Presserat: Auf die Beschwerde der Polizei nicht eingetreten

Der Schweizer Presserat ist nicht auf eine Beschwerde der Kantonspolizei Bern eingetreten.

Er begründet dies mit Art. 10 Abs. 2 seines Geschäftsreglements, wenn mit dem Beschwerdegegenstand bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet worden ist. Unter diesen Umständen ist die Durchführung zweier paralleler Verfahren nach Auffassung des Presserates nicht sinnvoll, weshalb er auf die Beschwerde nicht eintritt. Dies teilte der Rat am Freitag mit.

 

Ungeliebte Wahrheiten bei der Polizei

 

Unter dem Titel «Der Polizist und seine `Nigger`» veröffentlichte die «WochenZeitung» am 17. Dezember 2009 einen Artikel. Der Bericht erhob gegen einen darin namentlich genannten Drogenfahnder der Berner Kantonspolizei den Vorwurf, dieser habe sich mehrfach rassistische Übergriffe zuschulden kommen lassen. Der Betroffene sei auch politisch aktiv.

Als Mitglied der Jungen SVP habe er 2007 den Nationalratswahlkampf der Kantonalsektion geleitet.

 

Am 26. Januar 2010 richtete der Kommandant der Berner Kantonspolizei, Stefan Blättler, eine Beschwerde gegen den obengenannten Bericht der «WochenZeitung» an den Presserat.

Die Zeitung habe die Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters durch die Nennung des Namens und den Abdruck eines Bildes wissentlich und willentlich verletzt. Ergänzend wies der Beschwerdeführer darauf hin, die Persönlichkeitsverletzung werde spätestens Ende Februar 2010 klageweise beim zuständigen Zivilgericht geltend gemacht.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0