Bedrohte Polizisten in Zürich?

  

 

Medienmitteilung

 

8. Juni: Prozess gegen Klaus Ròzsa

 

Ist Fotojournalismus Gewalt?

 

Am Freitag, 8. Juni, findet die Hauptverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa statt. Er wird beschuldigt, am 4. Juli 2008 anlässlich einer friedlichen Besetzung des alten, unbenutzten Hardturm-Stadions durch eine alternative Gruppe, zwei der herbei geeilten Polizisten mit «Gewalt und Drohung» an einer Amtshandlung gehindert zu haben.

 

Die Vorwürfe der Polizisten sind grotesk und durch Zeugenaussagen wie auch Bildmaterial verschiedener Quellen längst widerlegt. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Dadurch wirft der Prozess ganz grundsätzlich Fragen zur Medienfreiheit auf. Denn der Fotograf war an besagter Aktion nicht beteiligt und versuchte nur, die Methoden der Polizisten fotografisch festzuhalten. Ihm jetzt Gewaltdelikte vorzuwerfen, ist eine Umdrehung der tatsächlichen Verhältnisse und schlicht absurd.

 

Journalist hatte zuerst geklagt

Dieser Verfahrensstrang ist einer von mehreren aus gleichem Anlass. Ursprünglich hatte nämlich Klaus Ròzsa – ebenfalls mit Unterstützung seiner Gewerkschaft syndicom – wegen Amtsmissbrauch, Tätlichkeiten und Freiheitsberaubung gegen die Polizisten geklagt. Doch dieses Verfahren steckt nach bald vier Jahren (!) immer noch im Untersuchungsstadium. Der Geschädigte hatte wohlgemerkt seine Anzeigen längst eingereicht, bevor die Polizeibehörden ihrerseits mit Anzeigen gegen ihn «antworteten».  

 

Klaus Rózsa war während vielen Jahren Präsident des Sektors Presse in der Mediengewerkschaft comedia.

 

Die Verteidigung hat die Rechtsanwältin und frühere Journalistin Regula Bähler inne. Sie wird in ihrem Plädoyer die tatsächlichen Vorgänge darlegen und die rechtliche Würdigung aus Straf- und Verfassungsrecht vornehmen. Ob das Urteil am gleichen Tag verkündet wird, ist noch offen.

 

Die Hauptverhandlung findet statt am:

 

Freitag, 8. Juni 2012, ab 8.30 Uhr - Besammlung 8.10 Uhr

Bezirksgericht Zürich

Wengistrasse 28, Sitzungssaal 1

Einzelrichterin C. Bühler

 

Das Verfahren ist öffentlich, die Medien und weitere Interessierte sind herzlich eingeladen.

 

Für weitere Auskünfte und Stellungnahmen:

-       Nina Scheu, stv. Kommunikationsverantwortliche syndicom, mobil: 058 817 18 68 (auch vor Ort)

-       Stephanie Vonarburg, Zentralsekretärin Branche Presse syndicom, 079 773 40 53 (im Vorfeld der Verhandlung)

 

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