Schweiz plant vollständige Online-Überwachung

Bern/Berlin/Wien - Die Schweiz plant die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen.

 

Dies geht aus vertraulichen Dokumenten, die der "WOZ" zugespielt wurden, hervor. Ab 1. August müssen sämtliche Internetprovider in der Schweiz die technischen Voraussetzungen erfüllen, um die Internetdaten ihrer Kunden im Verdachtsfall an die Behörden weiterleiten zu können. Kolportiert wird, dass die Schweizer Behörden künftig alle Tätigkeiten eines Nutzers im Internet nachverfolgen könnten, sei es das Abrufen von E-Mails, das Telefonieren über Skype oder die letzte Bestellung bei einem Online-Shop. Die Überwachung ist jedoch nur gestattet, falls gegen die beschuldigte Person bereits ein Strafverfahren initiiert wurde.

 


Somit passt die Schweiz ihre Rechtslage an jene Österreichs an, wo ähnliche Vorschriften schon länger in Kraft sind. Nach dem österreichischen Sicherheitspolizeigesetz kann die Polizei bei Providern "Auskunftsverlangen" stellen, falls "bestimmte Tatsachen die Annahme einer konkreten Gefahrensituation rechtfertigen". Im vergangenen Juni verschärfte auch der deutsche Bundestag mit der Einführung des Zugangserschwerungsgesetzes die Regelungen im Internetverkehr. Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine täglich aktualisierte Liste mit zu sperrenden Websites erstellt, welche die Provider wiederum unter Strafandrohung zu übernehmen haben. Online-Durchsuchungen hingegen sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden nur unter besonders strengen Auflagen, zum Beispiel auf Anordnung eines Gerichts, gestattet.

Bei den Eidgenossen ist nun eine "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses", insbesondere zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und Terrorismus, geplant. Aber auch bei minder schweren Delikten wie Landfriedensbruch, Betrug oder Gewalt und Drohung gegen Beamte, sollen Online-Durchsuchungen erlaubt sein. Als Rechtsgrundlage dient das Bundesgesetz "Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (Büpf). Bis Ende Juni 2010 haben die Schweizer Provider nun Zeit, die technischen Voraussetzungen gemäß den Vorgaben des Dienstes "Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" (Üpf) zu erfüllen. Der Üpf soll die Implementierung der Vorgaben überprüfen und bei Erfüllung Zertifikate ausstellen, so der Wunsch von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf http://www.ejpd.admin.ch/.

Seitens der Provider äußert man sich zu den neuen Regelungen jedenfalls sehr skeptisch. Ein Vertreter eines Zürcher Internetanbieters sagt gegenüber der "WOZ", dass das Ganze ein "Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht" sei und hohe Kosten nach sich ziehe. Besonders kleinere Firmen würden dadurch benachteiligt werden, da die Technologie vom Provider selbst bereitgestellt werden muss. Der Staat kündigt zwar an, im Falle der Überprüfung eines Kunden eine Entschädigungspauschale an die Provider zu zahlen, in welcher Größenordnung sich diese bewegt, ist aber ungewiss.

 

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Vertrauliches Dokument EJPD
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