SVP SZ: Wirtschaftliche Drohung gegenüber Medienschaffenden, impressum bemängelt Verletzung der Medienfreiheit

Die SVP Schwyz verlangt von Medien den unveränderten Abdruck einer langen Medienmitteilung und droht mit wirtschaftlichen Sanktionen. impressum protestiert wegen Widerspruchs zu den Werten der Demokratie, zu denen sich die Partei selbst ausdrücklich bekennt. Dazu gehört auch die Medienfreiheit. Auch fordert die Partei zum Verstoss gegen die "Pflichten und Rechte" auf. Die SVP SZ hält aber an der Drohung fest, mit Verweis auf die freie Marktwirtschaft.

Gestern Morgen fanden diverse Redaktorinnen und Redaktoren folgenden Text in ihrer Mailbox: "Geschätzte Medienschaffende. Anbei lasse ich Ihnen die offizielle Medienmitteilung der SVP Kanton SZ zur gestrigen a.o. Parteiversammlung zukommen. Darf ich Sie bitten, diese ungekürzt und unverändert zu publizieren? Wir werden als Partei dieses Mal darauf achten, ob diese Kriterien eingehalten wurden und unsere Inserate für die Ausschaffungsinitiative dementsprechend jenen Medien vermehrt in Auftrag geben, die unsere Medienmitteilung auch so veröffentlichen, wie sie eingesandt wurde. Vielen herzlichen Dank schon im Voraus für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit im kommenden Abstimmungskampf." (Abeschickt am Mittwoch, den 29. September, abends. Als Medienmitteilung war eine vollgepackte A4-Seite als Attachment dabei.)

Dank des Hinweises eines Mitglieds bekam impressum Kenntnis von der Angelegenheit und machte die SVP Schwyz umgehend darauf aufmerksam, dass dieses Gebaren mit ihren eigenen Grundsätzen im Widerspruch stehe. Die SVP Schwyz bekennt sich in ihren Statuten nämlich ausdrücklich zum "Demokratieprinzip". Die Meinuntsäusserungs- und Medienfreiheit gehört zur Demokratie wie die Parteien. Dazu gehören auch die innere und die äussere Pressefreiheit. Darüber hinaus dürften Medienschaffende aufgrund der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" in der Berichterstattung gar nicht auf die wirtschaftlichen Interessen des Verlags Rücksicht nehmen.

impressum bat die Partei daher, ihre Drohung ausdrücklich zurück zu ziehen. Leider stiess diese Aufforderung auf wenig Musikgehör: "Schliesslich leben wir ja in einer freien Marktwirtschaft", und wie eine Firma sei man frei, die Anzeigen zu platzieren, wo man wolle, lautete die Antwort des Parteisekretariats. Auch das kantonale Parteipräsidium antwortete in ähnlichem Sinne. Darauf, dass impressum einen Widerspruch zu den selbst deklarierten Werten der Partei bemängelte, wurde nicht eingegangen.

Es geht um Demokratie und Werte, nicht um Politik, Recht oder Marktwirtschaft

impressum bezieht gegenüber politischen Parteien oder zu politischen Themen grundsätzlich keine Stellung, ausser sie beziehen sich direkt auf die Branche der Medien. Der Absender oder der Inhalt der Medienmitteilung von gestern waren darum für die Reaktion von impressum nicht entscheidend. impressum verteidigt in dieser Angelegenheit einzig und allein die innere und äussere Pressefreiheit. Wenn private Firmen einem Medium drohen, protestiert impressum ebenso, wenn es dem Verband zur Kenntnis gelangt. Gefordert sind dann vor allem die Verlage, sich von Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und den Druck nicht an die Redaktionen weiter zu leiten. Parteien müssen sich aber an höheren Standards messen lassen, besonders, wenn sie sich selbst grosszügig auf die Demokratie berufen. Von ihnen kann verlangt werden, dass sie sich ihren eigenen Werten entsprechend verhalten und demokratische Werte - z. B. die Medienfreiheit - nicht selbst angreifen. Das gilt für alle Parteien gleichermassen.

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