - federführend zuständig ist Johannes Masing - sind 44 Prozent der 77 Fernsehratsmitglieder "staatlich oder staatsnah": sechzehn Vertreter der Länder und drei des Bundes, zwölf Entsandte der Parteien und drei der Kommunen.

44 Prozent: Das bedeutete bisher, dass die Staatsquote genügte, um die Wahl des Intendanten zu blockieren. Acht oder neun der staatsnahen Mitglieder werden den Fernsehrat verlassen müssen. Auch im 14-köpfigen Verwaltungsrat wird man politisch abspecken müssen.

Zwar hatten die Verteidiger der bisherigen Strukturen damit argumentiert, man dürfe nicht alle Politikvertreter über einen Kamm scheren - weil beispielsweise die Länder durchaus unterschiedliche Positionen verträten. Das Gericht sah dieses treuherzige Argument freilich von der Wirklichkeit widerlegt. Denn die Sitzungen des Fernsehrates werden maßgeblich von zwei - nach Union und SPD sortierten - "Freundeskreisen" vorstrukturiert. Der Erste Senat hat nun gerade die Existenz dieser Freundeskreise als Beleg für die "Prägekraft staatlicher und dabei insbesondere parteipolitisch gegliederter Kommunikationsstrukturen" genommen. Gerade weil sich die Parteipolitik in diesen informellen Runden bündele, die in keinem Gesetz stehen, müsse der Politanteil "konsequent begrenzt werden".

Und das ist noch nicht alles. Auch in den anderen - "staatsfernen" - Gruppen des Fernsehrats wird das Urteil die Politpräsenz verringern. Denn ein Teil der Sitze im Fernsehrat ist entweder bestimmten Verbänden vorbehalten wie dem Olympischen Sportbund, den Naturschützern oder dem Bund der Vertriebenen. Oder er wird an Vertreter "gesellschaftlich relevanter Bereiche" vergeben, aus Wissenschaft und Kultur, Familienarbeit und Verbraucherschutz. Sitze, die bisher ebenfalls gern an Politiker vergeben werden - im aktuellen Fernsehrat finden sich in diesen Reihen derzeit fünf Parlamentarier - Ex-Politiker wie Reinhard Klimmt noch nicht einmal mitgezählt. Nach dem Urteil werden auch sie das Gremium verlassen müssen: Regierungsmitglieder, Parlamentarier, politische Beamte oder leitende Wahlbeamte - sie alle sind von der Bestellung als "staatsferne Mitglieder" auszuschließen, schreibt das Gericht.

Der Vielfalt verpflichtet

Doch die Verfassungsrichter wollen nicht nur die Kopfzahl der Politiker in den Gremien verringern. Sie wollen einen fundamentalen Kulturwandel durchsetzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll wieder stärker zu dem werden, was er ohnehin immer sein sollte: zu einer gesamtgesellschaftlichen Veranstaltung. Die Rundfunkfreiheit im Grundgesetz sei auf eine Sicherung inhaltlicher Vielfalt angelegt, "wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann". Deshalb müssten in den Aufsichtsgremien "Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens" erfasst werden. Mit anderen Worten: Das Gericht will die Zeiten der Politbüros im ZDF beenden.

Dazu dient eine ganze Reihe flankierender Vorgaben, die den politischen Einfluss zurückdrängen und für mehr Transparenz sorgen sollen. Wichtigstes Beispiel: Bisher wurden die sechzehn Vertreter der "gesellschaftlich relevanten Bereiche" letztlich von den Ministerpräsidenten ausgewählt. Karlsruhe hat dieses widersprüchliches Auswahlverfahren - der Staat bestimmt die staatsfernen Vertreter - nun kurzerhand untersagt. Zudem sollen die Mitglieder in den Aufsichtsgremien künftig von etwaigen Weisungen unabhängig sein. Abberufungen sind laut Gericht nur aus "wichtigem Grund" möglich. Erkennbares Ziel dieser Vorgaben: Die Mitglieder der Aufsichtsgremien sollen sich der Vielfalt des Rundfunkprogramms verpflichtet sehen - und nicht den politischen Zielen ihrer Entsendeorganisationen.

Die Länder haben nun bis zum 30. Juni 2015 Zeit, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Die große Frage, die sich nun stellt: Reicht die Drittelquote wirklich aus, um den Einfluss der Politik zurückzudrängen? Einer, der daran zweifelt, ist Andreas Paulus, er sitzt ebenfalls im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. In einer abweichenden Meinung tritt er für eine deutlich rigidere Lösung ein: Es sei eine "weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates" erforderlich, um die Kontrollorgane des ZDF vom staatlichen Einfluss zu emanzipieren.

(Süddeutsche)

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ROG kritisiert die Sperrung von Twitter in der Türkei

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die Sperrung des Kurznachrichtendienstes Twitter in der Türkei. Viele Nutzer konnten am Freitag nicht wie gewohnt die Seite aufrufen, sondern erhielten eine Nachricht der Telekommunikationsbehörde, die auf einen Gerichtsbeschluss zur Schließung der Seite hinwies. Am Donnerstag hatte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan gedroht, das soziale Netzwerk auszurotten, weil die Inhalte das Ansehen der Regierung vor den Regionalwahlen am 30. März beschädigten. (http://bit.ly/1jf4YRw).

 

„Das Abschalten von Internetseiten und das Wettern sind die falsche Reaktion auf Korruptionsvorwürfe und Proteste“, sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin. „Wir fordern, dass die Nutzer in der Türkei auch weiterhin ungehinderten Zugang zu den sozialen Netzwerken erhalten.“

 

In den vergangenen Wochen kursierten im Internet angebliche Aufnahmen abgehörter Telefonate, die Ministerpräsident Erdogan mit einer Korruptionsaffäre in Verbindung brachten. Bereits Anfang März hatte Erdogan gedroht, er wolle Facebook und Youtube sperren. Am 30. März stehen in der Türkei Kommunalwahlen an (http://bit.ly/1ghAhNY).

Die türkische Telekombehörde BTK hat die Sperre von Twitter bestätigt. Ein Gericht habe dies verfügt, weil der Dienst Rechte und die Privatsphäre türkischer Staatsbürger verletzt habe. Twitter habe sich geweigert, Entscheidungen türkischer Gerichte zu befolgen. Deswegen müssten weitere Rechtsverstöße verhindert werden.

 

Erst Mitte Februar hat Staatspräsident Abdullah Gül ein umstrittenes Internetgesetz unterzeichnet, das die Kontrolle im Netz ausweitete. Behörden dürfen nun ohne vorherigen richterlichen Beschluss Webseiten sperren lassen, wenn sie die Verletzungen der Privatsphäre, diskriminierende oder beleidigende Inhalte sowie Maßnahmen zum Schutz von Familie und Kindern gefährdet sehen (http://bit.ly/1oDYu21).

 

Das geänderte Gesetz könnte wegen der fehlenden richterlichen Kontrolle und der weit gefassten Kriterien zu massenhafter Zensur führen, zumal die willkürliche Sperrung von Internetseiten schon länger gängige Praxis in der Türkei ist. Nach Angaben der Webseite Engelli Web, die die Sperrung von Webseiten verfolgt und dokumentiert, sind in dem Land derzeit mehr als 40.000 Internetseiten blockiert (http://engelliweb.com/istatistikler/).

 

Die Türkei nimmt auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit Platz 154 von 180 Ländern ein. Sie steht seit Jahren auf der Liste der Länder, die wegen ihrer repressiven Internetpolitik unter besonderer Beobachtung stehen.

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Rechtsextreme verprügelten ukrainischen TV-Chef

Sender hatte Unterzeichnung des Anschlussvertrags der Krim an Russland ausgestrahlt.

Mitglieder der rechtsextremen ukrainischen Partei Swoboda ("Freiheit") haben den Chef eines staatlichen TV-Senders attackiert und zum Rücktritt gezwungen. Grund für die Aktion war, dass der Sender die Unterzeichnung des Anschlussvertrags der Krim an Russland ausgestrahlt hatte.

 

Dies berichtete die "International Business Times" am Mittwoch auf ihrer Homepage. Die Rechtsextremen zeichneten ihre Aktion auf und stellten das Video ins Internet.

 

 

 

Die Medienbeauftragte der OSZE, Dunja Mijatovic, zeigte sich am Mittwoch in einer Aussendung empört über den Vorfall. In einem Brief an den ukrainischen Interimspräsidenten Alexander Turtschinow sprach sie von einer "abscheulichen Aktion, die gegen alle Werte der Medienfreiheit" gerichtet sei und nicht toleriert werden könne.

 

 

 

Der Vorfall sei umso schwerwiegender, als einige der Angreifer - darunter drei Abgeordnete - nicht nur die Legislative der Ukraine vertreten würden sondern auch noch Mitglieder des Parlamentsausschusses für die Rede- und Informationsfreiheit seien, betonte Mijatovic.

 

 

 

Als "Moskauer Dreck" beschimpft

 

Auf dem Video ist zu sehen, wie die Ultranationalisten den Präsidenten der Nationalen Fernsehgesellschaft der Ukraine, Aleksandr Pantelejmonow schlagen, weil er die Ausstrahlung der feierlichen Unterzeichnung des Annexionsvertrages durch Russlands Präsident Wladimir Putin und die pro-russischen Führer der Krim erlaubt habe. Pantelejmonow wurde beschuldigt, Putin zu dienen und "Moskauer Dreck" zu sein. Der Mob zwang ihn, eine Rücktrittserklärung zu unterschreiben.

 

 

 

Einer der in dem Video zu sehenden Angreifer ist der Ponyschwanz tragende Abgeordnete Igor Myroschnytschenko, der mit zwei weiteren Swoboda-Mitgliedern Pantelejmonow schubst, an der Krawatte zieht und ihn in einen Stuhl zwingt.

 

 

Während der Maidan-Proteste war der Sender beschuldigt worden, einseitig zugunsten des inzwischen entmachteten Präsidenten Viktor Janukowitsch zu berichten

(persönlich.com)

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Miklós Klaus Rózsa - Fotograf | Neuerscheinung

Neuerscheinungen

Miklós Klaus Rózsa

Christof Nüssli, Christoph Oeschger:

Miklós Klaus Rózsa

 

Mit Texten von / With texts by Peter Kamber, Miklós Klaus Rózsa, Christof Nüssli, Christoph Oeschger

Der Fotograf und Politaktivist Miklós Klaus Rózsa (*1954) wurde jahrelang von der Schweizerischen Bundespolizei, Kantonspolizei und Stadtpolizei Zürich überwacht. Seine Fotografien sowie die von 1971 – 1989 über ihn angelegten Staatsschutzakten bilden die Grundlage des Buches. Christof Nüssli und Christoph Oeschger stellen der staatlichen Textproduktion die Bilder des Überwachten gegenüber. Das Collagieren dieser Quellen ergibt neue Bilder, die die Geschichte einer für die Schweiz politisch bewegten Zeit zeigen. Die beiden Erzählstränge könnten gegensätzlicher nicht sein. Auf der einen Seite stehen die Bilder von Rózsa, welche die Ereignisse aus der Mitte der Bewegung heraus dokumentieren: Zürcher Jugendbewegung der 1980er Jahre. Auf der anderen Seite veranschaulichen die Überwachungsakten den distanzierten und oft verständnislosen Blick der Polizei auf die Geschehnisse. Durch die Montage tritt der Konflikt zwischen den Bildern Rózsas und den Texten des Staatsschutzes deutlich hervor. Beobachtung und Gegenbeobachtung treffen aufeinander. Die Publikation erscheint in Kooperation mit cpress, Zürich.

 

The photographer and political activist Miklós Klaus Rózsa (*1954) was kept under surveillance for years by the Swiss Federal Office of Police, the Cantonal police, and the municipal police of Zurich. His photographs as well as the State Protection files compiled on him from 1971 – 1989 form the basis for the book. Christof Nüssli and Christoph Oeschger juxtapose the text produced by the state and the images produced by the monitored person. The collage of these sources produces new images that reveal the history of a politically agitated time in Switzerland. The two lines of narration could not be more antithetic: On the one hand are the images by Rózsa which document the events from the midst of the agitation, the Zurich youth movement of the 1980s. On the other hand the surveillance files demonstrate the distanced and often uncomprehending gaze of the police observing the occurrences. The montage brings the conflict between Rózsa’s images and the State Security texts to light. Observation and counter-observation clash. The book will be published in cooperation with cpress, Zurich.

  • 625 Seiten, Deutsch / Englisch, ca. 400 s/w Abbildungen, fadengeheftete Broschur 625 pp., German / English, ca. 400 black-white illustrations, thread-sewn paperback
  • Gemeinsam veröffentlicht mit cpress, Zürich
  • Leipzig 2014
  • ISBN: 978-3-944669-42-7
  • 42.00

 

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Wir können Samba - was könnt ihr?

Ende der Pressefreiheit - Scharfe ROG Kritik an der Wiener Polizei

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Miklós Klaus Rózsa Beobachtung und Überwachung | Buchvernissage | Ausstellung

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ROG-Jahresbilanz: Doppelt so viele Journalisten entführt wie 2012 / Indien und Philippinen unter den gefährlichsten Ländern weltweit

Im zu Ende gehenden Jahr sind weltweit mehr als doppelt so viele Journalisten entführt worden wie 2012. Ihre Zahl stieg auf 87 im Vergleich zu 38 im Vorjahr. Das geht aus der heute veröffentlichten Jahresbilanz von Reporter ohne Grenzen hervor. Leicht gesunken ist die Zahl der Journalisten, Blogger und Bürgerjournalisten, die 2013 bei ihrer Arbeit getötet wurden: 71 Journalisten sowie 39 Blogger und Bürgerjournalisten im Vergleich zu 88 Journalisten sowie 47 Bloggern und Bürgerjournalisten im Vorjahr. In die Liste der gefährlichsten Länder für Journalisten sind Indien und die Philippinen aufgerückt.

„Die Zahl der getöteten Journalisten ist zwar leicht gesunken, aber immer noch deutlich höher als in den Jahren vor dem Höchststand von 2012“, sagte ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff in Berlin. Im vergangenen Jahr hatte Reporter ohne Grenzen so viele Journalistenmorde gezählt wie nie zuvor, seit die Jahresbilanz 1995 zum ersten Mal veröffentlicht wurde. „Insgesamt ist die Arbeit von Journalisten weltweit keineswegs sicherer geworden“, sagte Frohloff. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die um neun Prozent (auf 2160) gestiegene Zahl der Angriffe und Drohungen gegen Journalisten.

„Sehr besorgt sind wir über die extrem hohe Zahl von Entführungen, mit denen vor allem in Syrien Journalisten systematisch zum Schweigen gebracht werden“, sagte Frohloff. Der aktuelle ROG-Bericht „Journalismus in Syrien – ein Ding der Unmöglichkeit?“ beschreibt die Situation dort ausführlich.

Das gefährlichste Land für Medienschaffende war 2013 Syrien, wo zehn professionelle Berichterstatter und 35 Bürgerjournalisten starben. Zu den fünf gefährlichsten Ländern gehörten in diesem Jahr auch Indien und die Philippinen: In Indien ging 2013 von Mafiagruppen, Demonstranten und Anhängern politischer Parteien eine beispiellose Welle der Gewalt aus. Auf den Philippinen schießen immer öfter Bewaffnete von Motorrädern aus Journalisten nieder, ohne Strafen fürchten zu müssen. Im Bürgerkriegsland Somalia starben 2013 zwar deutlich weniger Journalisten als im Vorjahr (sieben im Vergleich zu 18); dennoch bleibt es eine der gefährlichsten Regionen weltweit für Medienschaffende. Weiterhin auf der Liste der gefährlichsten Länder steht auch Pakistan.

Im Gefängnis sitzen wegen ihrer Arbeit momentan 178 Journalisten weltweit, die meisten von ihnen – wie schon 2012 – in China, Eritrea, der Türkei, dem Iran und Syrien.

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Turkey: Two Journalists Freed but 60 still Remain in Jail

BRUSSELS (10 December 2013) The European Federation of Journalists (EFJ) has today welcomed the recent release of two journalists Mustafa Balbay and Nilgün Yıldız from Europe’s largest prison for journalists, Turkey.



Balbay was released on Monday 9 December after spending more than four years behind bars for allegely plotting against the government. He was convicted to 34 years and 8 months in prison by the Istanbul 13th High Criminal Court. But the Constitutional Court has granted his release while the appeal is pending. Balbay is now also an elected Member of the Parliament for the Republican People’s Party in Turkey.  

The Finnish Journalists’ Union which has ‘adopted’ Balbay and mobilised national support to campaign for his freedom has also welcomed his release.

In another trial concerning the KCK Press case on 6 December, reporter Nilgün Yıldız of the Dicle News Agency has also been released but 19 journalists who are accused in the case still remain in jail. The court will resume the hearing on 13 January 2014.  

‘‘I welcome the release of Balbay and Yıldız and want to send them and their families my best wishes. I hope they now can look forward to a life in freedom both in work and private life,” said Mogens Blicher Bjerregård, EFJ President.

‘‘At the same time, I want to emphasise that we will continue our fight until the freedom for the 60 journalists who are still in jail is guaranteed,’’ said Blicher Bjerregård.

The EFJ has launched an online petition calling for wider support from the public and civil society organisations to campaign for the freedom of journalists in Turkey. Please help us reach 10.000 signatures by signing the petition now.

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Ukraine: Mehr als 40 Journalisten bei Demonstrationen verletzt

Reporter ohne Grenzen ist bestürzt über die Gewalt gegen Journalisten bei den Demonstrationen in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. Rund 40 Journalisten und deren Mitarbeiter wurden in den vergangenen Tagen zum Teil schwer verletzt, darunter ein Tontechniker der ARD und Fotografen der Nachrichtenagenturen Reuters und AFP. Die meisten von ihnen waren durch Westen mit der Aufschrift „Presse“ oder entsprechende Namensschilder deutlich als Journalisten erkennbar. „Wir rufen alle Seiten dazu auf, Gewalt gegen Journalisten zu unterlassen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin. „Die Polizei muss sicherstellen, dass die Medien über die Proteste berichten können und Angriffe auf Korrespondenten konsequent verfolgt werden.“

 

Die massive Gewalt gegen Journalisten ging meist von Polizisten der Spezialeinheit „Berkut“ aus sowie in einigen Fällen von vermummten Provokateuren unklarer Identität. Opfer waren vor allem Korrespondenten ukrainischer und russischer Medien. Sie arbeiteten unter anderem für die Zeitungen Ukrainskaja Prawda, Ukrainski Tischden und Iswestija, die Nachrichtenagenturen Unian, Ria Nowosti und Itar-Tass und den Fernsehsender Pjaty Kanal.

 

Die Journalisten berichten von Angriffen mit Schlagstöcken, Tränengas und Blendgranaten.  Milizionäre hätten gezielt versucht, Fotoapparate und Kameras zu zerstören. Sowohl die russische Zeitung Nowaja Gaseta als auch das ukrainische Onlineportal liga.net veröffentlichten Listen der Fälle von Gewalt gegen Journalisten (http://bit.ly/1b733wp, http://bit.ly/1bBlo6M).

 

Auch zahlreiche Korrespondenten ausländischer Medien wurden bei den Zusammenstößen in Kiew verletzt, darunter Fotografen der Nachrichtenagenturen Reuters (Gleb Garanitsch) und AFP (Sergej Supinski) und der Tageszeitung New York Times (Josef Siwenki) sowie ein Kameramann des Fernsehsenders Euronews (Roman Kuprijanow). ARD-Korrespondentin Ina Ruck berichtete heute Morgen live aus Kiew, ein Tontechniker des ARD-Teams sei ebenfalls mit einer Kopfverletzung im Krankenhaus behandelt worden (http://bit.ly/1apjZKf).

 

Die Position der Ukraine auf der weltweiten ROG-Rangliste der Pressefreiheit hat sich seit dem Amtsantritt von Präsident Viktor Janukowitsch deutlich verschlechtert: von Platz 89 im Jahr 2009 auf Platz 126 (2013). Dies liegt auch daran, dass Journalisten immer wieder mit Gewalt angegriffen und diese Fälle in den seltensten Fällen aufgeklärt werden.

 

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ROG fordert Sicherheit und Freiheit für Sarah Harrison auch in Großbritannien

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die britische Regierung auf, der Journalistin und Internet-Aktivistin Sarah Harrison Freiheit und Sicherheit zu garantieren, sollte sie nach Großbritannien zurückkehren wollen. Harrison hatte den Whistleblower Edward Snowden bei seiner Flucht von Hongkong nach Moskau begleitet und ihn danach vier Monate lang in Moskau unterstützt. Vor zehn Tagen kam die britische Wikileaks-Mitarbeiterin nach Berlin. Dort halten sich auch die US-amerikanischen Journalisten und Aktivisten Jacob Appelbaum und Laura Poitras auf, die es ebenfalls für zu unsicher halten, in ihre Heimat zurückzukehren.

 

„Erst durch die Enthüllungen von Edward Snowden haben wir erfahren, wie massiv die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste Demokratie und Pressefreiheit weltweit bedrohen. Sarah Harrison hat Snowden unterstützt, als sich die meisten Regierungen der Welt ihm gegenüber verantwortungslos verhalten haben“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr in Berlin. „Whistleblower und ihre Unterstützer helfen Journalisten oft unter großem persönlichem Einsatz, Fehler von Regierungen und Behörden aufzudecken.“

 

In einem auf der Plattform Wikileaks veröffentlichten Brief hatte Sarah Harrison in der vergangenen Woche erklärt, dass es für sie derzeit nicht sicher sei, nach Hause zurückzukehren (http://bit.ly/1b9MZbd). Großbritannien verfügt zwar mit dem Public Interest Disclosure Act von 1998 über ein sehr fortschrittliches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, doch schränkt der Terrorism Act aus dem Jahr 2006 die Pressefreiheit ein. Dieses Gesetz interpretiert Terrorismus unter anderem als Handlung oder Androhung einer Handlung, die das Ziel hat, eine Regierung politisch oder ideologisch zu beeinflussen oder die nach Ansicht der Regierung ein Risiko für Teile der Öffentlichkeit darstellt.

 

Die britische Regierung hat in der Vergangenheit völlig unverhältnismäßig auf die Berichte über die Spionagetätigkeiten der britischen und amerikanischen Geheimdienste reagiert, die nach Auffassung der Geheimdienste die nationale Sicherheit gefährden. Premierminister David Cameron hatte den Zeitungen vor wenigen Wochen indirekt gedroht und gesagt, es werde schwer für die Regierung, sich zurückzuhalten, wenn die Presse „kein Verantwortungsgefühl an den Tag legt“. (http://bit.ly/16GODhI)

 

Besonders die Zeitung Guardian, die als erste über Edward Snowden und die umfassende Überwachung der Geheimdienste berichtet hatte, ist immer wieder von den Behörden schikaniert worden. Chefredakteur Alan Rusbridger muss sich im Dezember vor dem Parlament für die Berichterstattung seiner Zeitung rechtfertigen. 28 Abgeordnete hatten ihn bereits in der vergangenen Woche aufgefordert, vor weiteren Enthüllungen die britische Regierung zu konsultieren. Bereits im Juli zwangen Mitarbeiter des Geheimdienstes GCHQ Guardian-Journalisten dazu, Festplatten und Rechner zu zerstören, auf denen weitere Snowden-Dateien gespeichert waren.

 

Besonders gravierend griff die Regierung Mitte August in die Pressefreiheit ein, als sie David Miranda, den Lebensgefährten des damaligen Guardian-Journalisten Glenn Greenwald, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung neun Stunden lang am Londoner Flughafen Heathrow festhalten ließ. Die Datenträger mit verschlüsselten Dateien, die Miranda zu Greenwald nach Brasilien bringen wollte, wurden beschlagnahmt. (http://bit.ly/18orKA9)

 

Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte bei der Bekämpfung von Terrorismus, Ben Emmerson, forderte die britischen Behörden im September dazu auf, „ihre Methoden zu überprüfen und sicherzugehen, dass sie tatsächlich die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gegenüber der Europäischen Menschenrechts-Konvention respektieren, was das Recht auf Sicherheit, Freiheit und das Recht auf Privatsphäre betrifft.“

 

Großbritannien liegt auf der aktuellen ROG-Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 29 von 179 Staaten (http://bit.ly/19RCIU9). Die Daten wurden vor Beginn der NSA-Enthüllungen erhoben.

 

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Investigativ.ch beschwert sich über Medienarbeit des Bundesamts für Landwirtschaft

Der Verein investigativ.ch hat sich mit einem offenen Brief an Jürg Jordi, Mediensprecher des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), gewandt. Hintergrund ist ein E-Mail-Wechsel mit der freien Agrarjournalistin Eveline Dudda.

 

In den Mails heisse es, Jordi wolle «künftig darauf verzichten, deine Anfragen zu beantworten» und Dudda solle sich «direkt an den Rechtsdienst des BLW richten», was zudem auch für «alle andern Anfragen, die du an Mitarbeitende des BLW richtest», gelte.

 

Die Medienstelle eines öffentlichen Amts müsse auch unbequeme Anfragen beantworten, heisst es im offenen Brief. «Es ist nicht am Amt zu entscheiden, was `Journalismus` sei und was `Schikane`.

Weigert sich ein ganzes Bundesamt, anders als auf dem Rechtsweg mit einer ihm unliebsamen Journalistin zu verkehren, hindert es die Medien an der Erfüllung ihrer Aufgabe. Das ist inakzeptabel.»

 

Der Rechercheverein erinnerte daran, dass der Eidgenössische

Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte dieses Jahr bereits zweimal die Verhältnismässigkeit journalistischer Anfragen «dezidiert anders bewertete» als das BLW. «Der Sinn solcher Empfehlungen bestünde ja darin, dass die betroffene Behörde ihr Verhalten der vom EDÖB festgestellten Rechtslage anpasst.»

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IFJ/EFJ Strongly Condemn Violent Overnight Police Raid on Greek broadcaster ERT

The International Federation of Journalists (IFJ) and the European Federation of Journalists (EFJ) have strongly condemned a violent raid by Greek police on the main headquarters of Greece’s national broadcaster ERT in Athens in the early hours of this morning.

According to media reports, at approximately 4:30am, Greek riot police, accompanied by a public prosecutor, entered the ERT building in the Agia Paraskevi area, asking employees to leave the premises. Reports say that the riot police blocked all entrances to the building and have refused to allow anyone to enter. Roads were blocked and traffic was stopped during the operation.

IFJ/EFJ Greek affiliate, the Journalists' Union of Athens Daily Newspapers (JUADN), says police used tear gas to drive the station’s journalists and media workers away from the building. It has been reported that four ERT media workers were arrested, but they have subsequently been released.

“We express our shock and anger at this absolutely unnecessary action by the authorities in Greece and we strongly condemn such use of force and violence in what is supposed to be a democratic country,” said IFJ President Jim Boumelha. “We stand in solidarity with our colleagues at ERT and our affiliates Greece in calling for Greek authorities to leave the building with immediate effect and return it to ERT’s media workers and journalists.”

Over the last few months, sacked journalists from ERT, which was shut down on June 11 by the government, had been operating from their old headquarters via satellite and over the internet, demanding the reopening of the broadcaster. The government had described their decision to stay in the building as an illegal occupation of public property, with a Greek government spokesman today claiming the police did its job to help the government take control of a building that belongs to the Greek State.

From the beginning of the raid, members from the JUADN and the Panhellenic Federation of Journalists' Union (PFJU) were constantly present in support of ERT colleagues. ERT journalists and members of the Greek Parliament remain outside the building, demanding entry, while a crowd of protestors at the front of the building continues to grow.

The Greek unions have announced that a demonstration will take place today at 4pm, both in Athens, in front of ERT’s Headquarters, and Thessaloniki, in front of ERT3 TV station premises.

Moschos Voitsidis, president of the Journalists' Union of Macedonia and Thrace Daily Newspapers (ESIEMTH), said: “When you opt for authoritarianism instead of a democratic dialogue process and good faith bargaining, as was the case with ERT’s shutdown on June 11, then inevitably every subsequent step will lead to darker ventures.”

“EFJ President Mogens Blicher-Bjerregård said: “Journalists and trade unions were treated like criminals, which is unacceptable. What we want is dialogue and to try to fix problems, but it is very difficult to find solutions when you are treated like this.”

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Freispruch des Fotografen Klaus Ròzsa: Gerichtlicher Sieg auf der ganzen Linie!

Das Zürcher Obergericht dem Foto-Journalisten Klaus Ròzsa im heutigen Berufungsprozess endlich Recht gegeben: Freispruch in allen Punkten und die volle Prozessentschädigung.

Vorinstanz und Staatsanwaltschaft hatten Klaus Ròzsa Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Nichtbefolgen einer polizeilichen Anordnung vorgeworfen und ihn deswegen verurteilt. Das Obergericht Zürich korrigiert nun auf Berufung hin alles.

Der Vorfall fand am 4. Juli 2008 statt, als Klaus Ròzsa den unverhältnismässigen Polizeieinsatz fotografierte, bei dem die friedliche Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions aufgelöst werden sollte; dies, ohne dass ein Strafantrag des Stadionbesitzers vorgelegen hätte. Der Foto-Journalist wurde dabei von zwei Polizisten in grober Weise festgenommen.

Das Obergericht hält nun fest, dass die Festnahme von Klaus Ròzsa nicht gerechtfertigt war und dass ihm ein gewisser Widerstand in dieser Situation nicht vorgeworfen werden kann. Es spricht ihn daher von allen Anklagepunkten frei und spricht ihm eine volle Prozessentschädigung zu. Wichtig ist zudem die Feststellung des Obergerichts über den Umgang der Polizei mit Medienschaffenden: Die Polizisten müssen sich gefallen lassen, dass ihre Arbeit fotografiert und gefilmt wird.

Die Gewerkschaft syndicom, die Klaus Ròzsa mit gerichtlichem Rechtsschutz zur Seite stand, zeigt sich sehr erfreut über diesen gerichtlichen und moralischen Sieg.

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26. August: Weiterer Gerichtstermin im Fall Klaus Ròzsa gegen die Staatsanwaltschaft Zürich

 

26. August: Weiterer Gerichtstermin im Fall Klaus Ròzsa gegen die Staatsanwaltschaft Zürich

Am Montag, 26. August, findet vor dem Obergericht Zürich die Berufungsverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa statt. Er wird dabei mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz von syndicom unterstützt.

Klaus Ròzsa war von der Vorinstanz am 8. Juni 2012 wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung verurteilt worden.
Der Vorfall fand am 4. Juli 2008 statt, als Klaus Ròzsa den unverhältnismässigen Polizeieinsatz fotografierte, bei dem die friedliche Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions aufgelöst werden sollte. Notabene ohne, dass ein Strafantrag des Stadionbesitzers vorgelegen hätte.

In der Zeit zwischen letzten Sommer und der kommenden Verhandlung hat im parallel laufenden Verfahren gegen die zwei beteiligten Polizistien das Bundesgericht aber ein wegweisenden Entscheid gefällt: Mit Urteil vom 7. Juni 2013 hat es die Beschwerde von Klaus Ròzsa vollumfänglich gutgeheissen.

Die Verfügung, mit der das Verfahren gegen die zwei beteiligten Polizisten eingestellt worden war, wurde aufgehoben und die Staatsanwaltschaft Zürich wurde verpflichtet, eine Strafuntersuchung gegen die Polizeibeamten durchzuführen.

Dabei handelt es sich um einen wichtigen Etappensieg. Denn das Bundesgericht äusserte im erwähnten Urteil explizit Zweifel, ob die Festnahme und die damit verbundene Gewaltanwendung gegenüber dem Foto-Journalisten rechtmässig gewesen sei. Damit wurde der ganze Vorfall endlich in ein ganz anderes Licht gerückt. Dieses positive Urteil hat die Chancen für einen Freispruch von Klaus Ròzsa markant erhöht.

Das Verfahren weist zudem auf grundsätzliche Probleme im Umgang der Polizei mit Medienschaffenden hin. In einer entwickelten Demokratie müssen Polizei und Behörden zulassen, dass Ihre Einsätze und ihre Arbeit kommentiert und fotografiert werden. Wie andere aktuelle Fälle zeigen, müssen Medienfreiheit und Quellenschutz auch in der Schweiz und Europa ständig verteidigt werden.

Vergleiche Hinweise auf der syndicom-Website zu den Fällen Rocchi (illegale Hausdurchsuchung beim Westschweizer Journalisten Ludovic Rocchi) und Greenwald (dubioses Druckversuche auf den britischen Guardian-Journalisten Glenn Greenwald).

 

Die Berufungsverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa findet statt am: Montag, 26. August 2013, ab 8 Uhr | Obergericht Zürich | Hirschengraben 15 | 8001 Zürich (Grosser Gerichtssaal)

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Protest an die US und GB Autoritäten

 

 

 

End the Intimidation: Stop the Attacks on Journalists and Their Families

 

David Miranda, the partner of Guardian journalist Glenn Greenwald, was recently detained for nine hours at London's Heathrow Airport. He was questioned under a U.K. anti-terrorism law and authorities confiscated his laptop, cellphone and other electronic devices.

 

It gets even worse: British authorities seized and destroyed computers at the Guardian's London headquarters in retribution for the outlet's reporting on Edward Snowden, whose leaks revealed unchecked surveillance programs in the United States and Great Britain.

 

This is an outrageous attempt to intimidate Greenwald and all journalists who report on national security.

 

But it's also just the tip of the iceberg. In recent months, authorities in the U.S. have undertaken a troubling campaign to threaten and intimidate journalists and whistleblowers who try to hold our leaders accountable. The Justice Department has been caught spying on Associated Press journalists and went so far as to label a Fox News journalist a “co-conspirator” in a leak investigation.

 

The DoJ is also threatening to send a New York Times reporter to jail if he refuses to disclose the source of another leak.

 

And thanks to her own reporting on national security and surveillance, journalist Laura Poitras — who has been working with Glenn Greenwald on the NSA revelations — has been detained by U.S. authorities more than 40 times.

 

These attacks on the press won’t stop unless the public raises its voice.

 

In the end, this isn’t about individual journalists or any specific case. It's about our rights to share information, make media and hold our leaders accountable. It's about journalists’ role in exposing information our leaders would rather keep hidden.

 

End the Intimidation: Stop the Attacks on Journalists and Their Families.

 

http://act.freepress.net/sign/journ_press_intimidation/?akid=4406.9511554.EY0VZN&rd=1&t=2

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USA: Absurde Strafe für Manning

Reporter ohne Grenzen kritisiert Strafe für Bradley Manning als unverhältnismäßig

               

 

21.08.2013 – Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die Haftstrafe für den Wikileaks-Informanten Bradley Manning als unverhältnismäßig hart. Mit dem am Mittwoch verkündeten Strafmaß von 35 Jahren Haft ist eine US-Militärrichterin zwar hinter der Forderung der Anklage zurückgeblieben. Dennoch wird Manning viele Jahre im Gefängnis verbringen.

 

„Das Urteil gegen Bradley Manning ist ein weiterer Beleg, dass die USA endlich ein Gesetz zum Informantenschutz brauchen“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. Leider nehme es die US-Öffentlichkeit seit den Anschlägen vom 11. September 2001 allzu leicht hin, wenn die nationale Sicherheit als Argument gegen Pressefreiheit und andere Bürgerrechte ausgespielt werde. „Wenn Präsident Barack Obama seinen Feldzug gegen Whistleblower nicht schnell beendet, werden Journalisten in den USA bald immer weniger in der Lage sein, Fehlverhalten von Regierung und Behörden aufzudecken.“ An die Prüf- und gegebenenfalls Berufungsinstanzen der US-Militärgerichtsbarkeit appellierte Rediske, die Möglichkeiten einer Strafmilderung für Manning auszuschöpfen.

 

Besonders deutlich wird die Härte des Urteils im Vergleich mit früheren Whistleblower-Fällen in den USA. Daniel Ellsberg, der 1971 die sogenannten Pentagon-Papiere über den Vietnamkrieg an mehrere US-Medien weitergab, entging einer Verurteilung, weil sein Strafprozess aufgrund von Manipulationsversuchen der Nixon-Regierung platzte. (http://to.pbs.org/WwIT4X) 2011 kam Thomas Drake, der Missmanagement und Verschwendung beim Geheimdienst NSA publik gemacht hatte, vor allem dank Verfahrensfehlern mit einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Zweckentfremdung eines Computersystems glimpflich davon. (http://nyti.ms/1d4G6vY) Der ehemalige CIA-Mitarbeiter John Kiriakou, der Reportern die Folterpraxis des simulierten Ertränkens (Waterboarding) bestätigt hatte, wurde vergangenen Januar zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. (http://cbsn.ws/Vc0KgK)

 

Im Prozess gegen Manning hatte die Anklage mindestens 60 Jahre Haft gefordert und dies ausdrücklich damit begründet, dass potenzielle Nachahmer unter den Soldaten abgeschreckt werden sollten. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von höchstens 25 Jahren geworben.

 

Unter Präsident Obama, der sich noch als Senator für einen besseren Informantenschutz einsetzte, geht die US-Regierung mit ungekannter Härte gegen Whistleblower vor: Das US-Justizministerium ließ offenbar auf der Suche nach den Quellen eines Berichts über einen CIA-Einsatz Telefonverbindungsdaten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) beschlagnahmen. (http://bit.ly/15IQOFM) Der Fox News-Korrespondent James Rosen wird wegen der Veröffentlichung geheimer Nordkorea-Informationen als „Mitverschwörer“ eines mutmaßlichen Informanten im Außenministerium verfolgt. (http://wapo.st/115Hzqh) Der New York Times-Reporter David Sanger geriet wegen Recherchen über geheime Computerangriffe auf den Iran ins Visier der Ermittler. (http://nyti.ms/1547O58)

 

Die USA waren auch in das Vorgehen britischer Ermittler eingebunden, die vergangenes Wochenende den Lebensgefährten des Guardian-Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald stundenlang am Londoner Flughafen Heathrow verhörten. (http://bbc.in/12jdQzy) Damit versuchten Sie offensichtlich, das Netzwerk von Reportern zu stören, die seit Wochen die Informationen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über die ausufernden Überwachungsprogramme von US- und britischen Geheimdiensten publizieren. (http://bit.ly/160b9QK)

 

Grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in den USA hat der Fall des New York Times-Reporters James Risen, der in einem Buch eine versuchte Geheimdienstoperation gegen das iranische Atomprogramm publik gemacht hat. Ein Gericht im US-Staat Virginia entschied im Juli, dass Risen im Prozess gegen einen früheren CIA-Mitarbeiter aussagen müsse, dem Geheimnisverrat vorgeworfen wird. (http://bit.ly/18jpzih) Damit sprach es ihm ausdrücklich das Recht ab, unter Berufung auf die im ersten US-Verfassungszusatz garantierte Pressefreiheit die Aussage vor Gericht zu verweigern. Äußerst bedenklich ist auch der Fall des Investigativjournalisten Barrett Brown. Ihm drohen 105 Jahre Haft, weil er einen bereits im Internet kursierenden Link zu einer Seite mit gehackten E-Mails einer Sicherheitsfirma in einem Chatforum veröffentlichte. (http://bit.ly/15ypuYi)

 

Reporter ohne Grenzen hat angesichts dieser Entwicklungen Vorschläge für ein US-Gesetz zum Informantenschutz vorgelegt. (http://bit.ly/17DuT2u) Sie sehen vor, die Vertraulichkeit journalistischer Quellen unter Strafandrohung zu schützen. Verletzungen dieses Grundsatzes durch Amtsträger sollten als besonders schwerwiegend geahndet werden. Der Schutz muss auch für Blogger und Netzaktivisten gelten, die an der Verbreitung von Informationen mitwirken, außerdem für Dokumentarfilmer und Autoren journalistischer Bücher. Ausnahmen vom Prinzip des Quellenschutzes sollten nach diesem Entwurf auf eng umrissene Sonderfälle beschränkt werden, in denen Leib und Leben von Menschen in Gefahr sind oder ein unmittelbar drohender Angriff auf die territoriale Integrität abzuwenden ist.

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GB: Partner von Snowden-Vertrautem neun Stunden festgehalten

Schikanen am Londoner Flughafen: Der Lebensgefährte des Journalisten Glenn Greenwald ist bei einem Zwischenstopp in der britischen Hauptstadt von den Behörden in Gewahrsam genommen und neun Stunden lang verhört worden - unter dem Vorwand des Terrorverdachts. Greenwald spricht von Tyrannei und gibt sich kämpferisch.

 

Es waren die Berichte des US-Enthüllungsjournalisten Glenn Greenwald, mit denen die NSA-Spähaffäre richtig ins Rollen kam: In der britischen Zeitung The Guardian machte der 46-Jährige die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden über die Praktiken des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes öffentlich. Wie sehr den Behörden die Berichte des Journalisten missfallen, musste nun offenbar Greenwalds Lebensgefährte, der Brasilianer David Miranda, erfahren, wie der Guardian berichtet.

Miranda hatte die vergangene Woche in Berlin verbracht, wo er sich unter anderem mit der US-Filmemacherin Laura Poitras traf, die sich ebenfalls intensiv mit den NSA-Enthüllungen befasst hatte. Auf dem Rückflug nach Rio de Janeiro wurde der 28-Jährige dem Bericht zufolge bei einem Zwischenstopp in London von britischen Behörden zum Verhör gebeten - unter Verweis auf ein Anti-Terror-Gesetz, das es Sicherheitskräften an Flughäfen, Häfen und Grenzen erlaubt, Menschen zu verhören und für maximal neun Stunden in Gewahrsam zu nehmen. 

Im Fall von Miranda hätten die Behörden die maximal erlaubten neun Stunden voll ausgeschöpft, schreibt die Zeitung. In dieser Zeit durfte der 28-Jährige nach Greenwalds Angaben weder mit einem Anwalt oder Botschaftsvertreter noch mit seinem Lebensgefährten telefonieren. Danach sei Miranda wieder freigelassen worden - allerdings ohne sein Handy, Laptop, seine Kamera und Speicherchips. 

"Attacke auf die Pressefreiheit"

 

Offiziellen Angaben zufolge dauerten 97 Prozent der vergleichbaren Untersuchungen kürzer als eine Stunde, betont das Blatt. Nur einer von 2000 Betroffenen sei länger als sechs Stunden festgehalten worden. Vergangenen Monat habe die britische Regierung angekündigt, die maximale Dauer der Einsätze auf sechs Stunden zu begrenzen.

Greenwald betonte in einem Beitrag für den Guardian, die Behörden hätten offensichtlich seinen Freund überhaupt nicht verdächtigt, dass er mit einer terroristischen Organisation in Verbindung stehen könnte. Vielmehr hätten sie ihn zu den NSA-Enthüllungen befragt.

NSA-Spähaffäre

Enthüllungen zu NSA-Verfehlungen Fahrlässig, gesetzwidrig, alltäglich

Schludrigkeiten und Vertuschung: Die NSA verstößt tausendfach gegen die ohnehin großzügigen Überwachungsgesetze, auch US-Bürger geraten in ihr Raster. Nur eine Woche nach den Reform-Ankündigungen Barack Obamas erschüttern die neuen Enthüllungen das Vertrauen in die Kontrollierbarkeit der Geheimdienste.

Das sei eine schwere Attacke auf die Pressefreiheit, kritisierte der Journalist. Dass sein Partner die vollen neun Stunden festgehalten worden sei, ohne einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen, sei ein klarer Einschüchterungsversuch an die Adresse der Berichterstatter über die Geheimdienste NSA und GCHQ.

Der Journalist versicherte, dass er sich davon nicht beeindrucken lasse. Eher werde der Vorfall einen gegenteiligen Effekt haben - und ihn weiter "ermutigen". Ein Guardian-Sprecher zeigte sich bestürzt und verlangte Aufklärung von den britischen Behörden.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsa-enthuellungen-partner-von-snowden-vertrautem-neun-stunden-festgehalten-1.1749145

 

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Merkwürdiges Verständnis der USA zu Freedom "Freiheit"

Mitteilung der Firma LavaBit, die kostenlose Verschlüsselung für eMails anbot.

My Fellow Users,

I have been forced to make a difficult decision: to become complicit in crimes against the American people or walk away from nearly ten years of hard work by shutting down Lavabit. After significant soul searching, I have decided to suspend operations. I wish that I could legally share with you the events that led to my decision. I cannot. I feel you deserve to know what’s going on--the first amendment is supposed to guarantee me the freedom to speak out in situations like this. Unfortunately, Congress has passed laws that say otherwise. As things currently stand, I cannot share my experiences over the last six weeks, even though I have twice made the appropriate requests.

What’s going to happen now? We’ve already started preparing the paperwork needed to continue to fight for the Constitution in the Fourth Circuit Court of Appeals. A favorable decision would allow me resurrect Lavabit as an American company.

This experience has taught me one very important lesson: without congressional action or a strong judicial precedent, I would _strongly_ recommend against anyone trusting their private data to a company with physical ties to the United States.

Sincerely,
Ladar Levison
Owner and Operator, Lavabit LLC

Defending the constitution is expensive! Help us by donating to the Lavabit Legal Defense Fund here.

 

Deutsche Übersetzung

 

Liebe Mit-User

Ich wurde gezwungen, eine schwierige Entscheidung zu treffen: Komplize eines Verbrechens gegen das amerikanische Volk zu werden, oder zehn Jahre harter Arbeit aufzugeben, indem ich Lavabit beende.
Nach gründlicher Selbstbefragung
habe ich beschlossen, die Tätigkeit einzustellen. Ich wünschte, ich könnte euch legal die Ereignisse mitteilen, die zu meiner Entscheidung führten. Ich kann es nicht. Ich weiss, dass ihr es verdient zu wissen, was abläuft - der erste Verfassungszusatz sollte mir die Freiheit garantieren, mich in Situationen wie dieser zu äussern. Unglücklicherweise hat der Kongress Gesetze erlassen, die dem widersprechen. Wie die Dinge zur Zeit aussehen, darf ich meine Erfahrungen der letzten sechs Wochen niemandem mitteilen, obwohl ich zweimal entsprechende Gesuche gestellt habe.

Was wird jetzt geschehen? Wir haben schon begonnen, die Akten zu sammeln, um vor dem Appellationsgericht für die Einhaltung der Verfassung zu kämpfen. Eine günstige Entscheidung würde mir erlauben, Lavabit als amerikanische Firma wiederherzustellen.

Diese Erfahrung lehrte mich eine wichtige Lektion: Ohne Entscheidung des Kongresses oder aussagekräftigem juristischem Präzedenzfall würde ich entschieden niemandem empfehlen, private Daten einer Firma mit Beziehung zu den Vereinigten Staaten anzuvertrauen.

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Manning-Urteil schafft besorgniserregenden Präzedenzfall für US-Informantenschutz

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist bestürzt über das Urteil eines US-Militärgerichts gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning. Der Soldat hatte sich in einigen Anklagepunkten schuldig bekannt. Das Urteil vom Dienstag (30. Juli) folgt jedoch zum Teil den erheblich weiter gehenden Vorwürfen der Anklage, auch wenn Manning vom schwersten Vorwurf der „Unterstützung des Feindes“ freigesprochen wurde.

 

„Bradley Manning ist der Prototyp eines Informanten, der unter großen persönlichen Risiken politische Missstände öffentlich gemacht hat“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Die durch Manning ermöglichten Enthüllungen hätten eine breite Debatte in den USA und darüber hinaus über die Irak- und Afghanistanpolitik der USA sowie über Exzesse von Militär und Justiz angestoßen. Deshalb schaffe das Urteil gegen ihn einen gefährlichen Präzedenzfall. „Mutige Menschen wie er und Edward Snowden sind unverzichtbar, damit Journalisten Fehlentwicklungen publik machen können. Solche Informanten verdienen einen starken gesetzlichen Schutz und keine drakonischen Strafen.“

 

Seit dem Amtsantritt von Präsident Barack Obama hat die Verfolgung von Journalisten und „Whistleblowern“ in den USA besorgniserregende Ausmaße angenommen: Das US-Justizministerium ließ Telefonverbindungsdaten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) beschlagnahmen – offenbar, um die Quellen für einen Bericht über einen CIA-Einsatz zu ermitteln. (http://bit.ly/15IQOFM) Der Fox News-Korrespondent James Rosen wird wegen der Veröffentlichung geheimer Nordkorea-Informationen als „Mitverschwörer“ eines mutmaßlichen Informanten im Außenministerium verfolgt. (http://wapo.st/115Hzqh) Der New York Times-Reporter David Sanger geriet wegen seiner Recherchen über geheime Computerangriffe auf den Iran ins Visier der Ermittler. Dem Investigativjournalisten Barrett Brown drohen 105 Jahre Haft, weil er einen bereits bekannten Link zu einer Seite mit gehackten E-Mails einer Sicherheitsfirma in einem Chatforum veröffentlichte. (http://bit.ly/15ypuYi) Angesichts der Häufung dieser Fälle sprach der Spiegel jüngst von einem „Kri eg gegen missliebige Medieninformanten“. (http://bit.ly/1aGtFT9)

 

Unter dem Eindruck der Kritik am scharfen Vorgehen der Behörden hat das US-Justizministerium Mitte Juli seine Anweisungen zum Umgang mit solchen Fällen überarbeitet. (http://1.usa.gov/12mkn9B) Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, da es den Gebrauch von Zwangsvorladungen und Durchsuchungsbeschlüssen gegen Journalisten einschränkt. Fälle wie der des New York Times-Reporters James Risen deuten jedoch in die gegenteilige Richtung. Ein Gericht im US-Staat Virginia entschied jüngst, dass der Journalist im Prozess gegen einen früheren CIA-Mitarbeiter aussagen müsse, dem Geheimnisverrat vorgeworfen wird. (http://slate.me/15bPh7R) Risen hatte in einem Buch eine versuchte Geheimdienstoperation gegen das iranische Atomprogramm publik gemacht.

 

Obama bemüht sich inzwischen, im US-Senat eine Gesetzesinitiative von 2009 zum Informantenschutz wiederbeleben zu lassen. (http://bloom.bg/14oIxlO) Allerdings sieht dieser Entwurf einen weniger starken Schutz vor als eine ähnliche Initiative des Repräsentantenhauses (http://newsguild.org/node/3173), die derzeit ebenfalls erneut diskutiert wird. Vor allem enthält der Senatsentwurf weitreichende Ausnahmen vom Informantenschutz bei Belangen der nationalen Sicherheit und wäre deshalb bei Enthüllungen über Militär- und Geheimdienstaktivitäten wirkungslos. Die Überwachungen von AP und dem Fox-Reporter Rosen hätte er nicht verhindert. Den Begriff der Nachrichtenmedien definiert der Senatstext zudem so eng, dass ein solches Gesetz keinen Schutz für Internetplattformen wie Wikileaks sowie für viele Online-Reporter, Blogger und freie Journalisten bieten würde.

 

Reporter ohne Grenzen hat jüngst eigene Vorschläge für ein US-Gesetz zum Informantenschutz vorgelegt. (http://bit.ly/17DuT2u) Diese sehen vor, die Vertraulichkeit journalistischer Quellen unter Strafandrohung zu schützen. Verletzungen dieses Grundsatzes durch Amtsträger sollten als besonders schwerwiegend geahndet werden. Der Schutz muss auch für Blogger und Netzaktivisten gelten, die an der Verbreitung von Informationen mitwirken, außerdem für Dokumentarfilmer und Autoren journalistischer Bücher. Ausnahmen vom Prinzip des Quellenschutzes sollten nach diesem Entwurf auf eng umrissene Sonderfälle beschränkt werden, in denen Leib und Leben von Menschen in Gefahr sind oder ein unmittelbar drohender Angriff auf die territoriale Integrität abzuwenden ist.

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Mursis erstes Jahr im Amt - Ein verlorenes Jahr für die Pressefreiheit in Ägypten

28.06.2013 – Ein Jahr nach dem Amtsantritt des ägyptischen Präsidenten Mohammed Mursi zieht Reporter ohne Grenzen (ROG) eine ernüchternde Zwischenbilanz. Der Sturz des Regimes von Hosni Mubarak im Februar 2011 hatte bei vielen Ägyptern große Hoffnungen auf mehr Meinungs- und Pressefreiheit geweckt. Doch seit Mursi am 30. Juni 2012 als erster frei gewählter Präsident in der Geschichte des Landes sein Amt übernahm, werden Journalisten reihenweise mit Klagen überzogen, diffamiert oder angegriffen. Die neue Verfassung bietet nur unzureichenden Schutz. Und Mursi sowie seine Anhänger heizen die Stimmung gegen Medienschaffende aktiv an.

 

„Präsident Mursi hat die historische Chance vertan, die Dynamik des Arabischen Frühlings zu einem klaren Bruch mit der repressiven Politik des alten Regimes gegenüber kritischen Journalisten und Medien zu nutzen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Anstatt Journalisten als Feinde und Aufrührer zu brandmarken, sollte er sich endlich für ihren wirksamen Schutz vor Angriffen und politisch motivierten Klagen einsetzen.“

 

Zwar ist nach der Revolution eine Vielzahl neuer Zeitungen und anderer Medien entstanden. Viele davon sind jedoch von politischen oder unternehmerischen Interessen ihrer Besitzer beeinflusst. (http://bit.ly/11LHXQi) Zusammen mit einer seit Jahrzehnten eingeübten Kultur der Repression und Selbstzensur, teils mangelhaften journalistischen Standards und einer zunehmenden politischen Polarisierung im Land ergibt dies eine explosive Mischung. (http://bit.ly/12txTXq)

 

Mursi und die Muslimbruderschaft, der er sein Amt verdankt, haben an dieser Entwicklung erheblichen Anteil. Sechs Wochen nach dem Amtsantritt Mursis wechselte die Partei der Muslimbrüder mit ihrer Mehrheit im Oberhaus die Chefredakteure der großen staatlichen Printmedien aus (http://bit.ly/15KGsPQ) und versucht nun, auf deren redaktionelle Arbeit Einfluss zu nehmen. (http://bit.ly/17CM0Tw)

 

Die Ende 2012 verabschiedete neue Verfassung (http://bit.ly/VarYDM) enthält zwar die Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit. Zugleich setzt sie ihnen jedoch eine Reihe von Einschränkungen und konkurrierenden Vorschriften wie ein Verbot der Beleidigung von Menschen und Propheten entgegen. Die Ausgestaltung vieler Grundsätze bleibt im Ungefähren, was die Gefahr einer willkürlichen und repressiven Anwendung birgt. Beschlagnahme und Schließung von Medien per Gerichtsbeschluss sind ausdrücklich erlaubt. (http://bit.ly/11PcKs2)

 

Bezeichnend für den tatsächlichen Stand der Pressefreiheit in Ägypten sind die vielen Anzeigen und Prozesse gegen Journalisten wegen Delikten wie Verunglimpfung des Islam, Gefährdung der nationalen Sicherheit oder Verbreitung von Falschinformationen. Allein wegen „Beleidigung des Präsidenten“ wurden laut dem Arabischen Netzwerk für Menschenrechtsinformationen in Mursis ersten 200 Tagen im Amt mehr Journalisten angezeigt als unter allen anderen ägyptischen Herrschern seit 1892 zusammengenommen. Viele der Anzeigen stammten von Beraters Mursis, der sie schließlich mit großer Geste zurückziehen ließ. (http://bit.ly/Z9bjWI)

 

Das wohl bekannteste Ziel solcher Anzeigen ist der TV-Satiriker Bassem Youssef. (http://nyti.ms/14MaCXv) Gegen die Fernsehjournalistin Dina Abdel Fattah wurde wegen des Verdachts der „Förderung des Terrorismus“ ermittelt, weil sie Vertreter der Protestbewegung „Schwarzer Block“ in ihre Sendung einlud. (http://bit.ly/Wq3smG) Den Chefredakteur der Zeitung Al-Watan, Magdy El-Galad, und einen Reporter des Blatts erwartet in diesen Tagen ein Prozess wegen eines angeblich falschen Berichts über eine Todesliste militanter Islamisten. (http://bit.ly/19zkrLv)

 

Besonders besorgniserregend ist die zunehmende Gewalt gegen Journalisten - und der Unwille der Behörden, solche Übergriffe zu verfolgen. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 67 Angriffe gegen Medienschaffende gezählt. Die meisten gingen von Anhängern Mursis aus und richteten sich gegen Journalisten, die über Gewalt zwischen Unterstützern der Regierung und der Opposition berichteten. Der Journalist Al-Hosseiny Abu Deif starb an den Kopfverletzungen, die er im Dezember bei einer solchen Konfrontation erlitt. (http://bit.ly/11PcKs2)

 

Schon zweimal protestierten Islamisten mit einer regelrechten Belagerung der „Media City“ am Rande der Hauptstadt gegen die ihrer Meinung nach voreingenommene Berichterstattung der dort ansässigen privaten Fernsehsender über den Präsidenten. (http://bit.ly/1ajeOR0) Unabhängig davon gab es Brandanschläge auf das Kairoer Al-Jazeera-Büro und den Sitz der Zeitung Al-Watan. (http://reut.rs/UIH8PZ, http://bit.ly/WSGyS8)

 

Muslimbrüder und Salafisten tragen zu solchen Exzessen bei, indem sie kritische Medien beschuldigen, sie wollten das Land spalten und die Regierung stürzen. Der Präsident persönlich griff in seiner Rede an die Nation am vergangenen Mittwoch die Besitzer der Satellitensender CBC und Dream TV, Mohamed El-Amin und Ahmed Bahgat, namentlich an. (http://bit.ly/14AulWB)

 

In der ROG-Rangliste der Pressefreiheit steht Ägypten auf Platz 158 von 179 Ländern. Die Muslimbruderschaft zählt wegen ihrer Rolle bei den Repressionen zu den „Feinden der Pressefreiheit“ (http://bit.ly/19zp6NA). Aktuelle Meldungen zur Lage der Journalisten und Medien in Ägypten finden Sie unter http://en.rsf.org/egypt.html.

 

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Statement regarding BBC reporters in Turkey

BBC Global News Director, Peter Horrocks, has issued the following statement.

The BBC is very concerned by the continued campaign of the Turkish authorities to discredit the BBC and intimidate its journalists.

A large number of threatening messages have been sent to one of our reporters, who was named and attacked on social media by the Mayor of Ankara for her coverage of the current protests.

The BBC and all its journalists are committed to providing impartial and independent journalism. It is unacceptable for our journalists to be directly targeted in this way. There are established procedures for making comments and complaints about BBC output and we call on the Turkish authorities to use these proper channels.

BBC Press Office

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Deutliche Worte des Bundesgerichtes

Schwere Rüge für Strafverfolger

Das Strafverfahren gegen zwei Polizisten, die

den Pressefotografen Klaus Rozsa verhafteten,

ist laut Bundesgericht zu Unrecht eingestellt worden.

 

Von Thomas Hasler

 

Zürich/Lausanne – Am 4. Juli 2008 hatte

Klaus Rozsa die polizeiliche Räumung des besetzten Hardturmstadions dokumentieren

wollen. Der Pressefotograf wurde von der Polizei aber aufgefordert, den Ort des Geschehens zu verlassen.

Als er sich unter Hinweis auf seinen Pressestatus weigerte, wurde er verhaftet und

auf dem Polizeiposten 90 Minuten lang festgehalten. Bei der Aktion zog er sich

diverse Verletzungen zu. Rozsa reichte eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung,

Nötigung, Amtsmissbrauch und Körperverletzung ein. Doch die Staatsanwaltschaft

stellte das Strafverfahren ein. Rozsa sei zu Recht wegen Hinderung

einer Amtshandlung verhaftet worden.

Weil er sich gegen die «Anhaltung gesperrt» habe, habe er «die erlittenen Verletzungen

selbst zu verantworten».

Die vom Obergericht bestätigte Einstellung des Strafverfahrens hat das Bundesgericht

jetzt aufgehoben. Es wies die Staatsanwaltschaft an, gegen die beiden

Polizisten einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben. Im Urteil warf

das Bundesgericht eine zentrale Frage auf: War Rozsa überhaupt verpflichtet,

den Befehl zu befolgen, das Fotografieren zu unterlassen und sich vom Ort des

Geschehens zu entfernen? Dieser Entscheid liege nicht im Belieben der Polizei.

Nur wenn die «hautnahe Präsenz» des Fotografen polizeiliches Handeln «in

schwerwiegender Weise» behindere, komme eine Einschränkung der Medienfreiheit

infrage.

Im konkreten Fall sei aber «unklar», ob Rozsa den Polizeieinsatz überhaupt behindert habe.

Es genüge nicht, dass die Polizisten bloss «subjektiv» dieses Gefühl gehabt hätten.

Auch der Transport auf den Polizeiposten hätte sich «erübrigt»:

Rozsa habe sich vor Ort mehrfach ausweisen wollen. Die Strafverfolger hätten

diese Zeugenaussagen aber nicht zur Kenntnis genommen. Insgesamt fehlte

den Beamten damit ein Rechtfertigungsgrund für die Verhaftung.

Tages-Anzeiger – Mittwoch, 19. Juni 2013

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Bundesgericht stellt Staatsanwaltschaft in den Senkel

Miklós Klaus Rózsa
In eigener Sache
Ein wichtiger Etappensieg - und wieder ein kräftiger Tritt ans Schienbein vom Bundesgericht an die Adresse der Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft!

Mit ungewöhnlich deutlichen Worten gibt mir das Bundesgericht in seinem soeben veröffentlichten Urteil recht. Ich habe die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft gegenüber den beiden Polizisten die mich am 4. Juli 2008 (!) vor dem Hardturmstadion angegriffen, misshandelt und festgenommen haben, weil ich ihre illegale Polizeiaktion fotografiert habe, beim Bundesgericht angefochten. Das BG gibt mir vollumfänglich recht. Rügt das Vorgehen der Polizei und kritisiert die Staatsanwaltschaft heftig. Insbesonders stellt das Bundesgericht fest, dass ich das Recht hatte zu fotografieren und nicht dazu verpflichtet war >>Den Befehlen der Polizei folge zu leisten<<, da das Recht auf Pressefreiheit höher zu werten sei, als das "subjektive" Gefühl von Polizisten denen meine Anwesenheit missfällt!

Item, ich bin wegen "Gewalt und Drohung gegen Beamte" vor einem Jahr in diesem Zusammenhang vom zürcher Bezirksgericht verurteilt worden.
Die Berufungsverhandlung gegen mich (!) findet am 26. August 2013 um 8:00 vor dem Obergericht Zürich im grossen Verhandlungssaal statt. Diesmal wohl mit etwas mehr Öffentlichkeit.
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Reporter ohne Grenzen fordert von Präsident Obama Bekenntnis zu Informantenschutz

Anlässlich des Deutschlandbesuchs von US-Präsident Barack Obama mahnt Reporter ohne Grenzen (ROG) die Regierung der Vereinigten Staaten zur Achtung der Pressefreiheit. Die Ausforschung von Journalisten mittels Vorratsdatenspeicherung und die Verfolgung von Informanten haben in den USA besorgniserregende Ausmaße erreicht.

Das ist mit der zentralen Stellung der Pressefreiheit im ersten US-Verfassungszusatz unvereinbar. Die jüngsten Prisma-Enthüllungen zeigen, dass Journalisten und ihre Quellen weltweit nicht vor dem Zugriff durch US-Behörden geschützt sind. Whistleblower wie Edward Snowden sind für Medien unverzichtbare Hinweisgeber. ROG fordert die US-Regierung auf, Klarheit über das Ausmaß der Prisma-Überwachung herzustellen, die Privatsphäre auch von ausländischen Nutzern zu schützen und die Ermittlungen gegen Edward Snowden einzustellen. (http://bit.ly/18olflU)

 

„Journalistische Quellen systematisch auszuforschen, gefährdet die Kontrollfunktion der Presse in einer Demokratie“, kritisiert ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die USA brauchen dringender denn je ein Gesetz zum Informantenschutz, wie es Reporter ohne Grenzen seit Jahren fordert.“

 

Die Organisation hat dazu Vorschläge vorgelegt, nach denen die Vertraulichkeit journalistischer Quellen unter Strafandrohung zu schützen ist. Verletzungen dieses Grundsatzes durch Amtsträger sollten als besonders schwerwiegend geahndet werden. Der Schutz muss auch für Blogger und Netzaktivisten gelten, die an der Verbreitung von Informationen mitwirken, außerdem für Dokumentarfilmer und Autoren journalistischer Bücher. Ausnahmen vom Prinzip des Quellenschutzes sollten auf eng umrissene Sonderfälle beschränkt werden, in denen Leib und Leben von Menschen in Gefahr sind oder ein unmittelbar drohender Angriff auf die territoriale Integrität abzuwenden ist. (http://bit.ly/17DuT2u)

 

Die vom US-Justizministerium betriebene Ausforschung von Telefonanschlüssen der Nachrichtenagentur Associated Press – von deren Präsident zu Recht als „massiver und beispielloser Eingriff“ kritisiert (http://usat.ly/167uztb) – hat die Debatte über ein Informantenschutzgesetz in den USA neu entfacht. Dabei ist sie nur die Spitze des Eisbergs: Zusammen mit den Ermittlungen gegen Quellen des Fox News-Reporters James Rosen (http://wapo.st/115Hzqh) und des New York Times-Journalisten David Sanger (http://nyti.ms/1547O58) bildet sie eine beunruhigende Reihe von Verletzungen der in der US-Verfassung garantierten Pressefreiheit. Nachdem die Häufung solcher Verfahren publik wurde, berichteten Journalisten reihenweise, dass langjährige Informanten aus Angst vor Verfolgung plötzlich den Kontakt zu ihnen mieden. (http://nyti.ms/16UNjvI)

 

Noch im Wahlkampf für seine erste Amtszeit als Präsident lobte Obama Informanten in Regierung und Verwaltung, die Journalisten beim Aufdecken von Missständen helfen, als mutig und patriotisch und forderte ihren Schutz ein. (http://bit.ly/GIPQZ) Inzwischen sind unter Obama bereits sechs solcher „Whistleblower“ nach einem Spionagegesetz von 1917 verfolgt worden – doppelt so viele wie jemals zuvor. Diese Praxis verkennt die Bedeutung solcher Informanten, die unter erheblichen Risiken zur Aufdeckung von Fehlentwicklungen beitragen.

 

Es passt in dieses Verhaltensmuster, dass Journalisten der Zugang zu Dokumenten zum Verfahren gegen Bradley Manning ebenso verwehrt werden soll wie zu einem Teil der Zeugenanhörungen im Rahmen seines am 3. Juni begonnen Prozesses. Dass Manning unter anderem beschuldigt wird, das Video eines tödlichen US-Angriffs auf ein Reuters-Kamerateam in Bagdad 2007 publik gemacht zu haben (http://bit.ly/aQRD5p), gehört zur tragischen Ironie dieses für die Pressefreiheit verheerenden Verfahrens.

 

Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit stehen die USA auf Platz 32 von 179 Ländern. Detaillierte Meldungen zur Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten (auf Englisch) finden Sie unter http://en.rsf.org/united-states.html.

 

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Ombudsmann wirft SRF «mehr als eine grobe journalistische Fehlleistung» vor

Der SRG-Ombudsmann Achille Casanova hat drei Beschwerden gegen die Berichterstattung über das Fussball-Derby der Grasshoppers gegen den FC Zürich gutgeheissen. Das SRF hatte bei der Berichterstattung zum Beginn des Spiels Fangesänge eingespielt, obwohl die Fans absichtlich stumm geblieben waren, um gegen die Einführung des Hooligan-Konkordates zu protestieren.

 

«Geht es nun um meine eigene Beurteilung, so erachte ich die Tonmanipulation im `Sportpanorama` mehr als eine grobe journalistische Fehlleistung `aus gestalterischen Gründen`», schreibt Ombudsmann Casanova. «Denn die Aufgabe eines Journalisten ist in erster Linie, die Wirklichkeit abzubilden und nicht - aus welchen Gründen auch immer - die Öffentlichkeit durch eine Tonmanipulation in die Irre zu führen.»

 

Auch mit der Entschuldigung des SRF für den Fehler ist es für Casanova nicht getan. Er begrüsse zwar, dass der Fall zum Anlass genommen worden sei, um die gesamte Abteilung Sport zu sensibilisieren, wie über solche Themen berichtet werden soll.

«Doch es wäre für das Publikum von SRF sicher interessant zu erfahren, welche Schlussfolgerungen aus dieser peinlichen Panne gezogen wurden und wie künftig über solche Ereignisse berichtet werden soll», heisst es in jedem der Schlussberichte zu den drei Beschwerden. «Dies wäre umso empfehlenswerter, wenn man die gesellschaftliche Bedeutung des Sports sowie die manchmal fragwürdige Praxis insbesondere der internationalen Fussballverbände berücksichtigt.»

 

 

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ROG: Distanziert sich von Gründer und Ex-Chef

 

Distanziert sich von Gründer und Ex-Chef

Robert Ménard tritt bei Wahlen in Frankreich für rechtsextreme Partei an.

 

Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) hat sich von ihrem Mitbegründer und langjährigen Chef Robert Ménard distanziert, der in Frankreich für die rechtsextreme Front National bei Kommunalwahlen 
antreten wird.
 
Die Organisation habe nichts mit Ménards politischen Positionen zu tun, erklärte die Spitze der Organisation am Donnerstag. Die Organisation verwies zudem darauf, dass Ménard bereits im September 2008 die Leitung von RSF abgab.
 
Die Chefin der Front National, Marine Le Pen, hatte Ende vergangener Woche bestätigt, dass Ménard bei den Kommunalwahlen 2014 im südfranzösischen Béziers für die Partei antreten wird. Die Ankündigung hatte für grossen Wirbel gesorgt.
 
Ménard hatte sich bei Reporter ohne Grenzen mehr als zwei Jahrzehnte lang für die Pressefreiheit weltweit stark gemacht. Danach arbeitete er für Rundfunksender und unterhielt Kontakte zu rechtsextremen Bewegungen. Im Jahr 2011 veröffentlichte er das Buch "Vive Le Pen" ("Es lebe Le Pen"), in dem er eine "Zensur der angepassten Medien" anprangerte.

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14 verletzte Journalisten - ROG verurteilt Polizeigewalt bei Taksim-Protesten in der Türkei

06.06.2013 – Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt das brutale Vorgehen der türkischen Polizei gegen Journalisten, die über die Proteste auf dem Taksim-Platz in Istanbul berichten. Seit Beginn der Proteste sind nach Informationen von ROG mindestens 14 Journalisten verletzt worden, mehrere von ihnen schwer. Auch Hunderte andere Menschen haben Verletzungen davongetragen, viele durch den massiven Einsatz von Tränengas.

 

„Gezielte Polizeigewalt gegen Journalisten ist völlig inakzeptabel“, sagte ROG-Geschäftsfüher Christian Mihr. Die dafür Verantwortlichen müssen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. „Die Polizei sollte Journalisten bei ihrer Arbeit schützen und nicht angreifen.“ Zugleich fordert ROG alle Medien auf, unparteiisch und in angemessenem Umfang über die Protestbewegung zu berichten.

 

Unter den verletzten Journalisten ist der Reuters-Fotograf Osman Orsal, der im Istanbuler Bezirk Beyoglu von einer Tränengas-Granate am Kopf getroffen und schwer verletzt wurde. (http://wapo.st/130WGnW) Ein Fotograf der türkischen Zeitung Hürriyet, Selcuk Samiloglu, wurde von einer Gummikugel an der Hand und von einem weiteren Geschoss am Kopf verletzt. Ebenfalls durch Tränengas, Gummigeschosse oder Wasserwerfer verletzt wurden Ismail Afacan von der Zeitung Günlük Evrensel, Onur Emre vom Blatt Sol, Mesut Ciftci und sein Kameramann Ismail Velioglu vom privaten Fernsehsender ATV sowie Olgu Kundakci von der Zeitung Birgün.

 

Einen Sol-Reporter, Fatos Kalacay, griffen Polizisten in Ankara an, während er über eine dortige Solidaritätsdemonstration für die Proteste in Istanbul berichtete. Ebenfalls zusammengeschlagen wurden Ugur Can von der Nachrichtenagentur Dogan und Tugba Tekerek von der Zeitung Taraf.

 

 

Kritik an großen Medienhäusern

 

In der Kritik der Demonstranten auf dem Taksim-Platz stehen auch die großen türkischen Medienhäuser einschließlich wichtiger Nachrichtensender, die tagelang kaum über die Proteste berichteten. Schauspieler, Schriftsteller, Musiker und Intellektuelle haben diese Haltung angeprangert. Namentlich wandten sie sich gegen die Berichterstattung der Fernsehsender NTV, CNN Türk, Haber Türk TV, Kanal D, ATV, Star TV, Show TV und TRT sowie der Zeitungen Star, Sabah und Haber Türk.

 

Während die großen Medien schwiegen, hat sich die Protestbewegung hauptsächlich über soziale Medien wie Twitter organisiert. In Teilen Istanbuls war der Zugang zu ihnen zeitweise unterbrochen. (http://tcrn.ch/11evvEH) Den Kurznachrichtendienst Twitter griff Ministerpräsident Tayyip Erdogan als „neue Bedrohung“ und „größten Unruhestifter für heutige Gesellschaften“ an. (http://bit.ly/15A94wV) Medienberichten zufolge hat die Polizei mittlerweile mindestens 25 Twitter-Nutzer wegen der Verbreitung „irreführender und beleidigender Informationen". (http://bit.ly/15zrpdz) ROG beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und fordert die türkischen Behörden auf, die Verbreitung von Informationen und Meinungen über soziale Netzwerke nicht einzuschränken.

 

Die Türkei steht auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 154 von 179 Ländern. Auch vor den aktuellen Ereignissen auf dem Taksim-Platz ging die Polizei mit Gewalt gegen Journalisten vor, die über Demonstrationen berichten wollten. Generell herrscht ein Klima der Einschüchterung von Medien, in dem Hunderte Journalisten mit Gerichtsverfahren überzogen werden. (http://bit.ly/10mrn6O) Derzeit sitzen 70 Medienschaffende in türkischen Gefängnissen, viele von ihnen ohne Gerichtsurteil. Die meisten werden wegen ihrer Arbeit für kurdische Medien der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigt. (http://bit.ly/YdD6SS)

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Blockupy Frankfurt: Angriff auf die Pressefreiheit

Die Polizeigewalt bei der Blockupy-Demo richtete sich nicht nur gegen Demonstranten, sondern auch gegen Journalisten - und zwar über das sonst übliche Maß hinaus, wie Betroffene erzählen. Einige wollen Strafanzeige stellen.
Auf einer Demonstration kann es manchmal ruppig zugehen, auch für Journalisten. Doch was sich am Samstag während der Blockupy-Proteste in Frankfurt am Main abspielte, das bezeichnet Cornelia Haß als "unglaubliche" Vorfälle. "Zu Verstößen kommt es immer wieder, aber was dort passierte, ist sehr ungewöhnlich", so die Geschäftsführerin der Journalistengewerkschaft DJU. Sie habe den Eindruck, dass die Polizei "keinerlei Sensibilität für die Pressefreiheit und die Arbeit der Journalisten hatte".

Was ist passiert an diesem 1. Juni in Frankfurt? Eine der etlichen Geschichten kann Christian M. erzählen. Er ist freier Schreiber und Fotograf, unter anderem für das Magazin Fluter und die Zeit. Am Samstag reiste er aus Rheinland-Pfalz an, um seinem Beruf nachzugehen: Er wollte Fotos schießen - zunächst von einem friedlichen Protest. Doch die Polizei entschied, diesen unter dem Einsatz massiver Gewalt aufzuhalten und den vermeintlichen antikapitalistischen Block an der Demospitze einzukesseln. Dort befand sich auch M.: "Plötzlich rannten Polizisten auf mich zu." Der Fotograf trug eine graue Weste, auf der deutlich "Presse" stand und befand sich laut eigener Aussage mehrere Meter vor den Demonstranten. "Dennoch bekam ich aus nächster Nähe eine volle Ladung Pfefferspray in die Augen." Er sei kollabiert und in die Uniklinik gebracht worden. Erst nach mehreren Stunden wurde er entlassen - ohne bleibende Schäden, "aber mit einem großen Schock: Ich empfinde das als Angriff auf meine Person und die Pressfreiheit". Er plane, Strafanzeige gegen die Polizei zu stellen.

M. ist nicht der einzige betroffene Journalist. Bei Cornelia Haß sind bereits mehrere Beschwerden eingegangen, darunter von zwei Journalisten, die wegen Polizeigewalt ins Krankenhaus kamen. "Vermutlich liegt die Dunkelziffer viel höher." Dem Journal Frankfurt liegen noch weitere Fälle vor, betroffen war auch ein Mitarbeiter unseres Verlages. Dann ist da noch die Geschichte eines Fotografen, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte: "Ich habe mit der rechten Hand Fotos gemacht. Plötzlich kam ein Polizist auf mich zu und obwohl ich meinen Presseausweis mit der linken Hand hochhielt, hat er mir mit voller Wucht die Kamera ins Gesicht geschlagen", berichtet er.

Wie groß die Empörung ist, zeigte die Pressekonferenz der Polizei und des hessischen Innenministers am Montag. Dort erhoben - eigentlich unüblich für einen solchen Rahmen - etliche Pressevertreter schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Ein Journalist ruft: "Das war eine Schande für Frankfurt." Ein anderer: "Eine Gewaltorgie." Weitere Pressevertreter beklagen die Erfassung ihrer Personalien - deren Löschung der DJU Hessen nun fordert. RTL-Reporter Benjamin Holler berichtet, dass sein Kameramann von einem Polizisten geschubst und ihm ein Bein gestellt worden sei. Anschließend habe der Polizist gesagt: "Hau ab, du Pisser." Laut Holler sei seine Arbeit bewusst behindert worden.

Anwesend ist dort auch der Fotograf Sascha Rheker, der unter anderen für die Frankfurter Rundschau arbeitet. "Als die Räumung im Kessel begann, drückte mir ein Polizist mit seinen Ellbogen massiv gegen die Halsschlagader und ließ auch trotz Protest nicht davon ab." Der 39-Jährige arbeitet seit über zehn Jahren als Journalist, auch auf Demos. Sein Fazit: "Wenn es um unnötige Gewalt gegen Demonstranten sowie um Ruppigkeit gegenüber Journalisten geht, war das der negative Höhepunkt meiner Karriere."

Ein Polizeisprecher sagte, man gehe den Vorwürfen nach. Doch Rheker geht das nicht weit genug: "De facto kann ich nicht mehr sagen, als dass der Beamte einen blauen Helm und eine Polizeiuniform anhatte, dazu kommen zwei Augen die aus einer Sturmhaube schauten." Der Fotograf fordert deshalb eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten: "Ich denke, dass in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, der Umstand, dass Polizisten keine Namensschilder oder Dienstnummern tragen, solche Übergriffe befördert."

Die DJU-Geschäftsführerin Cornelia Haß fordert: "Das muss ein politisches Nachspiel haben." Entweder sei die Polizei nicht vernünftig auf den Einsatz vorbereitet gewesen oder es sei "bewusst versucht worden, Berichterstattung zu unterbinden". Die Polizei weist diese Vorwürfe zurück.
5. Juni 2013 
Timo Reuter

(Journal Frankfurt)

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IFJ Congress Holds Commemoration and Freedom Walk for Killed Journalists Across the World

A special Freedom Walk to commemorate the 408 journalists across the world who have died in the service of their profession in the last three years was held in Dublin this evening.

Around 300 journalists from around the world involved in the International Federation of Journalists’ (IFJ) World Congress took part in the moving Stand Up For Journalism Freedom Walk, from Dubh Linn Garden to Dublin City Hall.

Delegates carried 408 carnations, one for each journalist who has lost their life over the last three years.

Commenting on the commemoration event, IFJ General Secretary, Beth Costa, said: “This Freedom Walk demonstrates our solidarity with those who have died because they were journalists.

“In saluting the men and women who have died because of their profession we also show our commitment to the profession of journalism and send a clear signal that the IFJ is vigilant in defence of journalists and journalism.”

The event, which also demonstrated the IFJ’s commitment to media diversity and freedom, began with a symbolic wreath laying at the Veronica Guerin monument, in Dubh Linn Garden at Dublin Castle.

Veronica Guerin was an Irish crime reporter who was murdered on 26 June 1996 by drug lords because of the stories she wrote for Irish newspaper the Irish Independent exposing their criminal activity.

This was then followed by the Freedom Walk involving all 300 delegates through the streets of Dublin, from Dubh Linn Garden to Dublin City Hall.

Seamus Dooley, General Secretary, NUJ Ireland, said: “This Freedom walk not only commemorates those men and women who have died in service of their profession, but also underlines our commitment to diversity and pluralism in journalism across the world.”


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Pressefreiheit nur für Reiche

Nuklearinspektorat will 8800 Franken für die Herausgabe von fünf Protokollen

 

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte muss einen Streit zwischen «Beobachter»-Journalist Thomas Angeli und dem Eigenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi schlichten. Angeli hatte ein Einsichtsgesuch nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) für sämtliche Protokolle der Treffen zwischen dem Ensi und dem Energieunternehmen BKW seit

2008 gefordert. Das Ensi bot dem Journalisten darauf an, die Protokolle ohne Beilagen für 1000 Franken, mit Beilagen für 8800 Franken beziehen zu können.

 

Das lässt sich Angeli nicht gefallen. «1000 Franken entsprechen gemäss Ansatz zehn Stunden Arbeit (für fünf Protokolle),

8800 Franken wären demnach elf Tage», sagte er am Montag gegenüber dem Klein Report. In der Antwort des Ensi auf das Gesuch würden entgegen der Usanz jegliche Anhaltspunkte zu Inhalt und Länge der Dokumente fehlen, erfahrungsgemäss seien die Protokolle aber relativ summarisch. «Ich erachte die Gebühr deshalb als prohibitiv hoch.»

 

Angeli kann sich nur wenige Erklärungen für das Vorgehen vorstellen. Entweder arbeite das Ensi sehr langsam, oder es habe zwei Entscheide des Edöb, der die Verwaltungen zu Zurückhaltung aufgefordert habe, nicht zur Kenntnis genommen. Die dritte Erklärung lautet, dass das Ensi schlicht keine Informationen herausgeben will. «Das Ensi versucht seit seinem Bestehen, kritische Journalisten abzuwimmeln», so Angeli. «Der Kostenvoranschlag über 8800 Franken ist demnach wenig überraschend.»

 

Er ist überhaupt der Ansicht, dass das BGÖ die Journalisten «nur schlecht vor Willkür in Amtsstellen» schützt.

«Die lange Behandlungsdauer sorgt für ungleich lange Spiesse zwischen Verwaltung und Journalisten», erklärt er. «Mit einem hohen Kostenvoranschlag oder der Verweigerung der Einsicht in die verlangten Dokumente kann eine Verwaltungsstelle die journalistische Arbeit gezielt behindern und dafür sorgen, dass ein Journalist die Dokumente erst erhält, wenn eine Geschichte nicht mehr aktuell ist.»

 

Das Schlichtungsverfahren beim Edöb ist eingeleitet worden, doch Angeli rechnet nicht mit einer schnellen Lösung.

«Die gesetzliche Frist beträgt 30 Tage», sagte er. «In der Realität kann es jedoch bis zu 1,5 Jahre dauern, bis eine Schlichtungsverhandlung - noch kein Entscheid - stattfindet.» Beim Ensi gibt man sich zugeknöpft. «Das Ensi pflegt BGÖ-Gesuche nicht in den Medien abzuwickeln», teilte Ensi-Kommunikationsleiter Sebastian Hueber mit.

 

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EFJ Welcomes Final Court Decision in Klubrádió Case in Hungary

The European Federation of Journalists (EFJ) today welcomed a symbolic and significant victory for independent media in Hungary. A court in Budapest in the last instance ruled in favour of a community radio, Klubrádió, which brought the case for a licence to broadcast in the city.

"We are relieved that at last Klubrádió will have its radio frequency, as ruled several times by the court”, said EFJ President Arne König. “We welcome the fact that justice took an independent decision and we now call on the Media Council to act immediately by creating the legal and administrative environment for the services of Klubrádió”.

Klubrádió is an independent community radio that won the bid in 2012 to operate a frequency in Budapest, but the National Media and Infocommunications Authority (NMHH) refused to sign the broadcasting contract, which led to the litigation.

In recent  months,  three court decisions confirmed that Klubrádió has the legal right to its 95,3 frequency but the national Media Council has so far failed to comply with the court's decisions and refused to conclude a lawful contract with Klubrádió to allow the station’s broadcast on the frequency. Indeed, the National Media Authority, appointed by the Prime Minister and following its own political agenda, considered that it was not bound by the Court's decision. Today a fourth and last court case ruled that the Nation Media Council has to accept the original bid of Klubrádió for its frequency.

Last Sunday, a mass demonstration took place and a petition was handed over to the Media Council with several thousands of signatures supporting Klubrádió and demanding the implementation of the court’s ruling.

“With upcoming elections in 2014, it is vital for the public to have access to an independent radio channel in order to be informed properly,” added König.

The EFJ is the European group of the International Federation of Journalists and it represents over 300,000 journalists in 37 countries.

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1. Preis des World Press Photo 2012 eine Fälschung?

Nach den Standards der Pressefotografie handelt es sich hier um eine Fälschung da das Bild offensichtlich digital bearbeitet wurde.

Der Preis muss also aberkannt werden.
 

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Presserat beanstandet Kommentar von Daniel Vischer

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Kommentar des

Grünen-Nationalrats Daniel Vischer in der «Basler Zeitung»

gutgeheissen. In seinem Beitrag mit dem Titel «Freie Meinung am

Bahnhof» kritisierte Vischer im Juli 2012 einen Entscheid der

SBB, ein Plakat der Zürcher Gruppe Palästina Solidarität («61

Jahre Israel - 61 Jahre Unrecht an den Palästinensern») aus dem

Hauptbahnhof entfernen zu lassen. Die SBB habe das Plakat

«pseudoneutral» gestützt auf ihr «öffentlich nicht

einsehbares Werbe- und Benützungsreglement» entfernt.

 

Beim Presserat ging daraufhin eine Beschwerde der Gesellschaft

Schweiz-Israel ein. Die Gesellschaft beanstandete, die «Basler

Zeitung» habe mit der Veröffentlichung der oben genannten

Kolumne die Ziffer 2 der «Erklärung der Pflichten und Rechte

der Journalistinnen und Journalisten» (Unabhängigkeit) sowie

das der «Erklärung» zugrunde liegende Fairnessprinzip verletzt.

 

Die «Basler Zeitung» habe bei der Veröffentlichung der Kolumne

nicht auf die Stellung von Daniel Vischer als Präsident der

Gesellschaft Schweiz-Palästina hingewiesen, der sich zum

wiederholten Mal zu Themen rund um Israel, Palästina und den

Nahhostkonflikt geäussert habe. Die «Basler Zeitung» habe die

mehrfache Bitte der Gesellschaft Schweiz-Israel, den Posten

Vischers als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina

offenzulegen, immer abgelehnt.

 

In seinen Erwägungen kommt der Presserat zum Schluss, dass es

nicht die Aufgabe der Kolumnisten, sondern die der Redaktionen

ist, die Unabhängigkeit des Journalistenberufes zu verteidigen.

«Im Sinne einer möglichst weitgehenden Transparenz spricht sich

eine knappe Mehrheit des Presserats aber trotzdem dafür aus,

dass die Nennung der Funktion `Präsident der Gesellschaft

Schweiz-Palästina` in diesem Fall zwingend war», heisst es in

der Begründung des Presserates.

 

Die Lektüre des Textes lege zwar auch ohne Angabe der Funktion

nahe, dass Vischer sich die Unterstützung des Kampfs der

Palästinenser auf die Fahne geschrieben habe, so der Presserat.

Die Funktion Vischers sei aber im Gegensatz zu Helmut Hubachers

Funktion als ehemaliger SP-Präsident, der in der BaZ im selben

Gefäss Kommentare schreibt, nicht allgemein bekannt. Wenn

Vischer über Israel, Palästina und den Nahostkonflikt schreibt,

dann liege es im Interesse der Leserschaft, darüber informiert

zu werden.

 

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D: Bundesweite Razzia bei Pressefotografen

In mehreren Bundesländern haben Polizisten am Mittwoch die Wohnungen von Fotografen durchsucht. Dabei kopierten die Beamten wohl tausende Bilder von den Rechnern der Betroffenen.

Hunderte Beamte haben am Mittwoch in Brandenburg, Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Wohnungen von Fotografen durchsucht. Bei den acht Betroffenen wurden Computer beschlagnahmt und Daten kopiert. Die Fotografen sind keine Beschuldigten, ihre Bilder sollen den Behörden in Frankfurt am Main lediglich bei der Suche nach Verdächtigen helfen. Zwei der freiberuflich arbeitenden Fotografen sind auch für die Potsdamer Neuesten Nachrichten und den Tagesspiegel tätig. Einer der Betroffenen ist derzeit auf Dienstreise – seine Berliner Wohnung wurde dennoch aufgebrochen. Zusammen mit den anderen soll er vergangenes Jahr bei den Protesten gegen die Finanzpolitik von Bundesregierung und Europäischer Union in der Bankenstadt dabei gewesen sein.

 

Die hessische Polizei geht davon aus, dass bei ihnen Fotos gefunden werden könnten, die eine Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Einsatzkräften zeigen. Offiziell werden Beweismittel im Falle einer Körperverletzung gesucht. Die Fotografen legten Beschwerde ein. Das Kopieren ihrer Daten sei unrechtmäßig. Journalistenverbände, Grüne, Linke und Piraten sehen das ähnlich. „Medienvertreter sind keine Hilfspolizisten“, sagte Andreas Köhn, der für die Gewerkschaft Verdi auch Journalisten vertritt. Verdi sicherte den Betroffenen für etwaige Prozesse Rechtsschutz zu. „Wir werden uns wehren, allein bei mir wurden 1341 Bilder kopiert“, sagte Christian Jäger, Fotograf aus Erkner, der auch für den Tagesspiegel tätig war.

 

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft will die Daten prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die Fotografen nicht für ihr Archiv, sondern für Zeitungen tätig waren, werde man die Bilder vorerst nicht auswerten, sagte eine Sprecherin. „Ich habe Pressebilder gemacht, eines wurde etwa in der ’Financial Times Deutschland’ gedruckt. Das hätte die Polizei wissen müssen“, sagte Christian Mang, Betroffener aus Berlin.

 

Die Fotografen weisen darauf hin, dass Ermittler sie 2012 außerdem per E-Mail und Telefon zu den Protesten befragt hätten. „Ich habe erklärt, keine Bilder einer möglichen Schlägerei zu haben“, sagte Jäger. Dabei hätte es die Polizei belassen müssen. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte, das beschlagnahmte Material unverzüglich zurückzugeben. Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger den Einsatz.

Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus will den Einsatz im Innenausschuss thematisieren. Wohnungen freier Fotografen würden auch als Redaktionsräume gelten, sagte Benedikt Lux von den Grünen: „Das riecht mehr nach Einschüchterungsversuch als nach gezielter Ermittlung.“ Redaktionen genießen durch die verfassungsrechtlich verankerte Pressefreiheit besonderen Schutz. Sebastian Nerz, Vize-Bundeschef der Piraten, erklärte: "In den vergangenen Jahren wurden Grundrechte nur noch als lästige Grenze wahrgenommen." Dahingehende Probleme seien alltäglich. "Egal ob es um Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten in Redaktionen geht oder wie in diesem Fall, in dem Fotografen wie Verbrecher behandelt werden", sagte Nerz.

 

Rechtsanwalt Sven Richwin, der einen Betroffenen vertritt, sagte mit Blick auf den Durchsuchungsbeschluss aus Frankfurt am Main: "Die Erlaubnis dazu kommt zwar von einem hessischen Ermittlungsrichter, dem hat die Staatsanwaltschaft aber offenbar verheimlicht, dass es sich bei den Betroffenen um hauptberufliche Fotografen handelt."

Im Dezember hatte die Berliner Staatsanwaltschaft die Redaktion der „Berliner Morgenpost“ durchsuchen lassen und Unterlagen beschlagnahmt. Gegen einen Reporter wird wegen Bestechungsverdachtes ermittelt. Neben Kritik von Journalistenverbänden hatte der Axel-Springer-Verlag, zu dem die Zeitung gehört, Rechtsmittel gegen den Einsatz eingelegt. Die Untersuchung läuft noch.

 

Weiterer Text: http://www.taz.de/!110503/

 

Die unermüdlichen Reporter ohne Grenzen (RoG) haben sich nicht vernehmen lassen. Ist ja in Deutschland passiert, nicht in Vietnam oder China.

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Indischem TV-Sender droht Strafuntersuchung wegen Interview

Die Vergewaltigung einer 23-jährigen Medizinstudentin durch

eine Gruppe von mehreren Männern in Neu-Delhi wühlt die indische

Öffentlichkeit weiter auf. Gegenüber dem Fernsehsender Zee News

hat der Freund des inzwischen verstorbenen Opfers am Freitag

erstmals öffentlich Stellung genommen. Deswegen drohen dem

Sender nun rechtliche Konsequenzen. Dies, weil das Gesicht des

Mannes zu erkennen war, obschon es indischen Medien verboten

ist, identifizierend über Vergewaltigungsopfer zu berichten.

 

Im Interview mit Zee News hat der 28-jährige Ingenieur den

Tathergang geschildert und Vorwürfe gegenüber der Polizei

erhoben. Die Einsatzkräfte, so der Zeuge gegenüber Zee News,

hätten zu viel Zeit verloren, bis sie medizinische Hilfe geholt

hätten. Direkt nach der Ausstrahlung des Gesprächs hat die

Polizei angekündigt, Ermittlungen gegen den Sender aufzunehmen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müssen die

Verantwortlichen von Zee News laut Medienberichten mit hohen

Bussen oder gar Gefängnisstrafen rechnen.

 

Mit diesem Schritt stösst die Polizei auf öffentliches

Unverständnis. Ein Richter sagte am Samstag gegenüber der

«Times of India», das Interview hätte den unverantwortlichen

Umgang der Polizei mit den Opfern deutlich gemacht.

Es könne keine faire Ermittlung sein, so Metropolitan Magistrate

Namrita Aggarwal, wenn nun dieselbe Polizei ein Verfahren

gegen den Sender eröffne.

 

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Die Machenschaften des Schweizer Medienkonzerns TAMEDIA

Als früherer Stammleser und Abonnent der in Zürich verlegten Tageszeitung TAGES-ANZEIGER (mit zahlreichen ‘angelehnten’ Titeln in der ganzen Schweiz – z.B. BERNER ZEITUNG, DER BUND, BASLER ZEITUNG, etc.) des TAMEDIA-Konzerns – glaubte ich seinerzeit noch an die Ethik der dort arbeitenden JournalistInnen.

von Jens Gloor


Mittlerweile hat sich dies – umfassend dokumentiert – vollständig verflüchtigt; Dank eigener Betroffenheit, können die damals für ‘JournalistInnen’ gehaltenen Schreiberlinge mittlerweile mit schriftlichen Beweisen, mehrheitlich als ausserordentlich üble Presstituierte disqualifiziert werden. Entgegen dem Pressekodex, der lautet “Eine Quelle allein ergibt keine Nachricht. Für eine Nachricht braucht es mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen.”, verstösst die TAMEDIA täglich gegen diesen Kodex. Aber auch diese Erklärung der journalistischen Pflichten des Schweizer Presserats wurden von der TAMEDIA (nicht nur in meinem Fall) nachweislich x-fach verletzt: “Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.” - ein ganz üble Farce, wie ich ausführlich zu dokumentieren in der Lage bin und in ‘diesem Stil’ publiziert die TAMEDIA täglich frisch-fröhlich weiter. Das Recht der Öffentlichkeit, die Wahrheit zu erfahren, wird von der TAMEDIA täglich, bewusst und vorsätzlich mit Füssen getreten.

 

Die Nähe der TAMEDIA-Redaktionen zu Politik, Finanz und Wirtschaft (‘google’ Konzernmedien) behindert aktiv eine faktenbasierte, wahrheitsgetreue Berichterstattung, sämtlicher durch die TAMEDIA physisch verlegten Publikationen und online oder audiovisuell publizierten Nachrichten – hierzu möchte ich nachfolgend gerne einige Belege anführen. Prinzipiell ist anzumerken, dass Konzernmedien in den seltensten Fällen noch in eigene Recherchen investieren und vorzugsweise die national und international verabreichten Info-Konserven der grossen Nachrichtenagenturen unbesehen und gänzlich unkritisch übernehmen (‘Copy & Paste’), wie zahlreiche Beweise bestätigen. Von einem aufklärenden, investigativen Journalismus im TAMEDIA-Konzern kann mit Garantie nicht mehr ausgegangen werden. Zusätzlich stossend ist die Nähe der TAMEDIA-Geschäftsleitung im Wesentlichen auch zur Schweizer Nachrichtenagentur (SDA), was offensichtlich dazu dient den wabrigen Schweizer Informationsbrei möglichst konsistent und einheitlich zu gestalten, so dass er von den (mit Verlaub – verarschten) LeserInnen ohne Argwohn und Brechreiz, unbesehen geschluckt wird – was in Tat und Wahrheit einer regelrechten Gehirnwäsche gleichkommt.

 

Das (Un)Wesen der ‘Nachrichtenagenturen’
Das ‘Wahrheits’-Monopol der handvoll wichtigsten, ‘westlichen’ Player der Nachrichtenagenturen auf diesem Globus setzt sich zusammen aus Associated Press (AP), Reuters, Agence France-Presse (AFP) und Deutsche Presseagentur/Nachrichtenagentur (dpa / dapd), wie auch der Fotoagentur Keystone. Das sind die Hauptakteure welche sogenannten Basis-Content für die Medieninhalte der allermeisten ‘offiziellen’ Redaktionen liefern und damit selbigen, ‘Convenience-Büchsenfrass’ real-time in die Redaktionsstuben katapultieren. Wenn die Artikel der offiziellen Nachrichtenagenturen als Quellen für einen von Ihnen konsumierten Medienartikel verwendet werden, steht meist anstelle des Namens eines Journalisten der eingeklammerte Kürzel-Name dieser Agentur/en (in der Schweiz ‘Quelle: sda’) beim entsprechenden ‘Erguss’ – achten Sie einmal explizit darauf. Dies ist der Hinweis, dass bei der Publikation der entsprechenden – meist Propaganda – praktisch keine redaktionelle Eigenleistung eingeflossen ist. Auf diese Art und Weise kann jeder dahergelaufene Sepp eine Zeitung herausgeben – dies ist dann kein Kunststück mehr, sondern allhöchstens faul, fade, gleichschalterisch und ‘billig’, resp. schlicht unverantwortlich und völlig gegen eine aufgeklärte Gesellschaft, die sich an demokratischen Grundsätzen zu orientieren versucht. Dafür sollte man sein Geld nicht weiter aus dem Fenster werfen.

Die Agenturen wählen die für sie und der Ihnen verbundenen Kunden/Interessen die (angeblich) wichtigsten Themen aus den weltweiten (meist Konzern- und offiziellen Polit-)Nachrichten (genannt ‘Pool’) aus, bereiten sie als Volltext (fixfertige Artikel – inkl. Färbung für Ansichten/Meinungsvorgaben – als ‘Copy&Paste’-Grundlage) auf und schicken diese hochfrequent in die sogenannten Newsfeeds, welche in den Redaktionen solche ‘Nachrichten’ sprudeln lassen, dass unsereins die Ohren flattern. Die Agenturen entscheiden auch, welche Informationen nicht in die Newsfeeds gelangen, resp. mit einem Bann (Fachjargon ‘Blackout‘ – trotz angeblicher Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit) belegt werden – davon lesen Sie dann nie etwas in den sog. ‘offiziellen Qualitätsmedien’ (u.a. auch nicht Ihrer Lieblingszeitung) – höchstens in aufmerksamen, engagierten, alternativen Medien. So gleichen sich ‘Qualitätsnachrichten’ dann logischerweise wie ein Ei dem anderen – ausnahmlos erscheinen gleiche Themen national und international und bestimmen die Schlagzeilen. Wenn z.B. Obama irgendwas ‘Wichtiges’ gefurzt hat, werden Sie es international zwangsläufig erfahren In Zürich, New York, Tokio, Sydney, São Paulo, Mumbai, Toronto, Kapstadt, Rosenheim und Hintertupfingen – auf sämtlichen, offiziellen Kanälen (hier ein kleines, nicht unbedingt sachbezogenes – Witzchen diesbezüglich mit Hillary das es nicht in diese Schlagzeilen geschafft hat). Speziell kleinere Publikationen (z.B. Landzeitungen/Wochenblätter) haben aus finanziellen Gründen gar keine andere Wahl als solche Agenturmeldungen weiterzuverbreiten; So entsteht vermeintlicher Konsens, der jedoch mit ‘Guttenberg-Journalismus’ eine bessere Bezeichnung erfährt, resp. die inter/nationale Gleichschaltung zweifelsfrei sicherstellt, resp. die Geschichtsschreibung nach Gusto der Regierenden konditioniert. Auftrag erfüllt.

 

Ein Beispiel, dieser Vorselektion der Nachrichten durch Agenturen zeigte die angebliche Tötung des so genannten Terroristenführers Osama bin Laden in 2011. In einem früheren Artikel (“Osama bin Fischfutter“) auf diesem Blog stellte ich fest, dass die Agenturen global beinahe stündliche neue Ergänzungen zur Tötung Bin Ladens in den Äther schossen, was z.B. dazu führte dass der TAGES-ANZEIGER am Montag 2. Mai 2011 sage und schreibe siebzehn Artikel zum Thema Bin Laden veröffentliche – das ist ein bemerkenswerter Rekord zu einem internationalen Einzelthema. Jedoch auch an den Folgetage riss diese Flut, nicht von den Redaktionen nachgeprüften Behauptungen, um die Vorgaben in den Köpfen der Leser zu zementieren, noch lange nicht ab. Die allermeisten diesbezüglich von der TAMEDIA publizierten Artikel tragen unter dem Text dann auch meist den Kürzel-Hinweis irgendwelcher Agenturen, von welchen auch die SDA diese Konserven/Vorgaben ebenfalls nur übernommen und übersetzt hat – alles schön abgestimmt, mit dem übergeordneten ‘Wording’

(Begriffsvereinheitlichungen). Scheinbar war es im Falle von Bin Laden überaus zentral, keine Fragen aufkommen zu lassen, resp. alle möglichen Antworten zu liefern, bevor überhaupt Fragen gestellt werden konnten. Landläufig darf dies als herausragendes Beispiel einer koordinierten Gehirnwäsche gelten – da dem überforderten Leser gar keine Zeit zum Atmen, resp. eigenständigem Denken zugestanden wurde. Und so war und ist es auch bei anderen Medien, die am Tropf solcher Newsfeeds hängen. Wenn ein wichtiges Thema vorgegeben wird, haut es flächendeckend voll rein und die Redaktionen veröffentlichen betriebsblind eine Agenturmeldung nach der Nächsten, dass einem schwindlig (Schweizer Dialektausdruck hierfür “trümlig”) wird.

 

Hierfür ein weiteres, plakatives Beispiel einer Gleichschaltung der Wahrnehmung (Quelle SDA); “Schattenbanken sind ein Schönwettersystem”. Das TAMEDIA-Konglomerat umfasst u.a. den TAGES-ANZEIGER, die BASLER ZEITUNG, die BERNER-ZEITUNG und DER BUND (dies nur schon allein innerhalb der TAMEDIA-Gruppe, welche alle diese Titel – nebst zahlreichen Weiteren – besitzt) – weshalb sich in allen vier Zeitungen der Wortlaut mit keiner Silbe unterscheidet – vier Zeitungen, drei Regionen, ein und dieselbe Meinungsdarstellung. Zumindest was diesen Artikel betrifft macht es z.B. dann in der Region Bern (Regierungshauptsitz Schweiz) nicht den geringsten Unterschied welche der beiden Tageszeitungen – BERNER ZEITUNG oder DER BUND – man konsumiert. Jedoch auch hier, hier, hier und hier werden die mit dieser Meldung in Zusammenhang stehenden SDA-Vorgaben unbesehen von weiteren Dritten übernommen, resp. in der eigenen Auswahl verlinkt und weiter verbreitet. Oder machen Sie einen ‘Seitensprung’ nach Italien, wo es eine Witzfigur, namens ‘Cavaliere’ mit Hilfe seiner eigenen Medien schafft, sich medial und (pseudo-)politisch wieder in den Fokus zu rücken. Meinungsvielfalt wird damit zur Fata Morgana.

Bin Laden US ReactionDie unglaubliche Bin Laden-Story
International möchte ich nochmals auf das Bin Laden-Beispiel zurückkommen. Anlässlich des Todes Bin Ladens wurde das nebenstehende Bild (angenommene Aussage: “Die USA sind die Allergeilsten!”) von REUTERS veröffentlicht; So siehts es im TAGES-ANZEIGER aus, so in der BERLINER Zeitung (2. Bild), so in der WASHINGTON POST (Bild # 8), so bei MAIL ONLINE (letztes Bild im Artikel), so bei der STUTTGARTER ZEITUNG (Bild # 3), so in DIE PRESSE (Bild # 3), so bei 48 HOURS, so in der LA REPUBBLICA (Auswahlpunkt Fotostrecke # 10) oder so bei der zionistischen HAARETZ (Bild # 10 – Fotostrecke); Alle jubeln über die Tötung eines Bin Laden, welcher weder in den USA von der Justiz gesucht (offenbar wurde nie ein Haftbefehl gegen ihn erlassen), noch einem ordentlichen Gericht gegenübergestellt wurde. Man freut sich – basierend auf angeblich christlichen Werten – über die gewaltsame Tötung eines Menschen, für den die Unschuldsvermutung niemals zu gelten schien – so zumindest der Tenor dieser Beiträge und entgegen aller Regeln; Es wurde als normal dargestellt. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass sich VertreterInnen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hochoffiziell über die Tötung eines nicht rechtsstaatlich verurteilten Menschen freuen – ohne dass dies ausreichend Empörung auslöst.

Situation Room Superheros - Bin LadenÜber die GOOGLE-Bildsuchfunktion können Sie ebenfalls Bilder  (nebenstehend die Abwandlung eines der umstrittensten Bilder im o.g. Zusammenhang) z.B. von Newsmeldungen direkt ins Suchfeld ziehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Artikel zum entsprechenden ‘Offizial’-Bild aus welchen Quellen erschienen sind, um die entsprechenden Grundaussagen der Artikel dieser Quellen zu vergleichen. Sie werden ernüchtert feststellen, dass der Grundtenor der Artikel zu Agenturbildern, in den westlichen Medien praktisch identisch ist. Dabei gibt es kaum Recherchen vor Ort, resp. hiess es auch im vorliegenden Fall zuerst, Bin Laden sei an einem unbekannten Ort beerdigt worden, dann sei er ‘nach islamischer Sitte’ kremiert worden (was gänzlich un-islamisch ist) und dann wieder wurde er irgendwo im Meer versenkt (die Reihenfolge dieser Behauptungen variierte je nach Medium). Bis heute wurde kein einziger Beweis, sondern nur Worte, für dies oder das andere abgedruckt, wo hingegen Saddam Husseins (für den auch nie die Unschuldsvermutzung bis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit galt, in einem dümmlich getürkter Prozess vorgeführt wurde, resp. heute erwiesen ist, dass er keine Massenvernichtungswaffen besass, womit der Grund für den Kriegseintritt nichtig ist und dies für die Verantwortlichen trotzdem keine Konsequenzen hat) Hinrichtung für Voyeure global im TV übertragen wurde. Im Falle von Libyen sind die Verstösse gegen internationales Recht noch gravierender. Müssen wir also jedes Detail einfach blind ‘fressen’, das die Medien uns auf den Tisch wuchten – ist das der journalistische Anspruch in einer (scheinbar) modernen Zeit und ebenso aufgeklärten Gesellschaft? Entscheiden Sie selbst.

 

Sämtliche Fragen die der TAMEDIA gestellt und sämtliche, zusätzlichen Fakten, die der TAMEDIA- und der SDA-Redaktion zur Verfügung gestellt (‘eingeliefert’) wurden (und werden), wurden/werden praktisch ausnahmslos ignoriert, resp. nicht beantwortet oder ungelesen gelöscht. Stellungnahmen werden regelmässig stillschweigend verweigert. Mit dieser Feststellung stehe ich keineswegs alleine da, wie ich noch weiter ausführen werde. Diese Behauptungen kann ich persönlich, anhand vorliegender eMail-Empfangsquittungen zur Genüge dokumentieren. Hinweise, dass mit dem angeblichen Tod von Osama Bin Laden im Jahre 2011 etwas Grundsätzliches nicht stimmen kann, finden Sie massig im Internet. Die offiziellen ‘Qualitätsmedien’ ignorieren diese Hinweise (sprich ‘Faktenresistenz’), bis heute höchst verbissen.

 

Schweizer Nachrichtenagentur SDA
Nachfolgend ein Beispiel wie Nachrichten/Fakten von der Schweizer Nachrichtenagentur SDA unterdrückt (ge-’Blackout‘-et) werden. Umso wichtiger wird damit die Rolle alternativer Medien und die dringend nötige Distanzierung von angeblichen Quellen wie einer TAMEDIA/SDA, resp. der ihr angeschlossenen Redaktionen vieler Verlage, welche es sich heutzutage nicht mehr leisten können, saubere, journalistische Arbeit zu erbringen und aus Überlebensgründen praktisch nur noch die TAMEDIA-/SDA-Informationskonserven unverändert in die Köpfe ihrer LerserInnen hämmern. So kann verständlicherweise kein objektives Bild der wahren, globalen Zustände mehr vermittelt werden. Gehen Sie online und nutzen Sie die im Internet verfügbaren (alternativen) Nachrichtenquellen um die Informationen zu vergleichen und sich ihr eigenes Bild zu machen, um kompetent an der Demokratie teilzunehmen. Blinder Medienkonsum führt zu einer unsäglichen Verdummung statt Weiterbildung und Aufklärung.

 

Für mich sind die News-Prioritäten der SDA-kontrollierten Schweizer Medienlandschaft somit nur im manipulativen Bereich erkennbar. Einige Quellen behaupten die nachfolgende Story sei eine ‘Fake-Meldung’ – was dahingestellt bleiben muss, zumal die entsprechende Beurteilung der ‘offiziellen Qualitätsmedien’ schliesslich gänzlich fehlt, was für mich impliziert, dass an der Sache etwas dran sein könnte. Da die SDA zudem zur Hauptsache ebenfalls TAMEDIA-kontrolliert ist – zumal die Geschäftsleitung der TAMEDIA auch im SDA-Verwaltungsrat prominent einsitzt – hat auch die Schweizer Medienlandschaft diesen Vorfall nie abgebildet. Faktenzustellungen an die SDA werden in der Regel weder kommentiert, noch verwendet. Dies schliesst für mich grundsätzlich aus, dass dieser sog. ‘Nachrichtenagentur’ vertraut werden kann, zumal dort undemokratische Grundsätze zu gelten scheinen und eine unglaubliche Ignoranz gegenüber der Öffentlichkeit zum Geschäftsgebahren gehört. Auf Anfrage teilt die SDA sogar schriftlich mit, dass sie darauf verzichtet die Autoren ihrer Artikel namentlich zu nennen, resp. somit verweigert, dass diese von den Lesern direkt angesprochen, resp. mit evtl. zusätzlichen Hinweisen oder Fakten beliefert werden können. Das ist ist das Paradebeispiel von Intransparenz – weshalb sollten wir also glauben, was uns über die Kanäle der SDA (und folglich via TAMEDIA) erreicht, wenn es den Eindruck von Willkür widerspiegelt und nicht nachprüfbar ist? Setzen Sie sich mit Engagement diesem Missbrauch Ihrer Person und der Sie umgebenden Gesellschaft in der Sie leben entgegen. Setzen Sie der pluralistischen Ignoranz etwas entgegen!

 

Manipulative Berichterstattung und/oder Propaganda/Unterdrückung
Am 25. Oktober 2012 reichte die Spire Law Group in New York Anklage (Aktenzeichen/Verfahrensnummer 12-cv-04269-JBW-RML – via ‘Google’-Suchfenster eingeben) gegen zahlreiche Bank(st)er und Regierungsangehörige der USA ein, welche insbesondere der organisierten Kriminalität und Geldwäsche im Umfang von 43 Billionen (US = ‘Trillions’ oder USD 43’000’000’000’000) bezichtigt werden. Die Sammelkläger fordern darin in einer über 900-seitigen Anklageschrift, dass die Zwangsversteigerungen bei den Hauseigentümern gestoppt werden, bis der Forderungsbetrag von USD 43 Billionen auf einem Sperrkonto deponiert wurden, wie auch die Untersuchung der FED und ihrer Bailout-Programme durch einen unabhängigen Konkursverwalter. Es geht darum, dass zahlreiche Banken u.a. seriell Unterschriften gefälscht haben (z.B. hier, hier oder hier), um unverschuldet in Not geratene Hauseigentümer zwangszuenteigenen. Angeklagt sind u.a. US-Generalbundesanwalt (faktisch Justizminister) Eric Holder, US-Finanzminister Timothy F. Geithner (verzichtet nun auf eine zweite Amtszeit) als Privatpersonen oder Vikram Pandit (kürzlich zurückgetretener Vorstandsvorsitzender der Citigroup), Regierungsberater Robert Rubin (welcher u.a. am Bilderberg-Meeting in St. Moritz 2011 in der Schweiz zugegen war) uvm. Die Anklageschrift liest sich wie das ‘who-is-who’ der amerikanischen Elite. Die entsprechende Medienmitteilung wurde auf PR NEWSWIRE veröffentlicht, von wo sie sämtlichen Nachrichtenagenturen und News-Redaktionen automatisch zugänglich ist. Bis heute haben weder die SDA, noch die TAMEDIA oder andere Schweizer ‘Qualitätsmedien’-Redaktionen über diese Jahrhundert-Anklage berichtet, obschon diese Stellen nachweislich und mehrfach auf diese Fakten schriftlich hingewiesen wurden. In den USA berichtete als einziges Medium CNBC Online über diesen Justizfall gegen Regierung und Banken, allerdings wurde der Bericht innert Stunden wieder von CNBC Online entfernt. Einen Tage später wurden zwei Kinder des Verantwortlichen von CNBC Online, Kevin Krim, ermordet – angeblich durch deren Haushälterin, zu der vorher ein ausgezeichnetes Verhältnis bestanden habe. Ein möglicher Zusammenhang mit der Berichterstattung von CNBC Online wird erst gar nicht in Frage gestellt und nur marginal über diesen Kindsmord berichtet – nicht jedoch über den online entfernten Bericht zur 43-Billionen-Klage auf CNBC Online, resp. über die Klage grundsätzlich und an sich.


Dann unterzeichnete Präsident Obama am 21. November 2012 hochoffiziell ein Memorandum mit dem Titel ‘National Defense Authorization Act’ (NDAA), welches für Stirnrunzeln sorgte. Danach folgte ein beispielloses Köpferollen innerhalb der militärischen Führungsriege, wobei verschiedenen Personen plötzlich nach langjährigen, treuen Diensten (im Grunde genommen) Bagatellen zur Last gelegt wurden. Und kurz danach hatte sogar die viel gereiste Hillary Clinton keine Lust mehr auf eine zweite Amtszeit unter Obama, obschon gemunkelt wird, dass sie 2016 ggf. erneut als Präsidentschaftskandidatin in den Ring steigen könnte. Ihr Nachfolger ist nun – ‘traraaaa!’ – Ex-Präsidentschaftskandidat und Ketchup-Hersteller John Kerry und so schliesst sich der Kreis der grossen, ‘netten’ US-Polit-Familie wieder. Andere nennen dies ‘Revolving-Doors’ oder ein unsägliches gefilze der US-Polit-Show, die uns seit Jahr und Tag in unserem Leben scheinbar begleiten muss, wobei die Qualitätsmedien es vorziehen, dieses abartige Klimbim trivial zu kommentieren, statt echte Hintergründe bereit zu stellen. Haben Sie sich noch nie gefragt, weshalb Hollywood ständig Blockbuster in die Kinos bringt, die letztlich politische Motivation untermauern und rechtfertigen soll – möglichst in ’3D’?

 

Der Wirbelstrum ‘Sandy’ – kurz vor den Präsidentschaftswahlen – ist auch so ein seltsames Phänomen, dass von den Qualitätsmedien nur ungenügend beleuchtet wurde und wird. Im Zuge des Stimmenfangs erschien Obama noch flott im Katastrophengebiet um telegen in die globalen Kameras zu grinsen, doch nun nach seiner Wiederwahl beklagen sich noch immer Tausende Opfer über die mangelnde Solidarität, da sich viele ‘Sandy’-Opfer von der Regierung schändlich ignoriert und im Stich gelassen vorfinden. Aus der TAMEDIA-Berichterstattung ist dieses Thema jedoch bereits praktisch gänzlich verschwunden und wird auch auf Aufforderung hin nicht wieder aufgegriffen oder weiter verfolgt. Folglich war die TAMEDIA eine reine Wahlhelferin, resp. eine weitere, US-hörige Propagandaschleuder – mehr nicht. Die TAMEDIA bedient ihre Redaktionen ausschliesslich aus ‘offiziellen Quellen’, obschon diese – nun nachvollziehbar – immer mehr Anlass zu massiver Beanstandung geben. Neustes Beispiel unterdrückter Fakten durch die TAMEDIA ist die Schul-Schiesserei in Newtown (‘Sandy Hook’-Massaker). Auch hier hält sich die TAMEDIA wieder an die internationalen Vorgaben zur Story-Konsistenz. Hinweise an die Redaktion werden erneut ignoriert und gelöscht – einen Recherchebedarf bei Hinweisen hat die selbstgefällige TAMEDIA somit praktisch nie – das ist beispiellos überheblich, intransparent, manipulativ und bildet somit allerhöchstens eine Teilwahrheit ab.

Gotham City - Sandy Hook‘Sandy Hook’ und die Verschärfung der US-Waffengesetze
‘Sandy Hook’ – erscheint witzigerweise auf der Stadtkarte von ‘Gotham City’ als Ort, wo ein Anschlag geplant ist. Aber wenn das möglicherweise nur reiner Zufall ist, ist es kein Zufall, dass mehrere Zeugen von mehreren Schützen sprechen (z.B. hier, hier, hier und hier) – was die offiziellen ‘Qualitätsmedien’ (wozu sich auch die TAMEDIA ‘dichtet’) kategorisch ausblenden, dabei müssten ethisch einwandfreie JournalistInnen solchen Hinweisen nachgehen um nicht in die gleichen Nebelschwaden zu geraten wie bei 9/11, wo eine Gruppe von Architekten und Ingenieuren in Abrede stellen, dass es so geschehen sei, wie uns hochoffiziell ‘verkauft’ – u.a. erwähnt der Untersuchungsbericht das WTC 7 nicht, ein drittes Gebäude, welches in diesem Zusammenhang ebenfalls in der gleichen, physikalischen Unmöglichkeit einstürzte – wie WTC 1 und WTC 2. Diese Fakten sind zumindest in die Kategorie ‘nicht nachvollziehbar’ einzustufen – wobei die Darstellung dieses Falles für die offiziellen Medien, trotz zahlreicher Ungereimtheiten und neuen Hinweisen, noch immer dem Stand von vor einigen Jahren entspricht. Das Thema 9/11 ist somit medial ‘eingesargt’ und offiziell erledigt, Bin Laden tot; Das Dogma ist mittlerweile zur Pflicht verkommen. Wenn ich den früheren Präsidentenberater Rahm (‘Rhambo’) Emanuel zitieren darf; “Lass eine Krise nie ungenutzt verstreichen”. Besteht nun ein Zusammenhang darin, dass die US-Regierung für sich (Inlandeinsätze) 1.6 Millarden Schuss Munition gekauft hat und den Bürgern das Recht auf Waffenbesitz entziehen möchte? Liebe TAMEDIA und all die lieben Nachrichtenagenturen – bitte klärt uns endlich auf!

Zur Schiesserei in ‘Sandy Hook’ brachte CNN die bewegende Story eines leidenden Vaters, namens Robbie Parker, die Sie hier sehen können. Allerdings gibt es von den Sekunden vor einer Video-Aussage mit dem gleiche Mann auch noch eine Aufnahme, die Sie hier miterleben können; Anschliessend die Frage zu stellen ‘Vater oder Schauspieler?’ ist also durchaus legitim finde ich, resp. müsste man spätestens jetzt ziemlich stutzig werden – zumindest mir geht es so. Googlen Sie einfach ‘Robbie Parker’, wenn Sie weitere Hinweise zu diesem verstörenden Umstand in Erfahrung bringen wollen. Oder hier Anderson Cooper – wieder von CNN – der ein Elternpaar einige Tage nach dem Verlust ihrer Tochter zu Hause besucht hat; Reagieren so Eltern, die seit wenigen Tagen einen schmerzlichen Verlust einer 7-jährigen Tochter zu bewältigen haben? Ich glaube – aufgrund selbst attestiertem, gesundem Menschenverstand und einiger, psychologischer Kenntnisse, sowie Lebenserfahrung – dass man eine solch ‘verharmlosende’ Reaktion psychologisch, in so kurzer Zeit, schlicht und einfach nicht ‘herbeizaubern’ kann; Entweder gehört das ins Kapitel der ‘Robbie Parker-Inszenierung’, es handelt sich um Aliens oder die Leute sind auf Drogen; Das sieht mir alles zu deutlich nach einer Form von Hollywood aus oder wie die Verschwörungstheoretiker sagen würden, eher nach einer ‘False Flag’- oder ‘Stand Down’-Operation und ich kann mich beim besten Willen nicht gegen das Aufkeimen solcher Gedanken wehren, denn ich empfinde die Summe dieser Seltsamkeiten als äusserst eigenartig, resp. besorgniserregend.

Auch aus alternativen Quellen (ganz speziell schräg sind die Anmerkungen hierzu von Benjamin Fulford – von dem man halten mag, was man will) gibt es zahlreiche Hinweise, dass es sich bei ‘Sandy Hook’ um einen bewusst geplantes Attentat (womit die US-Regierung herausragende Erfahrung vorweisen kann) handelt, zumindest sollte man das thematsieren, statt kategorisch mit einem Blackout zu belegen. Oder war einer der TAMEDIA/SDA-JournalistInnen vor Ort um mit Zeugen zu sprechen und den Hinweisen auf den Zahn zu fühlen? Trotzdem nennt sich das immer noch offiziell ‘Journalismus’, was das da ‘Guttenberg’-mässig von AP, REUTERS, CNN oder wem weiss ich – unbesehen durch die TAMEDIA unter die Leute gebracht wird. Dass mir das persönlich höchst suspekt ist, interessiert nur leider die TAMEDIA/SDA-Redaktionen einen feuchten Dreck. Und so wie mir geht es noch zahlreichen Anderen, wie Recherchen im Internet beweisen – Recherchen, zu denen hauptberufliche JournalistInnen ganz offensichtlich nicht fähig sind. Dass ich beileibe nicht der Einzige bin, welcher der TAMEDIA Zensur und Meinungsmanipulation vorwirft – können Sie gleich anschliessend nachvollziehen. Meine Frage somit an den TAMEDIA Verwaltungsratspräsidenten: “Alles nur ‘Verschwörungstheorie’ (bevorzugtes Killer-Argument um Kritiker vom Platz zu fegen) lieber Herr Supino? Wenn Sie schon darauf verzichten, beweisbare Lügen (mein persönlicher Fall) zu korrigieren, dann traue ich Ihnen gerne zu, dass Sie Ihre LeserInnen auch an anderer Stelle massiv und absichtlich in den ‘dunklen Wald’ führen, um irgendwelche ‘Vorgaben’ zu erfüllen.” Der Titel TAGES-ANZEIGER der TAMEDIA kann und darf mit Sicherheit nicht mehr als neutrales, transparentes Medium betrachtet werden. Meines Erachtens ist in der Schweiz bereits seit Längerem ‘Status Quo’, was österreichise JournalistInnen des ORF in diesem Protestvideo aktuell öffentlich anklagen.


Am 31. Dezember 2012 kommentierte ich bei der TAMEDIA acht Artikel und einen Blogbeitrag. Kein einziger meiner Kommentare – die sich allesamt an die auferlegten Regeln für Leserkommentare halten – wurde freigeschaltet/publiziert (Beweise können bei mir jederzeit angefordert werden), womit die TAMEDIA die in der Schweiz geltende Meinungsäusserungsfreiheit in krasser Weise aktiv behindert. Bei einem System-Kritiker wie mir sogar kategorisch und permanent – die öffentliche Wahrnehmung meiner Person und Ansichten muss scheinbar auf ‘Teufel-komm-raus’ unterdrückt werden. Aber ich bin nicht der/die Einzige, welche(r) sich über die gesetzesbrecherische TAMEDIA-Zensur beklagt, wie z.B. hier, hier (das kommt mir übrigens sehr, sehr bekannt vor!), hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier, an nur einigen Beispielen in schockierender Weise ersichtlich ist.

Mit Sicherheit bemerken dies somit und künftig weitere, noch nicht ganz abgestumpfte LeserInnen, denn sonst gäbe es auch das hier nicht zu beklagen. Ehrlich gesagt, bin ich froh darum, dass ‘diese Rechnung’ langsam zur Begleichung ansteht und unfähige, wahrnehmungsverzerrende, rechtsbrecherische JournalistInnen ihre Jobs verlieren – es ist dringend nötig und der der Öffentlichkeit zustehenden Warheit gegenüber nur fair. Ganz speziell, wenn man selbst Andere der Zensur (z.B. hier, hier oder hier) bezichtigt, selbst aber päpstlicher als der Papst wahrgenommen zu werden versucht und auch mal gröberes Geschütz auffährt, wenn dann einmal der TAMEDIA selbst etwas ‘von Aussen’ nicht in den Kram passt; “Das Vorgehen von TAMEDIA empfinde ich als Nötigung”. Hässlich. Überaus hässlich sogar – solche Medien sollten möglichst heute noch von der Bildfläche verschwinden – man darf ihnen keine einzige Träne nachweinen.

Ist Geld und ‘politische Handlangerei’ wichtiger als Wahrheit, Herr Supino? Auch Sie treten eines Tages vor ‘den Herrn’ (zumindest hoffen wir das doch alle!) und müssen sich erklären – dies zu wissen, ist irgendwo doch schon beruhigend.

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syndicom ist empört über die Kündigung des Presse-GAV für die Westschweiz durch die Verleger

syndicom wehrt sich gegen die Aushöhlung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und unterstützt sämtliche Journalist/innen und redaktionellen Mitarbeitenden in ihren Bemühungen für die Aufrechterhaltung des Gesamtarbeitsvertrags. syndicom sichert impressum die aktive Unterstützung und vorbehaltlose Solidarität bei der Verteidigung des GAV in der Romandie zu.

Es gilt, den Rückfall in die unhaltbaren Zustände im Kanton Tessin und in der Deutschschweiz um jeden Preis zu verhindern. In diesen beiden Regionen lehnen die Verleger seit Kündigung des GAV im August 2004 bis zum heutigen Tag alle Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab.  

Dies hat gravierende Auswirkungen auf verschiedene Medienbereiche: Die Löhne der freien Journalisten sind massiv gesunken, die soziale Absicherung in den individuellen Arbeitsverträgen hat sich verschlechtert, und verschiedene Verleger verweigern sich jeglichem Sozialdialog bei Restrukturierungsmassnahmen.  Derartige Verfallserscheinungen haben bereits sichtbare Auswirkungen auf die Qualität der Medien gezeigt.

Die Berufe im Bereich der gedruckten Presse scheinen insgesamt vom Abgleiten in einen inakzeptablen Sozialabbau bedroht. Die Verhandlungen über einen neuen GAV für die grafische Branche zwischen syndicom und dem Unternehmerverband Viscom haben bis jetzt keinerlei Ergebnisse gezeitigt. Die Beschäftigten der grafischen Industrie werden heute Stellung nehmen bezüglich der Ablehnung der Forderungen der Unternehmerseite: Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden, Reduktion der Zuschläge für Nachtarbeit. Falls es zu einem vertragslosen Zustand kommt, entfällt auch die Verpflichtung zum Arbeitsfrieden; syndicom und ihre Mitglieder werden eine angemessene Antwort zu geben wissen.

syndicom ist äusserst beunruhigt über die gegenwärtige Lage und ruft die Arbeitgeber der gesamten Medienbranche dazu auf, von ihren Deregulierungsplänen abzurücken!

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Neues Mitglied für die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)

Suzanne Pasquier Rossier (48) ist neues Mitglied der

Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Pasquier Rossier ist Verantwortliche der französischsprachigen

juristischen Fachzeitschrift «plaidoyer».

Nach ihrem Rechtsstudium an der Universität Fribourg arbeitete sie als

Journalistin für verschiedene Tageszeitungen wie «24heures»

und «Tribune de Genève». Später war Pasquier als Journalistin

und juristische Beraterin für die Konsumentenzeitschrift

«Bon à Savoir» tätig.

 

Suzanne Pasquier Rossier ersetzt die Rechtsanwältin Regula

Bähler in der UBI, deren gesetzlich festgelegte Amtszeitdauer

Ende Jahr abläuft.

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Türkei straft «Simpsons»-Ausstrahlung wegen Blasphemie ab

Der türkische TV-Sender CNBC-E muss für die Ausstrahlung

einer «Simpsons»-Folge 52 951 Türkische Lira (umgerechnet

27 400 Franken) Busse bezahlen. In der Folge «Treehouse of

Horrors XXII» steht Gott unter dem Kommando des Teufels und

serviert diesem unter anderem Kaffee, was den türkischen

Behörden gar nicht passte. Ausserdem werden Bibeln verbrannt

und der religiöse Nachbar von Homer Simpson, Ned Flanders,

wird zum Mörder.

 

Die Treehouse-Folgen, die jeweils an Halloween ausgestrahlt

werden, sind Spezialfolgen, die sich durch Schreckgeschichten und

brutale Handlungen auszeichnen. Den Humor der Simpsons-Macher

teilte der Oberste Rat für Hörfunk und Fernsehen (RTÜK) in der

Türkei aber nicht. Er beanstandete, dass sich der Sender über

Gott lustig mache und die jungen Leute zu Gewalt auffordere,

indem Morde als Gottes Befehl dargestellt würden. Ausserdem

würde die Folge die Jugendlichen dazu ermuntern, an Silvester

Alkohol zu trinken.

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dju: Protest gegen Polizeiübergriff

Polizeilicher Übergriff auf freien Journalisten in Frankfurt

 

Frankfurt am Main, 7. November 2012. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Hessen hat bei Bundesinnenmister Dr. Hans-Peter Friedrich gegen den Übergriff von Polizeibeamten auf einen freien Journalisten am 29. Oktober 2012 in Frankfurt am Main protestiert.


Laut einer der dju vorliegenden Schilderung wurde der freie Journalist aus Wiesbaden Zeuge eines groben Übergriffs der Bundespolizei auf eine vermeintliche Schwarzfahrerin im Hauptbahnhof Frankfurt am Main. Als der Journalist den Vorfall mit seiner Kamera dokumentieren wollte und sich als Medienvertreter zu erkennen gab, wurde ihm von den Polizeibeamten die Behinderung einer polizeilichen Maßnahme vorgeworfen und er aufgefordert, sich zu entfernen. Nachdem er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er nach seiner Darstellung am Arm gepackt und in die Diensträume der Bundespolizei am Bahnsteig 24 eskortiert. Einer der beiden Beamten habe ihm angedroht, er könne ihm „auch den Polizeigriff zeigen“.

In den Diensträumen der Bundespolizei legte der Journalist seinen Presseausweis vor, der den Beamten aber nicht genügte. Da er seinen Personalausweis nicht mitführte, hätten die Beamten seine Taschen und seinen Geldbeutel durchsucht und darüber hinaus seinen Körper nach vermeintlichen Waffen abgetastet. Im Rucksack hätten sie schließlich seinen Reisepass gefunden.

Sein Versuche, mit der vermeintlichen Schwarzfahrerin, die ihm persönlich nicht bekannt war, Kontakt aufzunehmen oder ihr seine Handynummer für eine spätere Kontaktaufnahme zu geben, wurde von der Polizei untersagt. Erst eine halbe Stunde nach seiner Festsetzung erhielt der Journalist seine Ausweispapiere zurück und konnte die Räume unter der Ankündigung verlassen, dass er demnächst eine Strafanzeige erhalten werde.

Die dju in ver.di hält das Vorgehen der Polizisten für völlig unangemessen und einen schweren Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Die Journalistenorganisation hat den Bundesinnenminister deshalb gebeten, bei der zuständigen Polizeiführung zu intervenieren, damit die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes zur Rechenschaft gezogen werden.

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Einheitsbrei II: Res Strehle übernimmt Redaktionen von «Tages-Anzeiger» und Onlinenetz Newsnet

Res Strehle übernimmt Redaktionen von «Tages-Anzeiger» und Onlinenetz Newsnet

 

Res Strehle, bisher Co-Chefredaktor des «Tages-Anzeigers», übernimmt ab 6. November die Gesamtleitung der «Tages-Anzeiger»-Redaktion. Markus Eisenhut, der die «Tages-Anzeiger»-Redaktion gemeinsam mit Strehle als Co-Chefredaktor führte, übernehme als Mitglied der Chefredaktion das Redaktionsmanagement, teilte Tamedia am Montag mit. Die Stellvertretung von Res Strehle übernimmt Peter Wälty, bisher Chefredaktor Newsnet.

 

Die zusammengeführte  Redaktion umfasst die bisherigen Redaktionen der Zeitung «Tages-Anzeiger» sowie die Redaktion des Nachrichtennetzwerks Newsnet.

 

«Michael Marti, heute stellvertretender Chefredaktor Newsnet, und Arthur Rutishauser, bisher Mitglied der Chefredaktion `Tages-Anzeiger`, bleiben weiterhin Mitglieder der Chefredaktion», heisst es weiter. Andreas Dietrich, bisher Mitglied der Tagi-Chefredaktion, werde die Zeitung verlassen.

 

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Einheitsbrei: Titel der Axel Springer AG bilden "Redaktionsgemeinschaft"

Die Redaktionen der «Welt»-Gruppe, der «Berliner Morgenpost» und des «Hamburger Abendblatts», alle im Axel Springer Verlag, werden noch in diesem Jahr in eine "Redaktionsgemeinschaft" zusammengeführt. Unter der Leitung einer gemeinsamen Chefredaktion soll diese die Inhalte aller Titel der Gruppe produzieren.

 

Im Newsroom des «Hamburger Abendblatts» werden künftig die Hamburg-Themen der gesamten Redaktionsgemeinschaft erarbeitet.

Hier erstellt die Redaktionsgemeinschaft auch die Regionalteile der «Welt»-Titel und der «Welt am Sonntag». Die überregionalen Inhalte aller Titel entstehen unter Federführung der «Welt»-Gruppe, die Themen aus der Hauptstadt werden im Newsroom der «Berliner Morgenpost» entwickelt.

 

Jan-Eric Peters («Welt»-Gruppe), Carsten Erdmann («Berliner

Morgenpost») und Lars Haider («Hamburger Abendblatt») bleiben im neuen Chefredakteursgremium für ihre jeweiligen Titel verantwortlich und berichten wie bisher an den Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner. Sie führen gleichzeitig gemeinsam und standortübergreifend die Redaktionsgemeinschaft.

Vorsitzender des Gremiums ist Jan-Eric Peters, wie der Verlag am Freitag mitteilte. Thomas Schmid, Herausgeber der «Welt»-Gruppe und der «Berliner Morgenpost», wird auch Herausgeber des «Hamburger Abendblatts». Jörn Lauterbach, bisher Redaktionsleiter der «Welt»-Gruppe in Hamburg, wird Mitglied der Chefredaktion des «Hamburger Abendblatts» und bleibt verantwortlich für die Hamburg-Teile der «Welt»-Titel.

 

«Notwendige Personalveränderungen» sollen sozialverträglich umgesetzt werden, heisst es in der Mitteilung abschliessend.

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Deutschland: «Junge Welt» in wirtschaftlicher Schieflage

Die linke Tageszeitung «Junge Welt» hat gemäss einem Brief,

den Verlag und Redaktion an ihre Leser verschickt haben,

mit «existenziellen ökonomischen Problemen zu kämpfen».

Das Erscheinen der Zeitung sei akut bedroht. Für den Zeitraum

Januar bis September 2012 rechnet die «Junge Welt» mit einem

Verlust von über 100 000 Euro, bis Ende Jahr sollen es

140 000 Euro sein.

 

Für die negativen Aussichten macht der Verlag zum einen die

Kosten verantwortlich, die schneller als die Einnahmen steigen.

Dies, weil die Zeitung die Zeilengelder für hauptberufliche

Journalisten verdoppelt hat und mehr für Personal in Verlag und

Redaktion ausgibt.

 

Ausserdem würden «staatliche Stellen, Einzelpersonen und

politische Organisationen die Handlungsfähigkeit» der Zeitung

mit «juristischen Angriffen» belasten. Die ökonomische

Schieflage könne nicht durch Sparmassnahmen korrigiert werden,

teilt der Verlag mit. «Es gibt nur eine Möglichkeit, um alle

angesprochenen Anforderungen zu erfüllen, also finanzieren

zu können: Wir brauchen deutlich mehr Abonnentinnen

und Abonnenten.»

 

Bis Ende Jahr will die Zeitung deshalb mit einer Kampagne

zu neuen Lesern kommen. Am 12. Januar 2013 auf der

Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz wird dann

Bilanz gezogen.

 

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20 Minuten: Online und Pendlerzeitung mit vollständig integrierter Redaktion und unter einheitlicher Leitung

Die Redaktion der Pendlerzeitung 20 Minuten und die Redaktion von 20 Minuten Online werden vollständig zusammengeführt. Die beiden Redaktionen arbeiten schon heute eng zusammen und verfügen bereits über gemeinsame Wirtschafts- und Unterhaltungsressorts sowie gemeinsame Lokalredaktionen. In der Westschweiz wurden die Print- und Online-Redaktionen unter der Leitung von Philippe Favre bereits 2010 integriert und im Mai diesen Jahres wurde unter der Leitung von Marco Gasser eine gemeinsame Verkaufsorganisation für die Deutschschweiz geschaffen.

 

Die Leitung der integrierten Redaktion übernimmt ab Dezember 2012 Marco Boselli, derzeit Chefredaktor der Pendlerzeitung sowie des People Magazins 20 Minuten Friday. Der 47-jährige Marco Boselli ist seit 2003 Chefredaktor von 20 Minuten in der Deutschschweiz. Als Projektleiter hat er die Entwicklung der italienischsprachigen Ausgabe 20 minuti, die seit Herbst 2011 auf dem Markt ist und gemeinsam mit dem Tessiner Verleger Giacomo Salvioni herausgegeben wird, verantwortet. Zudem war er massgeblich an der Lancierung der Pendlerzeitung L’Essentiel, die Tamedia gemeinsam mit der Partnerin Edita SA in Luxemburg herausgibt, beteiligt. Vor seinem Engagement bei 20 Minuten war der 47-Jährige Geschäftsführer des Dating-Portals Partnerwinner. Marco Boselli hat 2010 am «Sulzberger Executive Leadership Program» an der Columbia Universität in New York teilgenommen.

 

Hansi Voigt, seit 2007 Chefredaktor von 20 Minuten Online, wird den Medienverbund 20 Minuten Ende November 2012 verlassen. Unter der Führung von Hansi Voigt wurde 20 Minuten Online zum führenden Newsportal der Schweiz ausgebaut. Auf seine Initiative wurde ein Redaktionsbüro von 20 Minuten Online in Hongkong eröffnet, um die Aktualisierung von 20minuten.ch an 365 Tagen rund um die Uhr sicherzustellen und gleichzeitig Mitarbeitenden einen Einblick in eine neue Kultur zu verschaffen. Der 49-jährige frühere stellvertretende Chefredaktor der Wirtschaftszeitung Cash hat zudem massgeblich zum Erfolg der mobilen Applikationen der Newssite sowie zur führenden Position von 20 Minuten Online bei mobilen Applikationen beigetragen.

 

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Pakistan und Bangladesch sperren Youtube

Die Regierungen von Pakistan und Bangladesch haben laut

verschiedenen Medienberichten den Zugang zur Videoplattform

Youtube sperren lassen. Dies, um das antiislamische Schmähvideo

«Innocence of the Muslims» zu zensieren. Aus Angst vor

Ausschreitungen hatte zuvor bereits Afghanistan eine

Sperre erlassen.

 

Zur Youtube-Sperre in Pakistan soll es gekommen sein, nachdem

sich das US-Unternehmen geweigert hätte, Ausschnitte des Videos

von seiner Plattform zu entfernen. Obschon Youtube sich in der

Vorwoche noch auf den Standpunkt gestellt habe, der Trailer zum

Film verstosse nicht eindeutig gegen die Nutzungsbestimmungen der

Plattform und sei deshalb nicht zu entfernen, hat es den Clip

gemäss Medienberichten inzwischen in Ägypten und Libyen gesperrt.

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Grossprozess gegen Journalisten in der Türkei

Am Montag beginnt in Istanbul ein Grossprozess gegen

35 Mitarbeiter überwiegend linker und prokurdischer Medien,

denen Propagandatätigkeit für die Union Kurdischer Gemeinschaften

(KCK) vorgeworfen wird. Zu den Betroffenen, die seit fast neun

Monaten in Untersuchungshaft sitzen, gehört auch der

Deutschlandkorrespondent der türkischen Tageszeitung «Evrensel»,

Hüseyin Deniz. Er war im Dezember 2011 bei einem Besuch in der

Türkei festgenommen worden.

 

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert diesen Prozess

scharf. «Die türkische Regierung missbraucht das umstrittene

Antiterrorgesetz, um unliebsame Stimmen in den Medien zum

Schweigen zu bringen», schreibt Reporter ohne Grenzen in einem

Kommuniqué. «Wir fordern ein Ende der Sondergerichtsbarkeit und

die Freilassung der zum Teil unter konstruierten Vorwürfen

festgenommenen Kollegen.»

 

Ende Dezember 2011 waren innerhalb weniger Tage rund

40 Journalisten festgenommen worden. Sie arbeiteten vorwiegend

für prokurdische Medien wie die Nachrichtenagenturen DIHA und

ETHA, die Tageszeitung «Özgür Gündem», das «Demokratik Modernite

Magazine» und das Verlagshaus Gün. Ihnen wird Nähe zur KCK

vorgeworfen, die die türkische Justiz als zivilen Arm der

verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK ansieht.

 

Viele der Festgenommenen seien in Untersuchungshaft überführt

worden, ohne dass man ihnen die konkreten Vorwürfe mitgeteilt

habe, schreibt ROG. Die Akten seien als Geheimakten geführt und

ihren Anwälten vier Monate lang vorenthalten worden.

 

«Es ist absurd, wenn die Berichterstattung über die Kurdenfrage

automatisch mit der Mitgliedschaft in staatsfeindlichen

Organisationen gleichgesetzt wird», so Reporter ohne Grenzen.

Ähnliche Tabuthemen seien der Konflikt mit Armenien oder die

Geheimorganisation Ergenekon. Journalisten, die darüber

berichten, würden systematisch verfolgt.

 

Mehr als 90 Journalisten sitzen laut ROG derzeit in der

Türkei im Gefängnis. Meist werden ihnen Straftaten nach dem

umstrittenen Antiterrorgesetz zur Last gelegt. Es erlaubt,

Verdächtige vier statt der üblichen zwei Tage in Polizeigewahrsam

zu halten und ihnen in den ersten 24 Stunden den Kontakt zu

einem Anwalt zu untersagen. Oft erhalten selbst Verwandte erst

spät Informationen über den Verbleib der Verhafteten. Weil sie

Gefangene übermäßig lange in Untersuchungshaft hält, wird die

Türkei immer wieder international kritisiert und wurde mehrmals

vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Eine Reform des Antiterrorgesetzes im Juli 2012 brachte nur

geringfügige Verbesserungen.

 

Die verhafteten Journalisten lassen sich das Publizieren

dennoch nicht verbieten. Seit Juli 2011 geben sie eine eigene

Zeitung heraus, die «Tutuklu Gazete». Sie erschien im Januar

2012 zum zweiten Mal als Beilage der Blätter, die durch die

Verhaftungswellen Kollegen verloren haben.

 

 

 

 

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Syndicom: Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Änderung des RTVG

Die syndicom-Stellungnahme beschränkt sich auf die folgenden für die Mediengewerkschaft wesentlichsten Punkte: den Systemwechsel zur geräteunabhängigen Abgabe (a), Wechsel bei der Aufsicht über das übrige publizistische Angebot der SRG vom BAKOM zur UBI (b), Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter und die nicht ausschüttbaren Gebührenanteile (c) und die Konzessionsvoraussetzung der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt (d).

a)  Systemwechsel zur geräteunabhängigen Abgabe (Ziffer 1.2.1)
Wir begrüssen den vorgeschlagenen Wechsel und die gemachten Ausführungen dazu. Das bisherige Modell ist aufgrund der technischen Entwicklung überholt, das vorgeschlagene neue System hat den Vorteil der Einfachheit und Klarheit. Auch die Vorschläge, wonach die Erhebungsstelle im Einladungsverfahren ausgewählt und mit einem mehrjährigen Vertrag mit dem Inkasso beauftragt werden soll, heissen wir gut.
Dass die Erhebungsstelle künftig nicht mehr auch die Urheberrechtsabgabe für die Verwertungsgesellschaften erheben könnte, finden wir problematisch. Auch bei dieser Abgabe handelt es sich um eine öffentlichrechtlich festgelegte Vergütung. Wir regen an, dass vertiefter nach Möglichkeiten gesucht werden soll, wie dies weiterhin über die gleiche Inkassostelle erhoben werden kann. Diese Urheberrechtseinnahmen kommen sowohl den Verlagen/Produzierenden wie auch den UrheberInnen und damit den publizistischen Inhalten zur Erfüllung eines Service public im Medienbereich zugute.

b) Wechsel bei der Aufsicht über das übrige publizistische Angebot der SRG vom BAKOM zur UBI (Ziffer 2.2)
Dass die Aufsicht über die Inhalte des übrigen publizistischen Angebots, insbesondere des Online-Angebots der SRG künftig durch die verwaltungsunabhängige UBI wahrgenommen werden soll, erachten wir wegen der Gewaltenteilung und der verfassungsrechtlich garantierten Medienfreiheit als sinnvoll.

c) Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter und die nicht ausschüttbaren Gebührenanteile (Ziffer 2.8)
Nicht sachgerecht finden wir den Vorschlag in Ziffer 2.8.2, beim Gebührensplittiung vom heutigen fixen Prozentsatz von 4% abzukommen und eine Bandbreite von 3 bis 5% einzuführen. Eine solche Bandbreite würde zu einer Rechtsunsicherheit führen und die Kriterien der Festsetzung ergäbe Unschärfen, die es zu vermeiden gilt. Wir befürworten der Klarheit halber, weiterhin den fixen Prozentsatz von 4% beizubehalten.
Dies kann zwar, wie in den letzten Jahren geschehen, dazu führen, dass es Überschüsse aus den Gebührenanteilen gibt. Gegen eine Rückerstattung von allen Überschüssen an alle Gebührenzahlenden haben wir jedoch grosse Vorbehalte. Diese Gelder sollten sinnvollerweise zur direkten Journalismusförderung eingesetzt werden, wofür im RTVG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Als Form halten wir einen Fonds für zweckmässig, aus dem auf Antrag Qualitätssicherungsmassnahmen, Aus- und Weiterbildungsbeiträge für JournalistInnen und neue journalistische Onlineplattformen, die den publizistischen Wettbewerb in den Regionen neu beleben können, finanziert und gefördert werden.

d) Konzessionsvoraussetzung der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt (Ziffer 2.9)
Wir sind der Ansicht, dass diese Konzessionsvoraussetzung beibehalten werden muss, um eine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt weiterhin überprüfen zu können. Dass eine solche Überprüfung aufwendig ist, soll kein Grund sein, sie nicht mehr vorzunehmen. Durch die vielfachen Fusionen und Aufkäufe unter Medienunternehmen wurden die publizistischen Angebote laufend reduziert. Sowohl die horizontalen (hier geografischen) wie auch die vertikalen Monopoltendenzen sind für die hiesige Medienszene problematisch. Es entsprach bei der letzten, umfassenden RTVG-Revision dem politischen Mehrheitswillen, diesen Tendenzen im privaten Radio- und Fernsehgeschäft Einhalt zu gebieten, wenn ein demokratiepolitisch problematischer Verlust an Meinungsvielfalt verzeichnet wird. Davon nach wenigen Jahren nun Abstand zu nehmen, halten wir für falsch.

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Pussy Riot in der Schweiz

Photojournalist Rózsa und Zürcher Polizei: «Gewalt und Drohung» und «Hinderung einer Amtshandlung»?
  Photojournalist Rózsa und Zürcher Polizei: «Gewalt und Drohung» und «Hinderung einer Amtshandlung»? (Bild: photoscene.ch)

Den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur spüren die meisten Menschen instinktiv. Die meisten Kinder haben übrigens auch einen hohen Gerechtigkeitssinn und beugen sich Ungerechtigkeit nur aus Ohnmachtsgründen. Die Suche nach Gerechtigkeit durchzieht die westliche Menschheitsgeschichte ebenso stark wie die Verletzung derselben.Von Putin wissen wir, dass ihm Gerechtigkeit so piepegal ist wie Josef Ackermann die Herkunftsgeschichte irgendwelcher Milliarden. Wir haben uns alle schon längst an den Zynismus unserer Zeit gewöhnt, in welcher Angela Merkel von einer «marktkonformen Demokratie» ebenso locker redet wie ein Mafiaboss nach getaner Arbeit im Beichtstuhl. Wir tun uns aber unlustigerweise schwer, wenn sich solch klassische Herrschaftsmacht in der Schweiz manifestiert.

Irgendwo ist in vielen Schweizernden ein Kern des Glaubens intakt, dass die Schweiz zwar auch dreckige Geschäfte macht, dass sie dies aber nicht absichtlich tut, aber trotzdem besser und um Anständigkeit bemühter ist als andere Länder.

 

Zudem schützt uns in der Schweiz eine gewisse Kleinräumigkeit. Hierzulande können die Kinder der Nachbarn nicht einfach in Fussballstadien verschleppt und dort in aller Brutalität entsorgt werden. Dafür kennt man sich einfach zu gut. Selbst ein Toni Brunner brächte es trotz der üblen Rhetorik seiner Partei nicht übers Herz, eigenhändig einen Asylbewerber über die Grenze zu zerren - er überlässt dies lieber dem von ihm so verachteten Staatsapparat.

So würden bei uns «Pussy Riot» auch nicht vor Gericht angeklagt wie unter Putin, sondern mit dem Prix Courage des Beobachters ausgezeichnet?oder?

Am 8. Juni 2012 wurde der renommierte Journalist Klaus Rózsa, ein ehemaliger Gewerkschaftsfunktionär, Mitglied des Presserats und mutiger Streiter für Demokratie von einem Zürcher Bezirksgericht unter der Leitung einer SVP-Richterin zur bedingten Strafe wegen «Gewalt und Drohung» und «Hinderung einer Amtshandlung» verurteilt.

 

Der bekannte Schweizer Fotograf und Journalist Rozsa macht während Krawallen zwischen Polizei und Jugendlichen Bilder. Er nimmt sein Recht wahr, dass Journalisten auch Polizisten bei ihrem Einsatz fotografieren dürfen, ja dürfen müssen. Er hat für dieses, ein die Demokratie konstituierendes Grundrecht, während Jahren via Gerichte gekämpft und gewonnen. Und wohl genau deshalb wird er jetzt aufgrund seiner Fotografien von Prügelpolizisten wegen «Hinderung einer Amtshandlung» verurteilt. Journalisten in der Schweiz dürfen also trotz Bundesgerichtsentscheid wieder von Polizeieinsätzen ferngehalten werden. Wow. Wow. Wow.

 

Klaus Rózsa fotografierte vor vier Jahren einen Polizeieinsatz beim Hardturmstadion. Die Polizisten schossen aus wenigen Metern Gummiprojektile auf die friendlichen jugendlichen Besetzer und wollten verhindern, dass es Bilder davon gibt. Denn laut Polizeiverordnung braucht es eine Mindestdistanz von 20 Metern für den Einsatz von Gummigeschossen. Klaus Rosza wurde also mit seiner Veruteilung als Augenzeuge von unverhältnismässiger Polizeigewalt kriminialisiert.

 

Wäre Zürich Moskau, würden sicher einige Schweizer Zeitungen über den Fall Rozsa berichten, die Social media wären empört, Einige von uns würden sogar vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren. Doch Zürich ist nicht Moskau, deshalb findet einer der wichtigsten Medienurteile gegen die Demokratie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Schweizer Journalisten kennen wohl nur Solidarität mit ihnen unbekannten und dadurch genehmen und verehrungswürdigen ausländischen Kollegen.

 

Ich kenne die ganze Geschichte um Klaus Rózsa nicht, sondern nur die Fakten des vorliegenden Gerichtsurteils. Die sprechen für sich selber. Einen Journalisten zu verurteilen, der die Staatsgewalt dokumentiert, gehört in eine südamerikanische Diktatur, aber sicher nicht in die Schweiz. Dass in den Medien vom Fall Rózsa nur ganz vereinzelt zu lesen, zu sehen oder zu hören war, lässt aufhorchen und sagt sehr viel aus über die Macht- und Medienmechanismen in diesem sich immer wieder der Demokratie rühmenden kleinen Alpenstaat.

 

Oft erst im Nachhinein erfahren die Gerechten, die Mutigen, die Wunderbaren etwas Würdigung und Ehre. Dann springen plötzlich auch Alle auf und stehen den damals Engagierten zur Seite - während sie Ungerechtigkeiten des Hier und Jetzt gerne mal ausblenden.

 

Eben: Die Frauen von Pussy Riot haben es verdammt schwer. Doch immerhin spüren sie, dass überall um sie herum Menschen sind, die sie hören, verstehen und die für sie einstehen werden.

 

In der Schweiz würden Pussy Riot eher still, schön bürgerlich und mit sozialer Isolation bestraft. «Zu provokativ...,was soll denn diese Aufmachung?..., ist ja Pornografie...., und echt: müssen die grad in einer Kirche..., wirklich: die Wortwahl war total daneben..., müssen die auch immer so provokativ sein?..., ein anderer Weg wäre sicher besser gewesen..., und haben Sie nicht gesehen, die Eine, die fickt wohl auch jeden, den sie kriegen kann..., diese Haare!..., wenn sie doch einen anderen Namen gewählt hätten..., und ihre Aktionen, kontraproduktiv!... die Andere ist übrigens gar nicht nett, die hat mal meiner Freundin die Freundin ausgespannt..., die wollen sich doch nur produzieren..., klar doch, wenn man so schön und jung ist?..» ? so würde es von überall her klingen und die Meisten würden nicken. Denn Zürich ist eben nicht Moskau. Und das ist diesmal nicht als Kompliment gemeint.

 

Denn Mut wird in der Schweiz mit Beschimpfung, mit Kopfschütteln, mit sozialer Distanz und teilweise auch mit informellem Berufsverbot quittiert. Unterschiedlichkeit, Strenge, Autorität, hohe Intelligenz, Gerechtigkeitswut, Charisma wird in der Schweiz auch gerne und schnell sofort entsorgt - es sei denn es handle sich um einen rechtspopulistischen Opa. Mut ist keine Schweizer Tugend. Mut bringt Unruhe. Mut für mehr Demokratie in einem Land, das meint, die einzige wahre «Volks»-Demokratie der Welt zu sein, wird in der Schweiz meist mit «ja klar, ist ja im Prinzip richtig, aber doch nicht soooo?» verworfen. Auf vielfältige Weise. Jetzt sogar auch noch staatsrechtlich-strafrechtlich.

 

«Mit der Begründung, Medienschaffende könnten sich mit dem Verbleib an einer Kundgebung einer Gefährdung aussetzen oder die Polizeiarbeit stören, kann sich die Polizei allerdings jeglicher medialen Kontrolle ihrer Tätigkeit entziehen, was unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle der Tätigkeit staatlicher Behörden inakzeptabel ist.» (Zitat aus dem Entscheid 60/2002 des Schweizer Presserates)

(Regula Stämpfli/news.ch)

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Ägypten: Behörden beschlagnahmen Ausgabe regierungskritischer Zeitung

Die Behörden in Ägypten haben die Ausgabe einer kritischen Tageszeitung konfisziert. Auf dem Titel wurde vor der Errichtung eines Emirats durch die Muslimbrüder gewarnt. Den Journalisten von "al-Dostur" wird Präsidentenbeleidigung vorgeworfen. Sie sehen die Pressefreiheit in Gefahr.

 

Wegen Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung sind in Ägypten Exemplare der unabhängigen Tageszeitung "al-Dostur" konfisziert worden. Nach Angaben der amtlichen Nachrichtenagentur Mena ordnete die Justiz an, die Samstagsausgabe der Zeitung wegen Vorwürfen der "Anstachelung zum religiösen Aufruhr, Beleidigung des Präsidenten der Republik und Anstiftung zum Aufruhr" zu beschlagnahmen.

Die Zeitung hatte auf ihrer Titelseite vor der Errichtung eines Emirats durch die ägyptischen Muslimbrüder gewarnt. Staatschef Mohammed Mursi gehörte bis zu seiner Wahl zum Präsidenten der Muslimbruderschaft an.

Der Chefredakteur der Zeitung "al-Dostur", Islam Afifi, bezeichnete den Vorgang als "Gefahr für die freie Meinungsäußerung und für die Pressefreiheit". Die Muslimbruderschaft vertrage es nicht, dass man sich ihr widersetze, sagte er.

 

Erst vor wenigen Tagen war einem Sender die Lizenz entzogen worden

Er wurde nach eigenen Angaben von der Beschlagnahmung der Zeitungen überrascht, von Klagen habe er nichts gewusst. Es seien nicht alle Exemplare konfisziert worden, sagte er. Afifi soll laut Mena in der Angelegenheit befragt werden, er selber sagte, er sei noch nicht einbestellt worden.

Erst vor wenigen Tagen war dem TV-Sender "al-Farain", der sehr kritisch über die Muslimbrüder und Staatschef Mursi berichtete, für einen Monat die Sendelizenz entzogen worden. Dem Sender droht laut Staatsfernsehen die endgültige Schließung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Sender vor, zur "Ermordung von Präsident Mursi und zu einem Umsturz" aufgerufen zu haben.

"Al-Dostur" gehört einem christlichen Unternehmer und hatte Mursi und die Muslimbruderschaft in den vergangenen Wochen scharf kritisiert. Die Zeitung hatte Partei für den Militärrat ergriffen, der nach dem Sturz von Ex-Machthaber Husni Mubarak Anfang vergangenen Jahres die Macht übernommen hatte.

(Quelle: Spiegel)

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KenFM im Gespräch mit Klaus Rózsa

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Groteske mit System: Nina Scheu über einen Presseprozess

Medientagebuch

 

Grotesk waren die Szenen, die sich am vergangenen Freitagmorgen (8. Juni) im und vor dem Bezirksgericht an der Zürcher Wengistrasse abspielten. Drinnen sass eine offenbar verschreckte Richterin, draussen standen ein verlorenes Grüppchen von etwa zehn Sympathisanten, Gewerkschafterinnen und Freunden des Angeklagten sowie zwei interessierte Medienvertreter. Nur zwei, muss man sagen. Denn der Prozess gegen den Pressefotografen Klaus Ròzsa war auch ein Prozess gegen die Medienfreiheit. Und das sich abspielende Theater war bezeichnend für die Bedeutung, die ihm die Zürcher Justiz selbst zuspricht. Warum sonst wurde die Polizei gerufen, um die durchaus sittsamen Besucherinnen abzuschrecken und dann hochnotpeinlich zu durchsuchen, bevor sie schliesslich doch dem – öffentlichen – Prozess beiwohnen durften, der mit etwas mehr als einer Stunde Verspätung und unter strenger Bewachung begann.

 

Grotesk ist auch die Geschichte, die zu diesem Prozess führte: Klaus Ròzsa war am 4. Juni 2008 beim kurz zuvor besetzten Hardturmstadion Zeuge eines Polizei-Einsatzes geworden. Er fotografierte, was er für unverhältnismässig hielt: Polizisten, die mit Gummigeschossen auf die Besetzer zielten. Was danach geschah, lässt sich anhand der Aufnahmen aus seiner Kamera rekonstruieren: Ròzsa wurde festgenommen, zu Boden gedrückt, in Handschellen gelegt. Es sind entwürdigende Szenen, die verständlich machen, weshalb der Pressefotograf die Polizisten später verklagte. – Doch nicht dieses Verfahren wurde am vergangenen Freitag verhandelt, sondern die Gegenklage der von ihm beschuldigten Ordnungshüter, die ihrerseits Klaus Ròzsa wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie «Hinderung einer Amtshandlung» vor den Kadi zogen. Während Ròzsas Klage nach vier Jahren immer noch im Untersuchungsstadium feststeckt, stand nun also der bald sechzigjährige Fotograf vor Gericht, weil er einem der Beamten bei der Verhaftung ans uniformierte Bein gespuckt und derart mit den Füssen ausgeschlagen habe, dass er dabei auch dessen Kollegen getroffen haben könnte: So die zwei heftigsten von sechs Anklagepunkten.

 

Die Groteske hat System: Wenn Polizisten wegen unverhältnismässigen Verhaltens verklagt werden, reagieren sie mit einer Gegenklage. Der Kläger wird kriminalisiert, um die Angeklagten zu entlasten.

Doch im speziellen Fall geht es um noch mehr. Klaus Ròzsa ist Pressefotograf. Es ist sein Beruf, Ereignisse für die Berichterstattung – für die Information der Öffentlichkeit – festzuhalten. Und es gibt Gesetze die ihn – und mit ihm alle anderen Medienschaffenden – bei der Ausübung dieses Berufs schützen. Schützen sollten. Es darf nicht sein, dass Journalisten und Fotografen wegverhaftet werden können, wenn sie unliebsame Szenen beobachten. Das ist in einem Bundesgerichtsurteil von 2002 festgehalten. Der Teilschuldspruch, den Klaus Ròzsa sechs Stunden nach der absurden Morgenszenerie entgegennehmen musste, kann auch als Freipass für entfesselte Ordnungshüter verstanden werden, Zeugen niederzuknüppeln und dann vor Gericht zu bringen. So liessen sich auch Medienvertreter mundtot machen. Wenn sie es nicht schon wären. Nicht nur die unrechtmässige Festnahme des Fotografen ist bedenklich – auch die ausbleibende Berichterstattung wirft Fragen auf. Haben die von diversen Entlassungswellen und vom Unterhaltungsdiktat gebeutelten Journalistinnen und Journalisten tatsächlich nicht gemerkt, dass sie mit auf der Anklagebank sassen?

 

 

Nina Scheu ist Kulturjournalistin und Chefredaktorin der Gewerkschaftszeitung syndicom

 

Dieser Artikel erschien in der WoZ, leider wurde der Artikel nicht online gestellt. Die Reporter ohne Grenzen (RoG) haben sich zum Verfahren gegen Klaus Rózsa nicht geäussert.

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Prozess gegen die Pressefreiheit

Ende dieser Woche fand vor dem Bezirksgericht Zürich ein Prozess gegen den bekannten Fotografen Klaus Rózsa statt. Es ging um die Pressefreiheit – und die Presse blieb fern. Das Urteil lautete auf Deutsch übersetzt: Das Fotografieren von Prügelpolizisten gilt als Hinderung einer Amtshandlung.

 

Erich Schmid

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8. Juni: Urteil im Prozess gegen Klaus Ròzsa

Medienmitteilung

 

8. Juni: Urteil im Prozess gegen Klaus Ròzsa

 

Teilfreispruch nach einem absurden Prozesstag

 

Zürich. 8. Juni. Es war von Beginn an grotesk: Zur Hauptverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa waren heute Morgen ein paar Medienvertreter, GewerkschafterInnen und Freunde des Angeklagten erschienen. Doch sie mussten – trotz Hundewetter – zunächst einmal draussen bleiben. Die Richterin C. Bühler war so überrascht, dass der (als öffentlich angekündigte) Prozess etwa zehn Interessierte angelockt hatte, dass sie die Polizei anforderte, die jeden einzelnen Besucher und jede einzelne Besucherin «filzte» (Zitat), bevor sie durch die mit Metalldetektoren ausgerüsteten Schleusen ins Innere des Bezirksgerichts Zürich treten durften. Da sich ausser Mobiltelefonen und einer Filmkamera keine gefährlichen Waffen finden liessen, konnte der Prozess schliesslich mit einer Verspätung von gut dreiviertel Stunden beginnen. Vier Polizeibeamte blieben während der ganzen Verhandlung anwesend und beobachteten (oder bewachten) das anwesende Publikum.

 

Der siegessicher auftretende Staatsanwalt liess es sich nicht nehmen, in seinem kurzen Plädoyer einige beleidigende persönliche Seitenhiebe auf den Angeklagten zu platzieren. Dennoch beantragte sogar er eine Reduktion des ursprünglich eingeklagten Strafmasses. Die Verteidigerin Regula Bähler rekonstruierte, wie unwahrscheinlich die sechs Anklagepunkte im Licht des vorliegenden Bildmaterials (siehe www.syndicom.ch) im Einzelnen aussehen und verlangte Freispruch. Klaus Ròzsa, der sich im Laufe der vergangenen rund vierzig Jahre fast zwangsläufig auf die Dokumentation polizeilicher Übergriffe an Demonstrationen spezialisiert hat, betonte in einer persönlichen Stellungnahme seinerseits, dass die zahlreichen, letztinstanzlich fast immer zu seinen Gunsten entschiedenen Prozesse, ihn – und mit ihm auch andere Medienschaffende, die über Polizeieinsätze berichten – an der Ausübung seines Berufes hinderten und faktisch eine Bedrohung für die vielgepriesene Medienfreiheit in der Schweiz darstellten.

 

Nach gut zweistündiger Beratung – und einer erneuten polizeilichen Durchsuchung und Bewachung der ProzessbesucherInnen – verkündete das Gericht folgendes Urteil:

Es liess sich nicht beweisen, dass Klaus Ròzsa den Sichtkontakt zwischen einem hinter ihm stehenden Polizisten und seinen Kollegen behinderte, während er diese fotografierte. Ebenso können seine Hilferufe während er von den Polizisten festgehalten, zu Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt wurde, nicht nachweislich als «Aufforderung zur Gewalt» interpretiert werden – zumal ihm niemand zu Hilfe eilte. In diesen beiden Punkten wird der Pressefotograf vom Vorwurf der «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie der «Behinderung einer Amtshandlung» freigesprochen.

 

Dass sich aber Klaus Ròzsa vom Schauplatz wegbewegt habe, sei als Versuch zu werten, sich der Festnahme zu entziehen, urteilte das Gericht. Und dass er die Verhaftung schliesslich durch Fallenlassen verkompliziert habe, sei «möglich» und mache ihn der «Widersetzung einer Amtshandlung» schuldig. Ebenso ernst nahm die Richterin die «lebensnahen» Schilderungen der Polizisten, dass Klaus Ròzsa auf ein uniformiertes Bein gespuckt und derart mit den Füssen gestrampelt habe, dass er dabei einen Polizisten ins Bein gekickt haben könnte. Beide Punkte werden von der Einzelrichterin als «Gewalt und Drohung gegen Beamte» klassifiziert.

Angesichts der langen Verfahrensdauer und der persönlichen Folgen für den Angeklagten, der seit dem Vorfall aufgrund einer posttraumatischen Störung in Behandlung ist, reduzierte die Richterin das Strafmass auf eine Busse von 50 Tagessätzen zu 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Gleichzeitig wurde Klaus Ròzsa eine Prozessentschädigung von Fr. 1'500.- zugesprochen, bei teilweise Auferlegung der Gerichtsgebühren. Die Privatklagen der zwei Polizisten wurden abgewiesen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klaus Ròzsa bezeichnete es als faktisches Berufsverbot während der Bewährungszeit und hofft, dass er keinen Polizisten mehr begegnet, die sich durch seine Anwesenheit bedroht fühlen.

 

Weitere Informationen zu den Hintergründen des Prozesses: www.syndicom.ch

 

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Bedrohte Polizisten in Zürich?

  

 

Medienmitteilung

 

8. Juni: Prozess gegen Klaus Ròzsa

 

Ist Fotojournalismus Gewalt?

 

Am Freitag, 8. Juni, findet die Hauptverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa statt. Er wird beschuldigt, am 4. Juli 2008 anlässlich einer friedlichen Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions durch eine alternative Gruppe, zwei der herbei geeilten Polizisten mit «Gewalt und Drohung» an einer Amtshandlung gehindert zu haben.

 

Die Vorwürfe der Polizisten sind grotesk und durch Zeugenaussagen wie auch Bildmaterial verschiedener Quellen längst widerlegt. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Dadurch wirft der Prozess ganz grundsätzlich Fragen zur Medienfreiheit auf. Denn der Fotograf war an besagter Aktion nicht beteiligt und versuchte nur, die Methoden der Polizisten fotografisch festzuhalten. Ihm jetzt Gewaltdelikte vorzuwerfen, ist eine Umdrehung der tatsächlichen Verhältnisse und schlicht absurd.

 

Journalist hatte zuerst geklagt

Dieser Verfahrensstrang ist einer von mehreren aus gleichem Anlass. Ursprünglich hatte nämlich Klaus Ròzsa – ebenfalls mit Unterstützung seiner Gewerkschaft syndicom – wegen Amtsmissbrauch, Tätlichkeiten und Freiheitsberaubung gegen die Polizisten geklagt. Doch dieses Verfahren steckt nach bald vier Jahren (!) immer noch im Untersuchungsstadium. Der Geschädigte hatte wohlgemerkt seine Anzeigen längst eingereicht, bevor die Polizeibehörden ihrerseits mit Anzeigen gegen ihn «antworteten».  

 

Klaus Rózsa war während vielen Jahren Präsident des Sektors Presse in der Mediengewerkschaft comedia.

 

Die Verteidigung hat die Rechtsanwältin und frühere Journalistin Regula Bähler inne. Sie wird in ihrem Plädoyer die tatsächlichen Vorgänge darlegen und die rechtliche Würdigung aus Straf- und Verfassungsrecht vornehmen. Ob das Urteil am gleichen Tag verkündet wird, ist noch offen.

 

Die Hauptverhandlung findet statt am:

 

Freitag, 8. Juni 2012, ab 8.30 Uhr - Besammlung 8.10 Uhr

Bezirksgericht Zürich

Wengistrasse 28, Sitzungssaal 1

Einzelrichterin C. Bühler

 

Das Verfahren ist öffentlich, die Medien und weitere Interessierte sind herzlich eingeladen.

 

Für weitere Auskünfte und Stellungnahmen:

-       Nina Scheu, stv. Kommunikationsverantwortliche syndicom, mobil: 058 817 18 68 (auch vor Ort)

-       Stephanie Vonarburg, Zentralsekretärin Branche Presse syndicom, 079 773 40 53 (im Vorfeld der Verhandlung)

 

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China wirft USA Internetzensur vor

Das US-Außenministerium hat vergangene Woche seinen jährlichen Bericht zur Lage der Menschenrechte in fast 200 Ländern vorgelegt. Der Staatsrat der Volksrepublik China meint, in den "2011 Country Reports on Human Rights Practices" fehle ein Land: die USA.

Er hat deshalb einen eigenen Bericht zur Lage der Menschenrechte dort vorgelegt, der von China Daily dokumentiert wird. Er ist unterteilt in Kapitel zur persönlichen Sicherheit der Bürger; zu ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten; zur Diskriminierung von Minderheiten; zu Rechten der Kinder und Frauen; Verletzung der Rechte von Menschen im Ausland sowie zu Bürger- und politischen Rechten.

In dem Kapitel zu den Bürgerrechten heißt es, der Begriff "Internetfreiheit" sei für die USA lediglich ein Vorwand, um auf andere Länder diplomatischen Druck auszuüben und nach Hegemonie zu streben. Die USA selbst schränkten die Pressefreiheit ein, kontrollierten und beschränkten das Internet stark, beispielsweise durch den Patriot Act und den Homeland Security Act. Auch verweisen die Chinesen auf einen Gesetzentwurf von US-Senatoren für einen "Internet-Kill-Switch".

Die US-Regierung lasse zudem eine Software entwickeln, mit der ein Armee-Angehöriger verschiedene virtuelle Identitäten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder auf Twitter steuern könne. Sie sei dafür gedacht, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet zu kontrollieren und zu beschneiden. Das US-Ministerium für innere Sicherheit durchforste das Web regelmäßig nach Schlüsselwörtern wie "illegale Einwanderer", "Virus" und "Tod" und spüre Twitter-Nutzern nach, die inkriminierte Inhalte weiterleiteten.

Bei diesen und bei anderen Beispielen beruft sich der chinesische Staatsrat hauptsächlich auf Medienberichte. In den anderen Kapiteln heißt es unter anderem, die US-amerikanische Gesellschaft leide unter Gewaltverbrechen, das Leben und der Besitz der Bürger werde nicht ausreichend geschützt. Es habe exzessive Verhaftungen von Mitgliedern der Bewegung "Occupy Wall Street" gegeben. Da sehr viele Abgeordnete im US-Kongress Millionäre seien, blockierten sie Pläne der US-Regierung zur höheren Besteuerung von Reichen. Die USA seien gemessen an der Gesamtbevölkerung das Land mit der höchsten Quote an Strafgefangenen, die oft unter unzureichenden Bedingungen untergebracht seien – viele von ihnen unschuldig. In den USA öffne sich die Schere zwischen Arm und Reich immer mehr, würden Minderheiten diskriminiert sowie Frauen und Kindern grundlegende Rechte vorenthalten.

Die USA hatten in ihrem Menschenrechtsbericht der chinesischen Regierung unter anderem routinemäßige Unterdrückung von Organisationen und einzelnen Menschen vorgeworfen. Weiter würden in China Menschen gefoltert und ohne Gerichtsverfahren hingerichtet. Der chinesische Staatsrat meint, die USA seien für ihre eigenen Belange blind. Der US-Bericht kritisiert auch Verstöße gegen das demokratische Prinzip, ein schwaches Rechtssystem und Beschränkungen der Meinungsfreiheit in Russland. Das dortige Außenministerium wies die Darstellungen laut einem Bericht der Nachrichtenagentur RIA Novosti als nicht objektiv zurück.

Die Orgnisation "Reporter ohne Grenzen" RoG hat sich zu den Vorwürfen aus China bisher nicht geäussert.

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Palästinensische Organisation warnt vor Kontakten mit Israelis

RAMALLAH (inn) - Die Palästinensische Journalistenvereinigung im Westjordanland wendet sich gegen eine Normalisierung der Beziehungen mit Israel. Wer sich mit israelischen Kollegen trifft, wird ab sofort aus der Organisation ausgeschlossen. Davor warnte ein ranghohes Mitglied der Vereinigung am Donnerstag.

Anlass für die Maßnahme war ein Treffen zwischen israelischen und palästinensischen Journalisten in der vorigen Woche zum Welttag der Pressefreiheit. In den vergangenen Monaten hatte es ähnliche Begegnungen in Frankreich, Norwegen und Deutschland gegeben, schreibt die "Jerusalem Post". Die Journalistenvereinigung wird von der Fatah dominiert.

"Wir sind gegen solche Treffen, weil sie eine Normalisierung mit Israel anstreben", sagte ein ranghoher Vertreter der Organisation. "Jedes Mitglied, das sich mit israelischen Journalisten trifft, wird entlassen."

In Ramallah hatte die Journalistenvereinigung eine Zeremonie zum Welttag der Pressefreiheit boykottiert, die vom US-Konsulat organisiert wurde. Sie warf den USA vor, sich einseitig auf die Seite Israels zu stellen. Zudem drohte sie damit, die Identität jedes palästinensischen Journalisten offenzulegen, der die Einladung zu der Feier annehme.

Von den Reporter ohne Grenzen (RoG) war zum Thema keine Stellungnahme zu erhalten.

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Iran sperrt Google, Yahoo und Hotmail

Iran sperrt Google, Yahoo und Hotmail

Der Iran beginnt im kommenden Monat mit der Einführung des nationalen Kommunikationsnetzes. Ab Sommer können Nutzer dort praktisch keine ausländischen Websites mehr besuchen.

Iranische Internetnutzer sollen in Kürze keinen Zugang mehr zu internationalen Websites haben: Im Mai 2012 startet die erste Phase des nationalen Kommunikationsnetzes, das die Regierung in Teheran im vergangenen Jahr angekündigt hat.

Ab Mai werde ein Teil der ausländischen Webangebote gesperrt, berichtet die Onlinewirtschaftszeitung International Business Times unter Berufung auf Reza Taghipour, den iranischen Minister für Information und Kommunikationstechnik. Nicht mehr nutzbar sind dann die Angebote von Google, Yahoo und Hotmail. Andere ausländische Websites bleiben einstweilen noch verfügbar.

In dieser Phase werden dann eigene Angebote wie ein E-Mail-Dienst und eine Suchmaschine eingeführt. Um den E-Mail-Dienst nutzen zu können, müssen sich die Bürger online registrieren - mit Namen, Adresse und der Nummer ihres Ausweises.

 

Internet ab August durch Intranet ersetzt

Endgültig wird das Internet ab August durch das iranische Intranet ersetzt. Dann dürfen die Provider praktisch nur noch den Zugang zu iranischen Websites zulassen. Ausländische Websites werden dann bis auf wenige Ausnahmen, die die Behörden benennen, blockiert. Damit Nutzer nicht trotzdem auf Umwegen ausländische Seiten besuchen, will die Regierung zudem gegen Proxy-Server vorgehen.

Das Intranet solle ein "echtes Halal-Netzwerk" werden, erklärte ein Regierungsvertreter im vergangenen Jahr. Darüber sollen also nur Inhalte abgerufen werden, die in Einklang mit islamischem Recht stehen. Die Erprobungsphase des Netzes begann im vergangenen Sommer. Banken, Behörden und Unternehmen werden voraussichtlich auch weiterhin Zugang zum Internet haben.

Quelle: Golem.de

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Pressefreiheit in Tunesien

Journalisten leiden unter religiösem Druck

Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass die Menschen in Tunesien Präsident Ben Ali aus dem Amt gejagt haben. Unter seinem autoritären Regime waren kritische Journalisten an ihrer Arbeit gehindert, verhaftet und gefoltert worden. Doch wie frei können sie heute berichten?

 

Von Oda Lambrecht und Christian Baars, NDR

Seit Jahresbeginn gehen in Tunesien die Journalisten regelmäßig auf die Straße. Mit Plakaten und Bannern versammeln sie sich im Zentrum der Hauptstadt Tunis, um gegen die islamistische Regierung zu protestieren. Vor dem Amtssitz des Premierministers fordern sie mehr Unabhängigkeit von der Politik.

Etwas mehr als ein Jahr ist es jetzt her, dass das tunesische Volk Präsident Ben Ali aus dem Amt gejagt hat - Signal für den demokratischen Aufbruch einer ganzen Region, der Beginn des arabischen Frühlings. Im vergangenen Herbst fanden dann die ersten Wahlen statt. Die meisten Stimmen holte die islamistische Partei Ennahda. Sie stellt nun den Premierminister: Hamadi Jebali.

Gegen ihn richten sich die Journalistenproteste, denn Anfang des Jahres hatte Jebali eigenmächtig die Führungsriege der wichtigsten tunesischen Medien ernannt und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Viele Journalisten sind empört über den undemokratischen Alleingang und über die Auswahl der Chefredakteure und Direktoren, denn unter den Ernannten sind auch Unterstützer des alten Regimes.

Jebali setzte die ''Alt-Kader'' unter anderem als Leiter des Staatsfernsehens, der staatlichen Nachrichtenagntur und der größten Zeitung des Landes ''La Presse'' ein.

 

Chef der Staatszeitung wieder auf mächtigem Posten

Auch der Medienwissenschaftler Riadh Ferjani ist verärgert - besonders über die Nominierung des neuen Direktors der einflussreichen Tageszeitung ''La Presse'': ''Die Regierung hat es tatsächlich gewagt, einen ehemaligen Direktor der damaligen Staatsparteizeitung als neuen Direktor von ''La Presse'' zu benennen.''

Diese sei die wichtigste französischsprachige Zeitung in Tunesien und ein Unternehmen, das viel Geld verdiene.

 

Wachsender religiöser Druck

Helfer des damaligen autoritären Regimes sitzen immer noch in mächtigen Positionen - in Justiz, Verwaltung und auch in den Medien. Doch viele Journalisten kritisieren nicht nur den Einfluss der alten Garde, sondern auch den wachsenden religiösen Druck.

Zyed Krichen leitet die Tageszeitung ''Le Maghreb''. Regelmäßig berichtet seine Redaktion kritisch über die islamistische Regierung. Im Oktober 2011 habe Jebali vor rund 2000 Anhängern in der Hafenstadt Sousse von einem ''göttlichen Zeitpunkt, dem Zeitpunkt des sechsten Kalifats'' gesprochen - für Krichen Sinnbild eines islamistischen Gottesstaates.

Die Redakteure von ''Le Maghreb'' sind alarmiert und bringen das Zitat auf die Titelseite. ''Wir haben sofort reagiert, mit einem Bild von einem Kalifat-Turban eine schöne Seite Eins gemacht, mit einer meinungsstarken Geschichte'', berichtet Krichen.

 

Salafisten - die neuen Gegner kritischer Journalisten

Doch der Redaktionsleiter beobachtet nicht nur die islamistische Regierung mit Sorge, sondern auch radikale religiöse Gruppen wie die tunesischen Salafisten. ''Wir haben auch über das sogenannte Emirat von Sejanine berichtet, über einen Ort im Norden des Landes, wo etwa 50 Salafisten quasi die Macht übernommen hatten, ohne dass der Staat eingriff'', erzählt Krichen.

Danach habe man die Redaktion beschuldigt zu übertreiben, so Krichen, aber nach dem Bericht habe es dort einen großen Polizeieinsatz gegeben. Wegen solcher Berichte wollen radikale Islamisten kritische Journalisten einschüchtern, stellen sie als anti-islamisch dar, bedrohen die Journalisten. Vereinzelt gab es auch gewalttätige Übergriffe.

Die Organisation ''Reporter ohne Grenzen'' kritisiert diese Attacken scharf. Sie seien eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Presse, sagt die Französin Olivia Gré, die das jüngst gegründete Büro der Organisation in Tunis leitet. Hier entstehe eine Art beunruhigende moralische Zensur, so Gré, die Religion dürfe die Meinungsfreiheit nicht einschränken.

Ein weiteres Beispiel für den wachsenden religiösen Druck ist auch der Prozess um ein Titelbild der Zeitung ''Attounisia''. Es zeigte ein Foto des Fußballspielers Sami Khedira mit seiner nackten Freundin. Die Justiz sieht darin einen Vorstoß gegen Sitte und Moral. Der Herausgeber des Blattes wird einige Tage ins Gefängnis gesperrt und schließlich zu 500 Euro Strafe verurteilt.

 

Hoffnung trotz aller religiöser Tabus

Doch Olivia Gré von ''Reporter ohne Grenzen'' sieht auch positive Entwicklungen. Sie hält es für einen Erfolg, dass die Journalisten sich wehren, demonstrieren und über Probleme berichten. In der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit ist Tunesien jedenfalls im vergangenen Jahr um 30 Plätze nach oben gewandert. Das Land belegt nun Platz 134 von insgesamt 179 Staaten.

Und auch Redaktionsleiter der Zeitung ''Le Maghreb'' bleibt trotz aller Schwierigkeiten optimistisch: ''Seit dem 14. Januar 2011 gibt es eine große Freiheit im Land, trotz aller religiöser Tabus haben sich die Bedingungen für Journalisten radikal geändert, wir haben jetzt enorme Möglichkeiten.''

Quelle: tagesschau.de

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«Monopol»-Künstlerporträt erscheint wegen Zensurversuch bildlos

Das deutsche Kunstmagazin «Monopol» druckt seine

Titelgeschichte über Damien Hirst ohne Abbildungen der Werke des

Künstlers ab. Das Studio des britisches Kunstschaffenden habe

der Redaktion den Abdruck der Werke untersagt, begründete die

Ringier-Zeitschrift den Entscheid.

 

«Das Studio besitzt die Bildrechte an den Werken von Damien

Hirst exklusiv und wollte Druckvorlagen nur unter der Bedingung

zur Verfügung stellen, dass `Monopol` die vollständigen Artikel

über Damien Hirst zuvor vorlegt», teilte die Redaktion am Dienstag

mit. Nachdem das Kunstmagazin diese Forderung zurückgewiesen

habe, sei ihm «ohne weitere Angabe von Gründen» die

Druckerlaubnis für die Werke des Künstlers

verweigert worden.

 

Wenn am Donnerstag die April-Ausgabe am Kiosk aufliegt, wird der

Artikel mehrere weisse Stellen aufweisen. Statt mit ursprünglich

geplanten Abbildungen stellt die Redaktion die Hirst-Werke mit

kurzen Beschreibungen auf den leer gebliebenen Bildflächen vor.

 

«Wir haben uns entschieden, die Gestaltung der Seiten

beizubehalten - inklusive der unveränderten Texte unserer

Autoren», erklärte «Monopol»-Chefredaktor Holger Liebs. Damit

dokumentiere die  Redaktion einen Vorgang, der in der Geschichte

des seit 2004 erscheinenden Magazins einzigartig sei. «Dass

das Unternehmen eines Künstlers unsere redaktionelle

Berichterstattung kontrollieren will, bevor es die Bilder zum

Abdruck freigibt, überschreitet eine Grenze», sagte Liebs.

 

«Monopol» erscheint seit 2004 im Berliner Juno Kunstverlag.

Die Zeitschrift berichtet monatlich über zeitgenössische Kunst,

Design, Architektur und Mode. Seit Januar 2006 gehört der Juno

Verlag zur Ringier-Gruppe.

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Österreich: Justizministerin plant Angriff auf Pressefreiheit

ÖRAK-Präsident Wolff: "Versteckter Angriff auf Grundpfeiler des Rechtsstaats" - ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl: "Anschlag auf die Medienfreiheit"

Wegen einer geplanten Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht sich Justizministerin Beatrix Karl schweren Vorwürfen ausgesetzt. Wie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und das Nachrichtenmagazin "News" am Donnerstag publik machten, soll das Justizministerium einem Gesetzesentwurf nach Ablauf der Begutachtungsfrist und vor der Vorlage an den Ministerrat gravierende Änderungen hinzugefügt und diese damit der Begutachtung bewusst entzogen haben. Das Ministerium wies die Kritik, der sich die SPÖ, sämtliche Oppositionspartien und die Journalistengewerkschaft anschlossen, als unbegründet zurück.

ÖRAK-Präsident Rupert Wolff bescheinigte dem Justizministerium in einer Presseaussendung einen "versteckten Angriff auf Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates" und "demokratiepolitisches Unverständnis". Sollte der Gesetzesentwurf vom Parlament abgesegnet werden - er wird am kommenden Dienstag im Justizausschuss diskutiert - , sei es "künftig ein Leichtes, die Verschwiegenheit eines Rechtsanwaltes oder das Redaktionsgeheimnis auszuhebeln, indem man den Betroffenen in die Position eines Beschuldigten versetzt", warnte Wolff.

 

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Neuregelung des § 112 StPO vor, der die Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern bei Berufsgruppen regelt, die die verschwiegene Behandlung ihnen überlassener Daten und Informationen zu wahren haben. Dies betrifft unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte, Geistliche und Journalisten. Während derzeit noch ein Rechtschutzrichter nach einer gerichtlich genehmigten Beschlagnahmung überprüft, welche Unterlagen verwertet werden dürfen - so etwa, als die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Zusammenhang mit einem von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache losgetretenen Verfahren gegen einen ORF-Journalisten und dessen "Am Schauplatz"-Reportage eine Sicherstellung vornahm - , sollen in Zukunft weisungsgebundene Staatsanwälte mit den Betroffenen eine "Ersteinsicht" durchführen. Ein Widerspruchsrecht kommt dem einer Straftat Beschuldigten dabei nicht mehr zu.

 

Kritik von Journalistengewerkschaft

Der ÖRAK und die Journalistengewerkschaft befürchten, dass Anwälte oder Journalisten von den Anklagebehörden künftig formell als Beschuldigte geführt werden könnten, um die Sicherheitsbehörden in den Besitz des gesamten Akten- bzw. Datenmaterials einer Kanzlei oder Redaktion zu bringen. Herrscht nämlich zwischen einem Verdächtigen und der Behörde keine Einigkeit darüber, welche Unterlagen verwertet werden dürfen, wären die Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zunächst "getrennt vom Akt aufzubewahren". Der Betroffene hätte dann jene Teile genau zu bezeichnen, deren Offenlegung aus seiner Sicht eine Umgehung seiner Verschwiegenheitspflicht bedeuten würde.

Der ÖRAK geht davon aus, dass dies in der Praxis oft unmöglich ist, was zur Folge hätte, dass die nicht bezeichneten Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zum Akt genommen werden dürfen. Gegen die entsprechende staatsanwaltschaftliche Anordnung wäre zwar ein Einspruch zulässig, allerdings hätte der Staatsanwalt bis dahin das Material zumindest grob gesichtet, vermutet der ÖRAK: "Dadurch würden die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis des Inhalts kommen, noch bevor überhaupt geklärt ist, ob die Unterlagen der Verschwiegenheit unterliegen. Von einer Wahrung der Verschwiegenheit oder des Redaktionsgeheimnisses kann keine Rede mehr sein."

 

Dem widersprach Justizministerin Beatrix Karl. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über einen Einspruch gegen eine Sicherstellung dürften die davon umfassten Unterlagen von der Staatsanwaltschaft nicht verwendet werden: "Mir ist es wichtig, dass das Berufsgeheimnis bestmöglich geschützt wird. Bei der an mich herangetragenen Kritik wird übersehen, dass der grundsätzliche Rechtsschutz nicht geschwächt, sondern durch zweimalige Absicherung doppelt gestärkt werden soll."

 

"Der Entwurf ist auf ganz normalem Weg begutachtet worden. Niemand hat was vorbeigeschummelt", erklärte Sektionschef Christian Pilnacek gegenüber der APA. Weder sei an eine Einschränkung des Redaktionsgeheimnisses noch an einen Eingriff in die berufliche Verschwiegenheitspflicht gedacht: "Wie schon bisher kann ein Staatsanwalt nicht ohne gerichtliche Bewilligung in eine Anwaltskanzlei oder Redaktionsräumlichkeiten hinein. Der Entwurf ändert nichts daran. Laut StPO können bei verdächtigen Anwälten, Steuerberatern oder Notaren Unterlagen nur bei besonders dringendem Tatverdacht beschlagnahmt werden."

 

ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl: "Anschlag auf die Medienfreiheit"

ORF-Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl erinnert anlässlich des Versuchs mit einer Änderung der Strafprozessordnung Redaktionsgeheimnis aufzuheben, "dass es in der Folge der verfassungswidrigen staatsanwaltlichen Versuche 'Am Schauplatz'-Rohmaterial zu beschlagnahmen und einem exemplarischen höchstgerichtlichen Grundsatzurteil zur Sicherung des Redaktionsgeheimnisses, es auch mehrere politische Versprechungen zur weiteren Absicherung des für die Meinungsfreiheit unverzichtbaren Unantastbarkeit journalistischen Materials gegeben hatte.

Wendl: "Genau das Gegenteil hat nun aber offenbar das Justizministerium vor, in dem es, wie die Rechtsanwaltskammer heute bekanntmachte, so heimlich wie möglich, unter eigenartiger Umgehung des Begutachtungsverfahrens, versucht mit einer Änderung der Strafprozessordnung die Rechte auf verschwiegene Behandlung der Daten und Informationen von Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren usw auszuhebeln. Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, auf demokratische Grundrechte. Auch wenn mehrere Parlamentarier umgehend erklärten, da selbstverständlich nicht mitzuspielen, zeigen die Pläne des Justizministerium trotzdem deutlich, wie sehr das Redaktionsgeheimnis hierzulande immer wieder gefährdet ist und wie unumgänglich immer wieder geforderte verbesserte Absicherungen notwendig sind."

 

SPÖ: "Erstaunlich und bedenklich"

Wie SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte, waren die vom Justizministerium vorgenommenen Änderungen koalitionsintern "nicht abgestimmt". Es sei "erstaunlich und bedenklich", wenn das Ministerium nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens "in einem extrem heiklen Bereich Überarbeitungen vornehmen lässt". Die SPÖ werde bei einer Einschränkung des Redaktionsgeheimnis "nicht mitspielen. Dazu gibt es von unserer Seite ein glattes Nein."

 

Das BZÖ kündigte an, im Rahmen der Sitzung des Nationalrats einen Misstrauensantrag gegen Karl einbringen zu wollen. Das Nachrichtenmagazin "News" machte unterdessen darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf nachträglich geändert wurde, nachdem "News" am 15. Februar erste Telekom E-Mails veröffentlicht hatte. Unter den zehn publizierten Mails befand sich auch eine schriftliche Spendenzusage eines Telekom-Vorstandes über 100.000 Euro an die ÖVP-Bundespartei. 

Standard

 

 

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D: Zum Naziaufmarsch am 31. März in Lübeck will die Polizei den Offenen Kanal Lübeck zum eigenen Verlautbarungsorgan umfunktionieren

Der Offene Kanal Schleswig Holstein AöR (OKSH) unterläuft derzeit in infamer Art und Weise die bereits formell angemeldete und redaktionell vorbereitete Live-Berichterstattung, die Mitarbeiter_innen des Offenen Kanals Lübeck zum Naziaufmarsch und den antifaschistischen Gegenaktivitäten am 31. März 2012 planen.

 Der OKSH hat entschieden, dass zwei Polizisten an diesem Tag die Hälfte der angemeldeten Sendezeit für eigene Berichterstattung erhalten sollen. Der OKSH stellt sich dabei auf den Standpunkt der Beamten, sie würden als „Privatpersonen“ senden und daher keine Berichterstattung im Sinne der Polizei machen.

 

Dass Polizeibeamte in ihrer „Freizeit“ im Bürgerfunk über einen sehr heiklen Polizeieinsatz berichten sollen, wurde den Sendenden des Offenen Kanals Lübeck während eines Vorgesprächs durch Peter Willers, Leiter des OKSH, mitgeteilt. Die ursprünglich angemeldete Sendezeit soll demnach um 2 Stunden reduziert werden, die andere Hälfte der Berichterstattung soll von den zwei Polizisten bestritten werden. Zum Sendekonzept wurde während des Gesprächs erläutert, es sollten „Kolleginnen und Kollegen im Einsatz zu Wort kommen“, die Einsatzleitung der Polizei solle interviewt werden, außerdem sei vorgesehen, „Angehörige von im Einsatz befindlichen Polizisten“ live im Radio zu befragen.

„Der OKSH plant allen Ernstes, über den Offenen Kanal Lübeck eine unmittelbare Polizeiberichterstattung zu senden“, kritisiert die Freie Radioinitiative Schleswig-Holstein, ein Zusammenschluss von Radioaktivist_innen. „Anstatt die demokratische Aufgabe eines Offenen Kanals ernst zu nehmen, nach journalistischen Kriterien über politische Ereignisse zu berichten und dabei auch das Verhalten staatlicher Stellen kritisch zu beleuchten, soll die Berichterstattung am 31. März direkt in Polizeihand genommen werden.“ Dass die Polizei über ihren eigenen Einsatz im Radio berichten wolle, sei geradezu grotesk, so die Initiative. „Sollte die Polizei die Unabhängigkeit der Medien wirklich derart mit Füßen treten, wird dies ein politisches und juristisches Nachspiel haben.“

 

Das derzeitige Geschehen im OKSH hat eine längere Vorgeschichte: Im Januar 2005, als in Kiel ein Naziaufmarsch stattfinden sollte und der Offene Kanal Kiel dazu eine Live-Berichterstattung plante, ließ die dortige Leitung auf Weisung der Polizei über Nacht die Schlösser zu den Sende- und Redaktionsräumen auswechseln. Die Redaktion stand am nächsten Morgen vor verschlossenen Türen, die Berichterstattung konnte nicht stattfinden.

 

Als im März vergangenen Jahres Nazis in Lübeck aufmarschierten, rief die Polizei bereits vor dem eigentlichen Sendetag zwei Mal im Offenen Kanal an und gab dabei Hinweise, wie die Berichterstattung abzulaufen habe. Am Tag der Sendung versuchte die Polizeipressestelle „auf Anordnung des Leiters der Befehlsstelle“ bei der Leitung des Offenen Kanals zu erreichen, dass die „eskalative Berichterstattung“ umgehend beendet würde. Generös live auf Sendung genommen, führte ein Polizeisprecher zur Begründung an, von den Sendenden sei eine falsche Anzahl der im Einsatz befindlichen Wasserwerfer veröffentlicht worden. Er selber wollte allerdings keine richtige Anzahl nennen. Auf zwei Berichterstatter_innen wurde an diesem Tag außerdem eine CS-Reizgasgranate abgefeuert, woraufhin sie beide zu Boden gingen.

„Dass Medien eine demokratische Kontrollinstanz sind und sein sollen, um Legislative, Judikative und Exekutive kritisch zu hinterfragen, scheint die politisch Verantwortlichen in Lübeck und Kiel nicht zu interessieren“, so die Freie Radioinitiative Schleswig-Holstein. „Der unverfrorene Versuch, einen staatlichen Verlautbarungsrundfunk durchzudrücken, verstößt klar gegen das Grundgesetz. Wir können den Verantwortlichen nur raten, noch einmal in ihrer Behördenbibliothek das Stichwort ‘Staatsferne des Rundfunks‘ nachzuschlagen.“

 

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«Sunday Times»-Kriegsreporterin Marie Colvin in Syrien getötet

Marie Colvin, Korrespondentin der britischen «Sunday Times»,

ist in der syrischen Stadt Homs bei einem Artillerieangriff ums

Leben gekommen. Die bekannte Kriegsberichterstatterin hat über

25 Jahre für die Zeitung aus Krisengebieten berichtet, so unter

anderem aus dem Kosovo, aus Libyen, Libanon, Tschetschenien und

Osttimor. Als Folge eines Angriffs in Sri Lanka verlor die

US-amerikanische Journalistin 2001 einen Teil ihres linken

Auges, seitdem trug sie eine schwarze Augenklappe.

 

Mit Marie Colvin starb bei dem Angriff am Mittwoch auch der

29-jährige französische Fotograf Remi Ochlik, weitere

Medienleute wurden verletzt.

 

Durch Grossbritannien ging nach Bekanntwerden des Todes der

Kriegsberichterstatterin eine Schockwelle: Premierminister

David Cameron, Oppositionsführer Ed Miliband (Labour) und

«Sunday Times»-Verleger Rupert Murdoch meldeten sich unter vielen

anderen mit Kondolenzaussagen zu Wort. In der Fragestunde an den

Premierminister kondolierte Cameron am Mittwoch der Familie:

«Das erinnert uns auf tragische Weise daran, was Journalisten

für ein Risiko auf sich nehmen, um die Welt über die

unglaublichen Vorgänge in Syrien zu informieren.»

 

John Witherow, leitender Redaktor bei der «Sunday Times»,

würdigte Marie Colvins Mut und ihre Liebe zum Leben: «Marie war

eine aussergewöhnliche Person innerhalb der `Sunday Times`.

Getrieben von einer Leidenschaft und Überzeugung, über die

Kriege zu berichten, sei sinnvoll und wichtig. Sie war zutiefst

überzeugt, dass die Berichterstattung Exzesse brutaler Regime

einschränken könne und die internationale Gemeinschaft so

Kenntnis der Vorfälle erhalte. In ihrem letzten starken Report

am Wochenende (http://bit.ly/ADIcdn) sieht man einmal mehr,

ihre Gedanken waren bei den Opfern der Verbrechen.»

 

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Deutschland: Richter beschlagnahmt Facebook-Account

Ein Richter des Reutlinger Amtsgerichtes hat einen

Facebook-Account beschlagnahmt, um einen Angeklagten zu

überführen. Dem Facebook-Nutzer wird vorgeworfen, er habe über

das soziale Netzwerk einem Kollegen Informationen zukommen

lassen, welcher dieser wiederum für einen Einbruch verwendet

habe.

 

Der Reutlinger Richter hat nun ein Rechtshilfegesuch nach Irland

zum europäischen Facebook-Sitz geschickt. Noch ist aber nicht

klar, ob er wirklich an die Daten herankommt. Würden die Daten

herausgegeben, könnte das auch für weitere Gerichte eine

Signalwirkung haben. In den USA sollen die Behörden bereits

jetzt schon Facebook-Accounts beschlagnamen können.

In Deutschland ist dies erst bei E-Mail-Accounts hin und

wieder der Fall.

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Iran blockiert das Internet vor den Wahlen

Erneut häufen sich die Berichte über Internetzensur im Iran.

Vergangene Woche sollen verschiedene soziale Netzwerke wie

Facebook und Seiten von E-Mail-Providern wie gmail.com nicht

mehr erreichbar gewesen sein. Nun ist die Internetblockade

der iranischen Regierung angeblich noch umfassender.

 

Betroffen sind diesmal gemäss Medienberichten vor allem sichere

Internetseiten, die den SSL-Standard verwenden. Das sind alle

Adressen, die mit «https» beginnen. Neben sozialen Netzwerken

und E-Mail-Providern sind nun auch alle Iraner betroffen, die

sich bisher mittels Virtual Private Network (VPN) an den Sperren

der Regierung vorbeimogelten.

 

Die Sorge um den freien Zugang zu Informationen steigt. Dies ist

auch aus politischer Sicht gewichtig, zumal im Iran die

Parlamentswahlen anstehen.

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Polizei: Kriegstaktik im Umgang mit den Medien

Nicht kriminell, aber verwegen ist folgendes Beispiel: Vor dem

ersten Einsatz dieses Jahres am Stuttgarter Bahnhofsgebäude lud

die Polizei eine Anzahl handverlesener Journalisten ein, das

Geschehen aus der Polizeiwarte zu begleiten.


Es wurde offenbar ein Deal mit der baden-württembergischen

Landespressekonferenz geschlossen; dort sollten nicht akkreditierte

Journalisten draussen bleiben.

Dieses «Embedden», das Einbetten von Journalisten, kennen wir

aus dem Irakkrieg, wo die Journalisten, die ihn aus der Perspektive des

Militärs verfolgten, zunächst zu einem ziemlich falschen Bild in der Öffentlichkeit

beigetragen haben.

Die (übrigens «eingebettete») «Stuttgarter Zeitung» leistete sich einen

entlarvenden Fehler: Ihr rutschte ein von der Polizeipressestelle vorgeschriebener

Text ins Blatt, in dem bereits am Abend zu lesen war, die Polizei habe nach

Mitternacht das Gelände geräumt...

 

PS. Wir schreiben das Jahr 2012. In Baden Württenberg sind die Grünen an der Macht.

 

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Rangliste der Pressefreiheit 2011

Aufstände in den arabischen Ländern verändern Rangliste stark 

Wachsende Gegensätze in Europa

 

Wie eng Demokratie und Medienfreiheit zusammenhängen, zeigt die Rangliste der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen (ROG) in diesem Jahr zum 10. Mal herausgibt. Die Liste spiegelt die turbulenten Ereignisse des vergangenen Jahres wider, die die Innenpolitik einzelner Staaten zum Teil gravierend veränderten. Weltweit berichteten Journalisten über Aufstände, autoritäre Regime antworteten mit systematischer Gewalt. „Es sollten nicht nur Proteste im Keim erstickt, sondern auch Berichte darüber unterdrückt werden“, so ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske.

 

In vielen Ländern wurden 2011 deutlich mehr Journalisten verhaftet, entführt oder geschlagen als in den vergangenen Jahren. Für totalitäre Regime wurde die Kontrolle der Medien zur Überlebensfrage. Ein Schwerpunkt der Gewalt waren die Straßenkämpfe in den arabischen Ländern. Immer stärker rückten dort auch Blogger und Bürgerjournalisten ins Visier der Behörden. Sie füllten Lücken, wo konventionelle Medien zensiert und ausländische Berichterstatter nicht zugelassen wurden. Die weltweiten Unruhen nur negativ zu bewerten, greift nach Ansicht von Reporter ohne Grenzen jedoch zu kurz: „Wenn Auseinandersetzungen langfristig zu mehr Demokratie führen, kann das auch positive Folgen für die Pressefreiheit haben“, so Rediske.

 

 

AUFSTÄNDE IN DEN ARABISCHEN LÄNDERN

Zu welch unterschiedlichen Ergebnissen die arabischen Aufstände geführt haben, zeigen exemplarisch Tunesien und Bahrein, die auf der Rangliste weit voneinander entfernt stehen. Tunesien, wo im Januar Diktator Ben Ali gestürzt wurde, verbesserte sich um 30 Positionen auf Platz 134, obwohl auch das neue Regime eine unabhängige Presse nicht bedingungslos akzeptiert. Bahrein dagegen, wo friedliche Proteste brutal niedergeschlagen und zahlreiche Menschenrechtler verhaftet wurden, fiel um 29 Positionen auf Platz 173.

 

Während Libyen (Platz 154) sich von Muammar al-Gaddafi befreite, erlag Jemen (Platz 171) der Gewalt zwischen Anhängern und Gegnern von Präsident Ali Saleh. Die Zukunft beider Länder ist ebenso ungewiss wie die Rolle, die Journalisten dort im weiteren politischen Leben spielen werden. Das Gleiche gilt für Ägypten, das um 39 Positionen auf Platz 166 fiel. Der seit Februar regierende Militärrat verschärfte die bestehenden Notstandsgesetze, bei Protesten im Februar sowie im November und Dezember gingen Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Journalisten vor. Syrien, wo Zensur, Überwachung und willkürliche Gewalt die Arbeit von Journalisten nahezu unmöglich machen, fiel auf Platz 176.

 

ANHALTENDE GEWALT GEGEN JOURNALISTEN

In vielen Ländern scheint eine Kultur der Gewalt gegen die Medien inzwischen tief verwurzelt zu sein. Solange die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wird sich daran wenig ändern. Dies gilt für Mexiko (Platz 149) und Honduras (Platz 135) genau wie für Pakistan (Platz 151), wo im vergangenen Jahr zum zweiten Mal in Folge die meisten Journalisten weltweit getötet wurden. In Somalia (Platz 164) ist die Situation im seit 20 Jahren währenden Bürgerkrieg für Journalisten denkbar schwierig. Auch im Iran (Platz 175) werden Medienschaffende seit Jahren verfolgt und unterdrückt. Irak fiel wegen mehrerer Mordfälle um 22 Positionen auf Platz 152.

 

EUROPA

Die Gegensätze zwischen den europäischen Staaten haben sich 2011 weiter verschärft.

Während Finnland, Norwegen und die Niederlande seit Jahren vorderste Plätze in der Rangliste einnehmen, fielen Bulgarien (Platz 80) und Italien (Platz 61) deutlich zurück und gehören mit Griechenland (Platz 70) zu den Schlusslichtern der EU. In Bulgarien wurden Journalisten, die über Korruption und organisierte Kriminalität berichteten, bedroht und gezielt angegriffen. In Griechenland arbeiteten Reporter und Fotografen während der Wirtschaftsproteste teilweise unter kriegsähnlichen Bedingungen. Deutschland (Platz 16) nimmt weiterhin eine stabile Mittelposition innerhalb der EU ein. Schwierig sind hier vor allem der Zugang zu Behördeninformationen sowie der Schutz von Quellen und Informanten. Ungarn rutschte von Platz 23 auf Platz 40 ab, weil die Regierung durch neue Gesetze übermäßigen Einfluss auf die Arbeit der Medien nimmt. Dass andere EU-Staaten dies lange Zeit kaum kritisierten, hat die Glaubwürdigkeit der Union als Vorbild in Sachen Pressefreiheit beschädigt. Großbritannien verschlechterte sich vor allem wegen der Abhöraffäre bei News of the World von Platz 19 auf 28, und wegen der Internetzensur im Zusammenhang mit Jugenunruhen und Demonstrationen. In der Türkei wurden Journalisten durch Überwachung und Verhaftungen unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung massiv eingeschüchtert, wodurch das Land auf Platz 148 abrutschte.

 

Der am schlechtesten platzierte Staat in Osteuropa ist Belarus (Platz 168), wo Alexander Lukaschenko nach der brutalen Niederschlagung von Demonstrationen im Dezember 2010 über 100 Blogger und Journalisten verhaften ließ. Auch in Aserbaidschan (Platz 162), das 2012 Gastgeber des Eurovision Song Contest ist, verschärfte die Staatsmacht nach Straßenprotesten im Frühjahr die Überwachung der Medien und des Internets. Präsident Ilcham Alijew gehört wie auch Lukaschenko zu den Feinden der Pressefreiheit.

 

AMERIKA

Die USA fielen um 27 Positionen auf Platz 47, weil die Polizei die Berichterstattung über die Occupy-Proteste behinderte. Innerhalb von zwei Monaten wurden mehr als 25 Fälle bekannt, in denen Journalisten verhaftet oder geschlagen wurden. Chile, wo die Polizei mit Gewalt gegen protestierende Studenten vorging, fiel um 47 Positionen auf Platz 80. Weitere Absteiger sind Brasilien (Platz 99), Paraguay (Platz 80) und Peru (Platz 115). Journalisten, die über Korruption, organisierte Kriminalität oder Umweltthemen berichten, riskieren dort nicht selten ihr Leben.

 

ASIEN/PAZIFIK

In China (Platz 174) hat sich die Situation 2011 verschlechtert. Nach den Protesten in der arabischen Welt hat das Regime die Überwachung der Medien, insbesondere im Internet, verstärkt. In keinem anderen Land sitzen mehr Journalisten und Blogger im Gefängnis. Auch Hongkong fiel stark ab: von Platz 34 auf Platz 54. In Vietnam (Platz 172) gerieten kritische Berichterstatter ebenfalls immer stärker unter Druck und wurden zum Teil zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Birma hingegen konnte seine Position (Platz 169) nach den Reformen der vergangenen Monate etwas verbessern, wenn es auch nach wie vor unter der autoritären Regierung leidet.

 

AFRIKA

Süd-Sudan ging nach seiner Unabhängigkeitserklärung im Juli 2011 als neuer Staat in die Rangliste ein. Als ehemalige Provinz eines der am schlechtesten platzierten Staaten (Sudan: Platz 170) erreichte das Land auf Anhieb einen bemerkenswerten 111. Platz. Niger verbesserte seinen Platz (29) erheblich, während andere ihre Position merklich verschlechterten: Uganda, wo Sicherheitskräfte nach den Wahlen im Februar rigoros gegen Oppositionelle und unabhängige Medien vorgingen, fiel um 43 Positionen auf Platz 139. Die Elfenbeinküste fiel nach einem blutigen Machtwechsel, unter dem auch die Medien stark litten, um 41 Positionen auf Platz 159.

 

DIE SCHLUSSLICHTER

Eritrea, Turkmenistan und Nordkorea nehmen auch in diesem Jahr wieder die hintersten Plätze auf der Rangliste der Pressefreiheit ein: Diktaturen, die keinerlei bürgerliche Freiheiten zulassen. Ihnen folgen mit Syrien, Iran und China Länder, in denen das Regime nicht nur gegen Journalisten mit brutaler Gewalt vorgeht. Zu den repressivsten Staaten gehörten 2011 auch Bahrein (gefallen von Platz 144 auf 173) und Vietnam (gefallen von Platz 165 auf 172). Deutlich verschlechtert hat sich die Situation zudem in Belarus (Platz 168, 2010: 154) und in vielen afrikanischen Staaten, darunter Dschibuti, Malawi und Uganda.

 

DIE SPITZENREITER

An der Spitze der Rangliste stehen nach wie vor europäische Länder wie Finnland, Norwegen und die Niederlande. Sie zeigen einmal mehr, wie eng Demokratie und Pressefreiheit zusammenhängen und dass Demokratie unabhängige Medien braucht. Unter die ersten drei ist in diesem Jahr Estland aufgestiegen (2010: Platz 9). Mit Namibia und den Kapverden sind zudem erstmals zwei afrikanische Länder unter den ersten 20. Die größte Verbesserung innerhalb der Rangliste erreichte Niger, wo sich die innenpolitische Lage nach den Wahlen im Januar stabilisierte. Das Land stieg um 75 Positionen auf Platz 29.

 


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IFJ Presses UN for Action on Media Killings after Violence Claims 106 Lives of Journalists and Media Staff in 2011

The International Federation of Journalists (IFJ) today urged the United Nations Secretary General Ban Ki-moon to take drastic action against governments of the most dangerous countries for media after it published its annual list of 106 journalists and media personnel killed in 2011. The Federation says 2011 has been another bloody year for media and blames governments’ failure to uphold their international obligations for the ongoing violence targeting media. In a letter to the UN Secretary General, the IFJ calls for effective implementation of international legal instruments to combat the prevailing culture of impunity for crimes against journalists.


“It is abundantly clear that deadly violence against journalists is not just a blip due to conflicts around the world but has become a regular cycle in many countries where journalists are hunted down, targeted and murdered by the enemies of press freedom,” said the letter signed by IFJ President, Jim Boumelha. “In a situation where governments are in denial or indifferent to what has become a regular pattern of targeted killings of journalists, it is incumbent upon yourself and the United Nations to remind them of their responsibility to protect journalists.”


This year’s list confirms that journalists are among the primary victims of violence in armed conflict, ethnic and religious tensions as well as political upheavals which erupted in many countries during the past twelve months. Media professionals are exposed to serious risks, often with tragic consequences, as they report from the frontline of conflicts such as in Pakistan and the Arab world or crime prevention in the lawless parts of Mexico where they are considered unwelcome witnesses.


The IFJ list of work related media killings is coordinated with the International News Safety Institute (INSI) and contains 106 journalists and media personnel who died during 2011, up from 94 killings recorded in 2010. An additional 20 journalists and collaborators also died in accidents and natural disasters incidents.


The IFJ says that violence targets not just journalists but also colleagues from all sectors of the industry, including cameramen, drivers and fixers and other support staff which are all recorded to underscore their crucial role in news gathering and reporting.


The systematic failure of governments to protect journalists and punish those who are responsible for violence against them has entrenched the culture of impunity in most parts of the world and contributed to ever rising numbers of journalists’ killings. This prompted the IFJ and the press freedom community to hold for the first time the International Day against Impunity for Crimes against journalists on 23 November 2011.


"This year’s numbers just prove that violence targeting media workers continues unabated,” added Stephen Pearse, IFJ Deputy General Secretary. “We need to send out a strong message that action is needed to stop the violence and the bloodshed.”


As of 31 December, the IFJ recorded the following information on killings of journalists and media staff in 2011:

Targeted killings and homicides incidents        : 106

Accidental deaths                                             : 20

Total Deaths                                                     : 126

The deadliest region in 2011 was the Middle East and Arab World with 32 journalists and media personnel killed. Iraq had the region's highest death toll with 11 dead.

Among countries with high numbers of media fatalities are:

Iraq                  11

 

Pakistan           11

 

Mexico              11

The Philippines    6

 

Libya                    6

 

Yemen                 6

 

Honduras            5

 

India                   5                                                                                                                 

The list of journalists and media personnel killed in 2011 is available on this link: http://www.ifj.org/en/articles/ifj-presses-un-for-action-on-media-killings-after-violence-claims-106-lives-of-journalists-and-media-staff-in-2011

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Ungarische Verfassungsrichter heben Teile des Mediengesetzes auf

Das ungarische Verfassungsgericht hat am Montag Teile des

Mediengesetzes als verfassungswidrig taxiert und aufgehoben.

So etwa die Vorschrift, wonach Journalisten kein Recht haben,

die Identität einer Informationsquelle geheim zu halten,

«wenn diese unberechtigt geheime Daten weitergibt».


Die Kritiker des Gesetzes hatten schon bei der Einführung gewarnt, dass so

faktisch der Informantenschutz wegfallen würde. Zumal es in einer weiteren Passage hiess,

dass ein Gericht oder eine Behördin besonders begründeten Fällen das Medium zur

Bekanntgabe der Quelle verpflichten könne, wenn es um Fragen der nationalen

Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder um die Aufdeckung oder Verhinderung von

Straftaten gehe.

 

Ebenso in die Kritik geriet die Gründung der Medien- und Telekommunikationsbehörde

NMHH und dem angeschlossene Medienrat, deren Basis durch das Gesetz gelegt wurde.

 

Der Präsident der NMHH wird vom Ministerpräsidenten für neun Jahre ernannt,

dem Medienrat ist die Aufsicht der Medienanbiete aufgetragen.

Kritisiert wurde nicht nur die lange Amtszeit des NMHH-Präsidenten, sondern vor allem auch,

dass sämtlich Mitglieder des Medienrates der Regierungspartei Fidesz  nahestehen.

 

Genau das sind die Passagen, die auch im Schweizerischen Mediengesetz umstritten sind, die den Quellenschutz unterhöhlen. Beinahe wortwörtlich. Nur schreit in der Schweiz kein Hahn danach. Niemand wehrt sich und ein Verfassungsgericht, das wir anrufen könnten, existiert nicht. Superdemokratie hier und Diktatur dort. So unterschiedlich und einfach können Wahrnehmungen sein.
Und Ernsthaft, die Androhung von Beugehaft im Jahre 2011 gegenüber einem Journalisten in der Schweiz, das müsste doch die Journalistengewekschaft auf die Strasse treiben, oder doch zumindest zu einer Medienmitteilung. Aber nichts, einfach nichts...(Red.)

 

 

 

 

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Deutschland: Verheerender Entscheid gegen die Pressefreiheit

Die Hausjuristen des Journalistenzentrum Deutschland haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2011 geprüft, welches die Vorschriften zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2011 (Az. 2 BvR 236/08) für verfassungskonform erklärt. Mit dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, Journalisten denselben Schutz als Träger von Berufsgeheimnissen zu gewähren wie etwa Abgeordneten, Geistlichen oder Rechtsanwälten.

 

 

Die Differenzierung verschiedener Berufsgruppen in § 160a Abs. 1 und Abs. 2 der Strafprozess-ordnung verstößt nach Meinung der Richter weder gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG noch stellt sie einen Verstoß gegen die in Art. 12 GG geregelte Berufswahl bzw. Berufsausübungsfreiheit dar. Auch in das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung der Journalisten werde nicht in unzulässiger Weise eingegriffen.

 

 

Das oberste deutsche Gericht zieht hierzu das „Gebot der Funktionstüchtigkeit der Strafrechts-pflege“ heran und gibt somit dieser Funktionstüchtigkeit konkret den Vorrang gegenüber der Freiheit der Medien. Dies rechtfertige angeblich, Journalisten vom absoluten Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot des § 160a Abs. 1 StPO auszunehmen. Ob eine konkrete Ermittlungsmaßnahme gegen Journalisten im Einzelfall unzulässig ist oder nicht, sei davon abhängig, ob sie den „unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert“. Dies ist nur in Bezug auf „unverhältnismäßige“ Maßnahmen der Fall. Gerade die Verhältnismäßigkeit, im Rahmen derer immer eine Gewichtung der beiderseitigen Interessen, also der des Journalisten auf der einen und der der Strafverfolgungsbehörden auf der anderen, zu erfolgen hat, ist argumentativ dehnbar. Mit einer zielorientierten Argumentation lassen sich Maßnahmen der Ermittler somit nahezu immer rechtfertigen.

 

 

Die Folgen dieser Entscheidung werden verheerend für die Pressefreiheit sein. In jedem Fall wird dadurch die Arbeit der Journalisten erheblich erschwert, weil sie ihren Informanten keinerlei Schutz mehr während laufender Ermittlungsmaßnahmen bieten können. So kann von den Ermittlungs-behörden genau festgestellt werden, wann ein Journalist mit wem worüber gesprochen hat, weil Verbindungsdaten ermittelt werden. Die Folge wird unweigerlich ein Ausbleiben von internen Informationen sein, auf denen die Berichterstattung bisher aufbauen konnte.

 

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Hungary: EFJ Condemns Manipulation of Media in Hungary as TV Report Sparks Hunger Strike by Union Leader

The European Federation of Journalists (EFJ) today supported the struggle of Hungarian journalists and their unions against political interference in the country's  media amidst allegations of manipulation in news reporting. The Federation was reacting to threats of sacking concerning journalists at two public TV stations whom unions consider as 'scapegoats' and victims of  a 'cover up' to shield managers from their responsibility.

"We are horrified to see that public television channels that should respect high ethical standards are in fact deliberately manipulating news reports and threatening  journalists who speak up for their rights," said EFJ President Arne König. "This case illustrates the bias and the political interference in Hungarian media. It needs a serious and independent investigation".

On Saturday 3 December, two public television channels (Duna and MTV) showed a blurred image of the former Head of the Supreme Court Mr. Zoltán Lomnici whom reports claim to be "persona non grata" in public media.  An internal "investigation" found that three people were allegedly responsible, an image editor, a reporter and one editor on duty who were subsequently sent a formal warning. However, the journalists' union leaders accused management of making  these three people scapegoats because they acted upon orders from their superiors.

The Public Media Trade Union asked for further independent investigations and lodged a formal complaint to the Media Authority, MTVA.

In the meantime, the head of news department has threatened to fire the image editor and the reporter but journalists question his ability to act with impartiality and fairness, pointing out that he was suspected of manipulating the report of a press conference by Green MEPs in Budapest in April 2011, where he allegedly changed the order of images during the news report.

The President of the Council of Public Media Trade Unions, Mr Balazs Nagy Navarro, started a hunger strike on 10 December to call for a fair and independent inquiry into this recent case of manipulation, to defend the rights of journalists as well as the right of the public to receive independent information.

The EFJ also recalls that an international mission of professional organisations and civil society groups to Hungary on 14-16 November warned of the "chilling effect" on press freedom by the current public media governance and raised questions over the capacity of the reorganized system of public service media to provide pluralist, diverse and quality information as a public good.

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BT Holding übernimmt Radio 24

Baden, Bern und Zürich, 12. Dezember 2011 Die BT Holding übernimmt Radio 24 von Tamedia. Unter dem Dach der BT Holding entsteht mit Radio 24 und Radio Argovia der führende Schweizer Privatradio-Verbund mit Sendegebieten in den Kantonen Aargau, Glarus, Solothurn und Zürich. Radio 24, mit täglich mehr als 300'000 Hörerinnen und Hörern das grösste Privatradio der Schweiz (Radio­control 1. Halbjahr 2011, Montag bis Freitag) soll als eigenständiger Sender in Zürich weitergeführt werden. Alle 33 Mitarbeitenden (29.7 Vollzeitstellen) des Senders werden von der BT Holding weiter­beschäftigt.

 

Der Übergang der Konzession von Radio 24 muss gemäss Radio- und TV-Gesetz vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation genehmigt werden und wird nach Vorliegen dieser Zustimmung rechtskräftig. Die Vermarktungsorganisation Belcom, in der die Verkaufsteams von Radio 24 und TeleZüri gebündelt sind, geht mit sämtlichen 27 Mitarbeitenden (22.7 Vollzeitstellen) auf den 1. Januar 2012 an die AZ Medien über. Die AZ Medien AG wird mehrheitlich von der BT Holding AG gehalten. Mit dem Verkauf der Belcom AG wird sicherge­stellt, dass Radio 24 sowie der TV-Sender TeleZüri weiter­hin gemein­sam im Werbemarkt auftreten können.

 

Das Medienhaus Tamedia hatte sich im April dieses Jahres im Rahmen des Zusammen­schlusses mit Edipresse Suisse entschieden, einen Verkauf seiner TV-Sender sowie Radiostationen und Fachme­dien zu prüfen. Ende August 2011 hatte Tamedia bereits den Verkauf von TeleBärn und TeleZüri an AZ Medien bekannt gegeben.

 

AZ Medien plant Abgabe der Mehrheit an Radio 32

Die AZ Medien AG betreibt mit Radio 32 zurzeit den führenden Radiosender im Raum Solothurn. Da das Radio- und TV-Gesetz die Zahl der privaten Radio-Konzessionen unter der wirtschaftlichen Kon­trolle eines Haupt­aktionärs auf zwei beschränkt, plant AZ Medien in den kommenden Wochen die Aufnahme von Gesprächen mit möglichen Partnern zur Abgabe ihrer Mehrheitsbeteili­gung – von derzeit 61.3 Prozent – an Radio 32.

 

Espace Media erwirbt Langenthaler Tagblatt von AZ Medien

Die Espace Media Groupe, eine Tochtergesellschaft des Medienhauses Tamedia, über­nimmt von den AZ Medien das Langenthaler Tagblatt mit allen 11 Mitarbeitenden (9.6 Vollzeit­stellen). Die Tageszei­tung für die Region Langenthal erreicht mit einer Auflage von 8'152 Exemplaren (Wemf 2011) jeden Tag rund 18‘000 Leserinnen und Leser.

 

Das Langenthaler Tagblatt soll mit der Regionalausgabe Oberaargau der BZ Berner Zeitung zusam­mengeführt werden. Die daraus neu entstandene Zeitung wird den Titel Langenthaler Tagblatt tragen. Die neue Tageszeitung wird mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner im Oberaargau er­reichen. Damit entsteht nach der notwendigen Zustimmung durch die Eidgenössische Wettbewerbs­kommission eine starke Tages­zeitung für die Region Langenthal und Oberaargau.

 

Über die Einzelheiten der Verträge wurde Stillschweigen vereinbart.

 

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Polizeiübergriffe gegen Journalisten beim Castor Transport: Nachspiel

 

Die Polizeidirektion Lüneburg gibt sich um Aufklärung bemüht und ruft betroffene JournalistInnen auf, Übergriffe und Behinderungen durch Polizisten im Wendland zu melden.von Teresa Havlicek



Nach massiver Kritik am Umgang der Polizei mit JournalistInnen beim diesjährigen Castortransport fordert die Polizei Lüneburg Betroffene auf, Behinderungen und Übergriffe zu melden. "Ich bin mir sicher, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann", sagte Sprecher Torsten Oestmann am Freitag der taz, "die wollen wir aber aufklären." Betroffene sollen sich an die Pressestelle der Polizeidirektion Lüneburg wenden. Bislang seien dort keine entsprechenden Anzeigen eingegangen.

 

Als "Skandal" hatte die Deutsche Journalistenunion (DJU) das Vorgehen der Polizei gegen PressevertreterInnen beim Castor bereits Anfang der Woche bezeichnet und von nicht hinnehmbaren Eingriffen in die Pressefreiheit gesprochen. Der Gewerkschaft liegen mehrere Gedächtnisprotokolle über Vorfälle vor: So soll ein Journalist gezwungen worden sein, Fotos von seiner Kamera zu löschen. Andere schildern Verfolgungen durch Polizisten mit erhobenen Schlagstöcken. Auch die taz berichtete über Vorwürfe. Im Fall eines Fotografen, der von einem Polizisten mit dem Visier des Helmes ins Gesicht gestoßen worden sein soll, habe man bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen Einsatzkräfte eingeleitet, sagt Polizeisprecher Oestermann.

Ein Nachspiel wird auch die Beschlagnahmung der Schutzausrüstung eines taz-Fotojournalisten haben. Derzeit prüft er gemeinsam mit Berufsverbänden ein Klagefeststellungsverfahren, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu klären, bei der seine Schutzbekleidung samt Atem- und Kopfschutz konfisziert wurde. Zugleich kündigt er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den verantwortlichen Beamten an. Das Vorgehen gegen den akkreditierten Fotografen hatte auch der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert: Journalisten hätten bei Einsätzen wie dem Castor die "gleichberechtigte Schutzbedürftigkeit wie Sanitäter, Feuerwehrleute oder alle anderen Personen, die aus beruflichen Gründen vor Ort sein müssen." (Quelle: taz)


Die Reporter ohne Grenzen, ROG, haben sich noch immer nict zu den Übergriffen deutscher Polizisten gegen deutsche Journalisten geäussert.

Ist doch sehr interessant, wie die beiden Länder Deutschland und Schweiz mit dem Sachverhalt von Polizeibrutalitäte gegen Medienschaffende umgehen. Die Medien bleiben dran, der Druck auf die Polizei ist gross und die Polizei selber übt sich in Schadensbegrenzung statt im Lügen.

 

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Castor: Polizei gegen Presse

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp4885.html

Dreharbeiten behindert, Fotos gelöscht, Handgreiflichkeiten - Journalisten klagen über schwierige Bedingungen bei der Berichterstattung zum Atommüll-Transport.

 

Ps. ROG - Reporter ohne Grenzen - hat selbstredend gegen diese  Übergriffe gegen Medienschaffende in Deutschland nicht protestiert...

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Thailand verlangt Sperrung von 10 000 Facebook-Seiten

Die thailändische Regierung fordert Facebook auf, rund 10 000 Seiten zu löschen. Diese enthalten laut den Behörden kritische Äusserungen an die Adresse des Monarchen Bhumibol Adulyadej oder gegen die Monarchie an sich.

 

Allein schon der Klick auf den «Gefällt mir»-Button kann in Thailand als Majestätsbeleidigung eingestuft werden, was mit einer Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren bestraft werden kann.

Theoretisch könnte sogar Facebook-Chef Mark Zuckerberg von den thailändischen Behörden belangt werden.

In erster Linie droht aber den Nutzern aus Thailand Gefahr, diese müssten selbst monarchiekritische Nachrichten auf ihrer Pinnwand löschen, wenn diese nicht von ihnen selbst stammen.

Verboten ist auch das Kommentieren von negativen Meldungen über das Königshaus - unabhängig davon, ob man sich dabei auf die Seite des Monarchen stellt.

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Muss man Schweizer Journalisten zum Jagen tragen?

Surfen bildet. Manchmal bleibe ich an den unmöglichsten Stellen hängen, kürzlich zum Beispiel an dieser: «[...] Jean Ziegler, auch von mir während Jahren im Auftrag der Banken verfolgt, als er seine ersten Bücher über den Finanzplatz Schweiz publizierte [...]». Hä? Beiläufig gesteht hier ungefragt ein bekannter Zürcher PR-Profi, für viel Geld jahrelang verdeckt eine Diffamierungskampagne gegen Jean Ziegler gefahren zu haben - «im Auftrag der Banken». Eine ziemlich dicke, auf der Strasse liegende Story, auf die PR-Mann Stöhlker selbst auch noch mit dem Zaunpfahl hinweist.


Und kein Journalist fühlt sich gedrängt – sei es aus schierer Neugier – sich danach zu bücken. Ich kann doch wohl nicht der Einzige gewesen sein, der diesen offensichtlichen Hinweis gelesen hat. Muss man Schweizer Journalisten zum Jagen tragen?

 

Bekanntlich hatte sich Ziegler mit den Schweizer Banken sehr direkt angelegt (u.a. mit «Die Schweiz wäscht weisser»), zu einer Zeit, als das noch existenzbedrohend sein konnte. Schweizer Standard-Themen eben: Steuerhinterziehung mit staatlicher Beihilfe, Schwarzgeld im Billionenbereich auf Schweizer Konten, Steueroasen-Deals, Geldwäsche usw. Ziegler wurde nicht nur von PR-Menschen, sondern von einer ganzen Hermandad von Rechtsanwälten verfolgt. Noch heute sitzt er auf einem über eine Million Schweizer Franken hohen Schuldenberg aus sich über Jahre hinziehenden Prozessen. Schlimme Fehler hat man ihm nie nachweisen können.

 

Der Schmutzfink der Nation

Die hoch alimentierte, professionelle und verdeckte Kampagne gegen den «Schmutzfink der Nation» hinterliess dennoch die gewünschten, Nachahmer abschreckenden Spuren. Es war der gezielte Versuch, eine unliebsame Existenz zu ruinieren. Dass Ziegler nicht daran zerbrach, hat er seinem robusten Naturell zu verdanken. Heute bescheinigen ihm auch Verleumder von damals, mit seiner Kritik im wesentlichen Recht behalten zu haben.

 

Viele Schweizer halten ihre Banken bis heute einer solch zielstrebigen Infamie nicht für fähig. Dabei läuft aktuell, nur als Beispiel, noch immer der Prozess gegen Rudolf Elmer, den ehemaligen Controller bei der Zürcher Privatbank Julius Bär. Elmer hatte mit gestohlenen Daten auf dunkle Steuerbetrugspraktiken der Bank via ihre Cayman-Connection aufmerksam gemacht. Geld nahm er dafür von keiner Seite, gab aber wertvolle Hinweise auf ein einschlägiges, professionell aufgezogenes und weit wucherndes schwarzes Anlagegestrüpp, wie eine Untersuchungsrichterin in Akten anerkennend vermerkte.

 

Das Imperium rotierte und gebar eine Maus

Jahrelang wurde gegen Elmer wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ermittelt, bis hin zur Behauptung, die öffentliche Sicherheit gefährdet zu haben: ein halber Terrorist. Im Januar dieses Jahres fiel das Urteil: eine – bedingte – Geldstrafe von gut Fr. 7400. Der rotierende Berg hatte nicht mal eine Maus geboren. Aber die abschreckende Wirkung war erreicht. Die Bank – und das ist aktenkundig – hatte im Vorfeld einen Lügendetektor eingesetzt und schreckte nicht davor zurück, zeitweise elf Privatdetektive gleichzeitig auf ihren ehemals hoch geschätzten Angestellten und dessen Familie loszulassen, um ihn gezielt psychisch und finanziell fertig zu machen. Anders lassen sich die Fakten nicht interpretieren. Fast wäre es ihnen gelungen.

 

Der Schwarze Peter ist überall

Noch am Abend des angesichts der Vorgeschichte marginalen Schuldspruchs wurde Elmer wie ein potenzieller Staatsfeind samt Ehefrau und vor den Augen seiner minderjährigen Tochter erneut verhaftet, weil er – aus welchen Gründen auch immer – behauptet hatte, Wikileaks eine CD mit neuen geheimen Kontendaten übermittelt zu haben. Tage später widerrief er die Behauptung; er habe sie lediglich zu seinem Schutz erhoben. Aber das langt für eine über sechs Monate dauernde U-Haft. Ohne jeden Beweis. Es gibt diese Daten offensichtlich nicht.

Fast zeitgleich liess UBS-Chef Sergio Ermotti über alle möglichen Medienkanäle verlauten: «Die Schweiz ist reich geworden durch Schwarzgeld. Wenn wir überall einen Schwarzen Peter verteilen würden, wo unversteuertes Geld drin ist, wäre die ganze Bahnhofstrasse voll von Schwarzen Petern.» Polit-Bern reagierte vordergründig entrüstet: Wie kann ein Bankier bloss so ehrlich sein?

Wenn ein kleiner Controller Ermottis Aussage mit Fakten untermauert, wandert er sechs Monate in U-Haft.

 

Der Rechtsstaat spielt verrückt und kaum jemanden juckt's ...

... ausser die kleine «WOZ» und ein paar Routinebeiträge beisteuernde Journalisten. Aller anderslautenden Abkommen und Beteuerungen von Politik und Banken zum Trotz ist es bis heute legal, für amerikanische Steuerhinterzieher in der Schweiz ein Konto zu führen – nach ordentlichem Schweizer Recht, versteht sich.

 

Wir werden eiskalt belogen – und lassen es zu

Die meisten Bankiers behaupten bis heute – und Medien und Publikum glauben es noch immer –, Banken könnten schliesslich nicht wissen, welche dubiosen Gelder ihnen da zuflössen, die kämen einfach, ohne Zeddeli dran. «Das war immer eine Lebenslüge», gesteht kaltschnäuzig der Privatbankier Konrad Hummler im letzten «SonntagsBlick» (online nicht frei zugänglich). Seine St. Galler Privatbank ist in ein einschlägigesVerfahren in den USA verstrickt. Er bleibt weiterhin Präsident der «NZZ» und droht Journalisten, die ihm zu nahe kommen, prophylaktisch mit dem Rechtsanwalt. Eine wahrlich liberale Gesellschaft.

 

Kunden werden rausgeschmissen

Zugleich verraten Schweizer Banken ihre Kunden an die US-Steuerbehörde oder schmeissen sie in vorauseilendem Gehorsam als Kunde gleich raus, wie es dem Schweizer Journalisten Karl Kränzle bei der CS passierte (seinen Fall beschreibt er in der aktuellen Basler «TagesWoche»). Seine Steuern hat er übrigens brav und nachweislich bezahlt. Wenn man es nicht selbst erlebt, glaubt man's kaum.

Aber: Who cares?

 

Bröckli hier, Bröckli da

Solche Info-Bröckchen findet man zwar überall in unsern Medien, man muss sie sich aber mühsam einzeln zusammenpicken. Dass Schweizer Medien mal aufbegehren, die Widersprüche und Verlogenheiten in einer geballten Ladung sammeln und dem Publikum vorführen, mit Frontschlagzeilen: «Jetzt reicht's mit diesem elenden Sumpf und dieser kollektiven Heuchelei! Es schadet dem Land. Der Preis ist inzwischen viel zu hoch!», diesen Tag werden wir wohl nicht erleben.

 

Es braucht einen ehemaligen Regierungssprecher – Oswald Sigg –, der auf der kleinen Website «Infosperber» in einer Buchbesprechung Klartext redet. Das Standard-Werk von Nicholas Shaxson über Steueroasen und ihre verheerenden Auswirkungen wurde kaum irgendwo sonst besprochen, und wenn, dann äusserst unauffällig. Angepasste Schweizer Medienrealität. Die Oase döst, obwohl das Getöse des heraufziehenden Sandsturms unüberhörbar ist.

 

Fred David ist seit 40 Jahren Journalist (u.a. «Spiegel»-Redaktor, Auslandkorrespondent der «Weltwoche», Chefredaktor von «Cash»). Er lebt heute als freier Autor in St. Gallen. 

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NYPD: Pressefreiheit? Heute nicht.

Mary Altaffer/Associated Press

Police officers subdued a photographer, Andrew Kelly, on Thursday in New York.

 

Genau solche Bilder wollen sie verhindern. Die Prügelpolizisten in New York, in Zürich und anderswo.

Early Tuesday morning, the New York Police Department forcibly evacuated Zuccotti Park, home of the Occupy Wall Street movement. The move provoked a clash not only with protesters but with the press. In what appears to have been a coordinated effort to block coverage of the raid, the police barred many journalists from reporting on the police action.

Mayor Michael Bloomberg said the police kept the media away “to prevent a situation from getting worse and to protect members of the press.”

But according to the New York Times, one journalist told a police officer “I’m press!” and the officer just responded “Not tonight.”

If the mayor of our country's largest city thinks protecting the press means silencing them, we're in big trouble. And he’s not alone. Police harassment of the media has been reported during "Occupy" protests in Chicago, Denver, Oakland, Portland and beyond. Arrests of journalists continued throughout the week as protesters took to the streets nationwide.

The NYPD is using more than words to fight journalists. Since Tuesday, 13 reporters have been arrested, another was put in a choke hold, another was beaten with a baton and others were subjected to police harassment. 

In fact, since the birth of the Occupy Wall Street movement two months ago, 26 journalists have been arrested and countless others have been roughed up, tear-gassed and pepper sprayed. There have even been reports of police using high-powered strobe lights to disable video cameras and block people from recording their actions.

ROG die Reporter ohne Grenzen, haben sich bisher nicht zu den Polizeiübergriffen in den USA gegen Medienschaffende verlauten lassen.

 

 

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Hamburg: Übergriffe der Polizei auf Journalisten

Hamburg: Polizei schlägt Radiojournalisten nieder

Pressemitteilung

Am gestrigen Samstag fand in Hamburg eine Demonstration für den Erhalt des Bauwagenplatzes Zomia statt. Nachdem diese durch die Polizei ohne erkennbaren Grund aufgestockt und zur Auflösung gezwungen wurde, kam es zu einem gewalttätigen Übergriff auf einen unserer Korrespondenten an der Kreuzung Valentinskamp / Caffamacherreihe.

 

Trotz vorgehaltenen Presseausweises und während einer Liveschaltung ins Studio wurde der FSK-Journalist von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, woraufhin er zu Boden ging. Der Redakteur erlitt Hautabschürfungen, Nasenbluten, Schwellungen an der Lippe sowie Schmerzen an den Schneidezähnen.

 

Ein FSK-Vorstandsmitglied erklärt hierzu:

„Die Polizeipressestelle behauptet nun auf Anfrage es hätte einen Platzverweis gegen unseren Mitarbeiter gegeben. Dies ist anscheinend notwendig um diesen gewalttätigen Angriff zu rechtfertigen.“

 

Bereits letzte Woche kam es zu einem ähnlichen Vorfall in Hamburg: Ein Mitarbeiter der Taz wurde, ebenfalls trotz Vorzeigens des Presseausweises, von Polizeibeamten auf einer Demonstration zu Boden gestoßen und verletzt.

Polizei versucht in Hamburger Radiosender FSK einzudringen

 

In der Nacht vom 16. auf den 17. November hat die Polizei unter Amtshilfe der Feuerwehr versucht sich einen Zugang zum Hamburger Radiosender FSK aufzubrechen. Hintergrund war eine angebliche Ruhestörung.

 

Das zuständige Polizeikommissariat war nicht zu einer Stellungnahme zum Tathergang bereit.

 

ROG Reporter ohne Grenzen - hat zu diesen Vorfällen keine Medienmitteilung verfasst und nicht protestiert.

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Zürich: Occupy-Räumung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Also, der Leuppi-Lappi hat seine Drohung wahr gemacht (siehe vorhergehenden Bericht) und seine Rambos losgeschickt. Soweit so billig. Aber die Medien! Verdienen die in der Schweiz überhaupt noch diesen Namen?


Unterwegs hab ich den unaufgeregten Bericht auf Radio DRS gehört. Konnte ich wissen, dass ich nicht die Wahrheit höre? Dass das Wichtigste ausgelassen, verschwiegen wurde? Dass der Polizeisprecher unhinterfragt seine Lügen auftischen konnte? (Total friedlich alles, keine Zwischenfälle, einige wurde schon etwas "unsanft" angefasst)  


Unter Ausschluss der Öffentlichkeit - so hätte ein Titel lauten müssen!  (ausgerechnet) auf der Tagesschau.ch-Seite, und nur dort, las ich:  "In Sprechchören kommunizierten sie (die Besetzer) mit diversen Medienvertretern. Diese durften sich den Aktivisten und Polizisten nicht nähern, sondern mussten hinter einem Absperrband in Distanz zum Geschehen ausharren."
Das muss man sich doch als Medienschaffender auf der Zunge zergehen lassen! Die CH Journalisten werden von der Polizei ausgesperrt, Zeugen unerwünscht. Wie immer. Aber die Journalisten lassen sich das nicht nur bieten, sondern sie verschweigen es auch. Keine Proteste der Redaktionen, der Medienwissenschaftler (!) und keine Proteste der Medienorganisationen. Punkt!

 

Hier noch zwei Leserbriefe von newsnet:

"oh und offenbar auch noch:
Ein anderer Aktivist hat eine 5-Franken-Stück grosse Wunde am Kopf, weil er von der Polizei mit dem Kopf am Boden zum Transporter entlang geschleift wurde. Zudem hat er zwei Hämatome unter den Augen. Demselben jungen Mann wurde die Fotokamera weggenommen und auch bei der Haftentlassung nicht zurückgegeben."

 

"Von wegen friedlich:
Laut Betroffenen wurden die AktivistInnen, welche nicht freiwillig gingen, am Kiefer gepackt und ihr Kopf mit Druck auf die Nase nach hinten gedrückt. Beim inneren Kreis setzte die Polizei ohne Vorwarnung zweimal Pfefferspray ein und sprühte einem am Boden sitzenden Aktivisten aus nächster Nähe ins Gesicht"

 

Kein Wort darüber in den "Medien". Was sind das für Medien, die solchen Vorwürfen nicht nachgehen, keine Fragen stellen? Die sich in ihrer Bewegungsfreiheit behindern lassen? Die sich auf die Propagandastelle der Stadtpolizei abstützen in ihrer "Berichterstattung" ohne irgend etwas zu hinterfragen.

 

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Zürich: Bewilligungspflichtige Meinungsfreiheit

Polizeichef Leuppi droht mit Polizeieinsatz gegen Occupy-Camp

 

Flatterte uns doch Gestern diese Medienmitteilung der "Lügenstelle der Stadtpolizei" in den Computer:

Entweder die wissen wirklich nicht was sie tun (schön blöd),  oder sie wissen es ganz genau. Wobei Letzteres viel schlimmer wäre...es gibt also "bewilligungsfähige Formen der Meinungsäusserungsfreiheit" so Polizeichef Leuppi. Wo es aber "bewilligungsfähige Formen" gibt, gibt es auch Nicht-bewilligungsfähige Formen. Darüber schweigt Leuppi wohlweislich.

Kurz: Meinungsäusserungsfreiheit ist gestattet - doch wann, wo und in welcher Form (und für wie viel "Gebühren" ) - das entscheidet die Stadtpolizei!

 

Medienmitteilung: Stadtpolizei Zürich, Freitag 11. November 2011, 19.00 Uhr

 

Gespräch von Stadtrat Daniel Leupi mit Occupy-Vertretern

 

Die Aktivistinnen und Aktivisten der Occupy-Bewegung haben im Gespräch von gestern Donnerstag Verhandlungsbereitschaft gegenüber dem Vorsteher des Polizeidepartements signalisiert. Stadtrat Daniel Leupi hat sich deshalb heute Abend mit ihnen zu einem Gespräch getroffen. Bedauerlicherweise lehnen es die Aktivistinnen und Aktivisten weiterhin ab, den Lindenhof zu verlassen.

 

In einem offenen und angeregten Gespräch haben sowohl die Aktivistinnen und Aktivisten der Occupy-Bewegung wie auch Stadtrat Daniel Leupi ihre Positionen dargelegt, die leider nicht in Übereinstimmung gebracht werden konnten. Der Vorsteher des Polizeidepartements hat nochmals erläutert, dass die Stadt Zürich eine lange Tradition bei der Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit kenne und das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit hoch halte.

Bei der Ausübung der Freiheitsrechte muss aber allen Anliegen der Bevölkerung bei der Benützung des öffentlichen Raums Rechnung getragen werden. Zudem sind die rechtsstaatlichen Regeln zu respektieren. Stadtrat Daniel Leupi hat die bewilligungsfähigen Formen der Meinungsäusserung in Zürich auch an zentraler Lage aufgezeigt (z.B. Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen, Standaktionen). Ausserdem hat er angeboten, bei der Suche nach Räumlichkeiten Unterstützung zu bieten, in denen mehrmals pro Woche Vollversammlungen durchgeführt werden können.

Das Camp auf dem Lindenhof wird noch bis Sonntag, 13. November 2011, 24.00 Uhr toleriert. Nach diesem Zeitpunkt muss mit einer polizeilichen Räumung gerechnet werden. Stadtrat Daniel Leupi hat seine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass die Aktivistinnen und Aktivisten freiwillig den Lindenhof verlassen werden.

Hervorhebungen durch die Redaktion

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1.Mai

Zürcher Journalist von Polizei festgenommen

Wegen Haft Redaktionsschluss verpasst.

 

Unter den rund 300 Personen, die am 1.Mai in Zürich verhaftet wurden, war auch ein freier Journalist vom "St. Galler Tagblatt". Statt dem geplanten Artikel über den Tag der Arbeit, konnte man im "St. Galler Tagblatt" einen Tag verspätet einen Erlebnisbericht über den unverhofften Kasernenaufenthalt von Andreas Minder lesen. Der Zürcher Journalist konnte seinen Bericht über den 1. Mai in Zürich nicht rechtzeitig einreichen, da er am späteren Nachmittagzwischen zwei Polizeisperren geriet und später mit zusammen gebundenen Händen bis kurz vor 21 Uhr in der Kaserne festgehalten wurde.

 

Der Hinweis, dass er Journalist sei, machte den Polizisten kein Eindruck, wie Andreas Minder in seinem Bericht festhält. Als er am späten Abend in seiner Einvernahme nochmals erklärte, nicht an der unbewilligten Demonstration teilgenommen, sondern als Journalist unterwegs war, antwortete der Beamte, dass er wohl routinemässig eine Busse erhalten würde. "Aber machen Sie Einsprache. Ihre Chancen stehen gut.", so der Tipp des Polizisten. Gegenüber "Klartext" kommt Minder zum Schluss, dass er wohl offensiver sein Recht als Journalist hätte einfordern müssen, als er sich im Polizeikessel wiederfand.

 

Bereits im Januar wurden in Bern bei Demonstrationen rund um das Weltwirtschaftsforum Davos mehrere Journalisten verhaftet. Die Polizei räumte in der Folge ein, dass eine der Festnahmen irrtümlicherweise erfolgt sei. Die beiden Journalisten -- von der Genfer Tageszeitung "Le Courier" und von der Zücher "WoZ" -- reichten in der Folge Strafanzeige ein.