Unschuldsvermutung verletzt: Presserat rügt newsnetz .ch von tamedia

Zitat aus dem Entscheid des Presserates vonm 29. Juni 2010


"Mit der Veröffentlichung des Artikels: " Absoluter Nazi: Fotograf Rozsa verurteilit" vom 9. September 2009 hat die Online-Ausgabe des Tages Anzeigers die Ziffer 7.5 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten"  >Unschuldsvermutung<  verletzt. Der Text hätte darauf hinweisen müssen, dass es sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung um eine weiterziehbare, nicht rechtskräftige Verurteilung handelte."

 

Hier geht es zum Gesamttext des Presserat-Entscheides.

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