Mo
23
Nov
2009
Spuckattacken bei newsnetz.ch
Brief an Chefredakteur von Newsnetz (Tages Anzeiger)
Sehr geehrter Herr Waelty
Erlauben Sie mir zu nachfolgendem Artikel einige Bemerkungen – nachdem dies online nicht möglich ist.
Wenn man diesen Artikel liest, muss man annehmen, dass der Journalist, die Journalistin während den Vorfällen vor Ort gewesen ist.
Zumindest habe ich an der Journalistenschule gelernt, dass Berichte die so abgefasst sind, auf persönlich erlebtes beruhen müssen! Auch der Presserat schreibt dies so vor. Nun nehme ich aber an, dass nachstehender Bericht auf eine Medienmitteilung der Stadtpolizei beruht, und dass der Journalist eben nicht persönlich vor Ort gewesen ist. In diesem Falle handelt es sich aber um eine Parteiendarstellung. Dabei müsste der Konjunktiv verwendet werden, und dem Leser ersichtlich gemacht werden, dass es sich um eine einseitige Mitteilung einer der betroffenen Seiten, nämlich der Polizei, handelt.
Nun nehme ich nicht an, dass Ihr Medium einfach zur Verbreitung von Medienmitteilungen dienen soll (falls dem aber so ist, möchte ich auch gerne von diesem Dienst profitieren und erwarte Ihre Konditionen).
Insbesonders die „Spuckattacke“ macht mich misstrauisch: Die Stadtpolizei macht zur Zeit eine intensive Imagekampagne, in der u.a. immer wieder „Spuckattacken“ gegen Polizisten kolportiert werden. Auch Ihr Medium hat diese Kampagne mit getragen. Da ich selber Opfer einer solchen Stadtpolizeilichen Spuck-Lüge und „heftigen Widerstandes“ bin, weiss ich aus eigener Erfahrung, wie schnell Polizisten lügen, um von eigenen Fehlern abzulenken. Eine gewisse Sensibilität gegenüber polizeilichen Angaben, darf man und muss man aber von Medienschaffenden erwarten.
Ich glaube, dass bei Ihren jüngeren Mitarbeitern diesbezüglich ein erheblicher Schulungsbedarf besteht. Gerne erwarte ich Ihre Meinung zu diesem Thema und wie solche Fehler in Zukunft vermieden werden könnten.
Natürlich sollte der erwähnte Artikel auch umgehend entsprechend berichtigt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Klaus Rózsa
Zwei Verletzte bei brutaler Schlägerei
Laut ersten Erkenntnissen der Zürcher Stadtpolizei kam es gegen 22.40 Uhr im Bereich Zwinglistrasse 22 zu einem Streit zwischen mindestens zwei Personen. Die verbalen Provokationen endeten in einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der mindestens eine Stichwaffe eingesetzt wurde. Offenbar flüchtete ein 19-jähriger Iraker von der Zwinglistrasse in Richtung Militärstrasse, gefolgt von einem 26-jährigen Litauer.
Als die beiden bei der Regionalwache Aussersihl Polizisten erblickten, rannte der Litauer in Richtung Zwinglistrasse davon. Während sich einige Polizisten um den Verletzten kümmerten, folgten die anderen dem Flüchtenden und holten ihn bald ein. Aufgrund des heftigen Widerstandes musste er gewaltsam arretiert werden. Bei der Verhaftung spuckte er einem Polizisten ins Gesicht.
Bei dem Vorfall zog sich der Iraker Schnittverletzungen im Kopfbereich und der Litauer Frakturen im Gesichtsbereich zu. Beide mussten in ein Spital gebracht werden. Nachdem sie es wieder verlassen konnten, wurden sie der Zürcher Staatsanwaltschaft zugeführt.
So
22
Nov
2009
Bundesgericht stellt Genfer Justiz in den Senkel!
Fall des am G8-Gipfel 2003 verletzten Pressefotografen
Guy Smallman muss neu beurteilt werden
Lausanne/Bern, 20. November 2009
In seinem Urteil vom Freitag, 20. November 2009 hat das Bundesgericht dem britischen Pressefotografen Guy Smallman Recht gegeben. Der Fall geht an das Genfer Kantonsgericht zurück.
Der Fotojournalist geriet anlässlich der Demonstrationen rund um den G8-Gipfel im Juni 2003 zwischen die Fronten und wurde von einer Granate der Polizei schwer verletzt. Nach mehreren Operationen
gelangte er mit einer Schadenersatzforderung über 85'275 Franken an den Kanton Genf.
Das erstinstanzliche Gericht kam 2007 zum Schluss, dass der Kanton haftbar sei, worauf die Behörden den Fall weiterzogen. Das Kantonsgericht hob das Urteil dann auf und verneinte die
Verantwortlichkeit des Kantons.
Dagegen gelangte der Pressefotograf ans Bundesgericht, das seine
Beschwerde heute, Freitag, 20. November 2009, in öffentlicher Beratung gutgeheissen hat. Damit steht noch nicht fest, ob Guy Smallman eine Entschädigung erhält. Die Sache geht nun zur
Neubeurteilung an die Genfer Justiz zurück. (Verfahren 2C_860/2008)
Medienschaffende werden mehrfach an ihrer Arbeit gehindert
Die Mediengewerkschaft comedia solidarisiert sich mit dem britischen Kollegen und seiner Gewerkschaft, die ihn im Kampf um seine Rechte unterstützt. comedia weist ausserdem zum wiederholten
Mal darauf hin, dass die Polizeikorps in verschiedenen Schweizer Städten immer wieder Medienschaffende an ihrer Arbeit hindern. Die Palette reicht von Fotoverbot über willkürliche
Festnahmen bis hin zu Verletzungen.
Mehrere Verfahren sind hängig. (Ende Pressemitteilung comedia)
Kommentar
OK. Das Bundesgericht hat wieder einmal das Schlimmste verhindert, und der Schweiz eine weitere Schlappe in Strassburg wegen Menschenrechtsverletzungen erspart. Irr ist aber, dass das Verfahren nach sechs Jahren somit noch immer nicht abgeschlossen ist, sondern nun vom Genfer Kantonsgericht neu aufgerollt und verhandelt werden muss. Das dauert erfahrungsgemäss in der Schweiz wieder mehrere Jahre und das Urteil kann dann wieder vor Bundesgericht gezogen werden. Eine never - ending - Story also!
Zeit, darauf hin zu weisen, dass mein Verfahren i.S. Polzeiüberfall auf Pressefotografen vom 4. Juli 2008 nicht vom Fleck kommt: Die Staatsanwaltschaft Zürich und die Anklagekammer blockieren das Verfahren gegen Zürcher Polizeibeamte; bisher wurden keinerlei Untersuchungshandlungen durchgeführt! Siehe unsere Webseite! (kr)
Di
17
Nov
2009
Schweiz: G8 Schockgranatenverletzung vor Bundesgericht
Der sechs Jahre dauernde Kampf des Fotoreporters Guy Smallman um Gerechtigkeit endet am kommenden Freitag in Lausanne.
Ab 09:00 Uhr wird das Schweizerische Bundesgericht über seinen Rekurs entscheiden. Entgegen der Regel ist die Verhandlung öffentlich.
Der Freelancer-Fotograf war während der Proteste gegen den G8-Gipfel von 2003 in Genf durch eine Schockgranate der Polizei schwer verletzt worden.
In erster Instanz hatte er eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Der Kanton Genf ergiff Rekurs und setzte sich damit vor Obergericht durch. Am Freitag entscheidet nun das Bundesgericht in letzter Instanz.
Gewinnt Guy Smallman am kommenden Freitag erneut, erhält er Schadenersatz für seine Verletzung. Verliert, muss er stattdessen für die gesamten Gerichtskosten aufkommen.
Jeremy Dear, Sekretär der englischen Journalistengewerkschaft "National Union of Journalists (NUJ)": "Ein Journalist wurde durch eine von der Polizei geworfene Schockgranate schwer verletzt. Für jeden, der die Filmaufnahmen des Vorfalls kennt, ist nicht nachvollziehbar, dass nicht die Polizei für seine Verletzungen verantwortlich sein soll. Er hat jahrelang um Gerechtigkeit gekämpft, und wir können nur hoffen, dass ihr am kommenden Freitag Genüge getan wird."
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Guy Smallmans Anwalt Raymond de Morawitz: 0041 (0)22 329 55 86
Englischsprachige NUJ-Website zum Fall mit weiteren Informationen und dem Video des Vorfalls:
http://www.nuj.org.uk/innerPagenuj.html?docid=991
Siehe auch unseren Bericht
CH-Justiz deckt kriminelle Polizisten
Fr
30
Okt
2009
Mediendienst Stadtpolizei Zürich: Pressestelle oder Lügenstelle?
Sie berichtet über jeden Habakuk: Die Medienstelle der Stadtpolizei Zürich.
Täglich erreichen mehrere Mails mit "Pressemitteilungen" die Redaktionen. Die gutdotierte "Infostelle" berichtet über Verkehrskontrollen, verletzte Polizisten, Hundebisse gegen vermeintliche Einbrecher, Verkehrsunfälle etc. Weniger klar ist die Auswahl der "Infos": Journalistische Grundregeln gelten hier nicht. Newspeak ist selbstverständlich, so wird beispielsweise immer von "Gummischrot", "Reizstoff" - niemals von sprachlich korrektem Gummigeschoss oder Tränengas geschrieben.
Auch das Konjunktiv gibt es bei der Stadtpolizei nicht. Was sie schreiben stimmt. Punkt. Das gilt auch, wenn in eigener Sache berichtet wird.
Heute kam ein neuerlicher Skandal ans Tageslicht: Einmal mehr fand es die - im Jargon gerne auch Lügenstelle - genannte Infostelle nötig, Zensur auszuüben. Ein Anschlag auf die Zürcher Migrationsbüros wurde der Öffentlichkeit schlicht vorenthalten. Kein Wort kam von der "Medienstelle" der STAPO dazu. Dies war bereits der zweite Anschlag dieser Art.
Die Stadtpolizei Zürich hat über den Vorfall bewusst nicht informiert: «Wir wollen diesen Leuten keine Plattform geben», sagte Polizei-Sprecherin Judith Hödl gegenüber der «Weltwoche», die heute ebenfalls über den Fall berichtet.
Immerhin handelt es sich bei der Stadtpolizei aber nicht um irgend eine private Firma, die nach Lust und Laune berichten darf, auch nicht um eine private Zeitung, sondern um eine öffentliche, von Steuergeldern finanzierte Einrichtung, bei der eigentlich nicht nach politischen Kriterien "berichtet", verschwiegen und gelogen werden dürfte...
Mo
26
Okt
2009
Schnüffelstaat: «Die Preise, die keiner will» für EJPD, Swisscom und Berufsbildungsschule Winterthur
Gewonnen haben... das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Swisscom und die Berufsbildungsschule Winterthur. Diese drei Nominierten haben am Samstagabend die satirischen «Preise, die keiner will» erhalten. Sie werden mit dem «Big Brother Award 2009» als «die schlimmsten Datenschnüffler geehrt», wie die Veranstalter schreiben. Schauspieler Ernst Jenni moderierte den Anlass in der Roten Fabrik in Zürich.
Die Betonskulptur in der Kategorie «Staat» ging an den Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Begründung:
Der Dienst will den Internet-Verkehr künftig in Echtzeit überwachen. Die Schweizer Internet-Provider seien in einer Blitzaktion verpflichtet worden, bis spätestens Ende Juni 2010 auf eigene Kosten entsprechende Schnittstellen für «Direktschaltungen» bereitzustellen. Damit werde das ÜPF Zugang zu allen Daten haben, die «einen Computer über das Internet verlassen oder in ihn hineinfliessen», so Jenni.
Auf richterliche Anordnung erlaubt das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BUePF) dem Dienst, «den Telekommunikationsanbietern Aufträge zur Speicherung der Inhalte von Telefongesprächen oder E-Mails zu erteilen».
In der Kategorie «Business» erhielt die staatsnahe Swisscom den «Big Brother Award». Um im Internet surfen zu können, müssen die Swisscom-Kunden ihren Router über ein Swisscom-Web-Portal konfigurieren. «Die persönlichen Einstellungen wie z.B. das Passwort für den drahtlosen Internetzugriff WLAN werden also bei Swisscom gespeichert und von dort an den Router geschickt», erklären die «Big Brother Award»-Organisatoren. Die gespeicherten sensiblen Daten auf den Swisscom-Servern könnten von Firmenmitarbeitern und polizeilichen Behörden, die einen Gerichtsbeschluss haben, eingesehen werden, da sie auf den Router und den internen Netzwerkverkehr der Swisscom-Kunden zugreifen könnten.
Gerade in der Medienbranche, wo viele Verlagshäuser ihre gesamten IT-Dienste an die Swisscom ausgelagert haben, ist dies eine krasse Verletzung der Bundesverfassung. Doch die Medien schweigen, die Verlegerproteste bleiben aus.
Eine Betonauszeichnung mit Zertifikat erhält die Berufsbildungsschule Winterthur. In der Kategorie `Arbeitsplatz` siegte die Schule «für ihren Aufruf zum Denunzieren», heisst es in der Negativlaudatio. «Die Schule forderte die Nachbarn dazu auf, von ihren Fenstern und Balkonen aus Fotos der Schüler zu machen, welche Abfall auf den Boden warfen oder heimlich auf dem Schulgelände kifften.»
Der «Lebenswerk-Award» «für besonders hartnäckige Verletzungen der Grundrechte» erhielt die Firma Deltavista in Küsnacht.
«Als Marktführer, stellvertretend für etliche Unternehmen, die in diesem Business tätig sind und kommerziell private (Kunden-)Daten sammeln», heisst es zur Begründung.
Den Publikumspreis konnte die Studentengewerkschaft CUAE entgegennehmen. Diesen «positiven» Preis erhielt die Gewerkschaft, weil sie sich «gegen die fremdenpolizeiliche Kontrolle der ausländischen Studenten wehrte».
Die Preise sind dieses Jahr in der Schweiz zum 10. Mal verliehen worden. Mit den Big Brother Awards Schweiz wollen die Organisatoren die öffentliche Diskussion über Privatsphäre, Überwachung und Datenschutz fördern. Im Originalton:
«Mit diesem Preis werden die grössten Schnüffelratten der Schweiz aus Privatwirtschaft und Politik ausgezeichnet.» Mehr dazu: http://www.bigbrotherawards.ch
Mi
21
Okt
2009
Zensur bei persoenlich.com
Dieser Leserbrief durfte pei persoenlich.com nicht erscheinen. Warum wohl?
Auf dem Schweizer Auge blind!
Überzeugend ist die Liste von ROG nicht. Beispielsweise werden staatliche Angriffe auf die Pressefreiheit in der Schweiz von ROG konsequent ignoriert. Festnahmen von Journalisten, Misshandlungen
von Reportern durch Polizisten. Verurteilungen durch Gerichte, ja sogar erst letzte Woche: Verurteilung der Schweiz in Strassburg wegen Verletzung der Meinungsfreiheit: Findet bei den Reportern
ohne Grenzen nur in anderen Ländern statt. Nicht in der Schweiz. Warum?
Klaus Rózsa
Mi
21
Okt
2009
Hofberichterstattung: Systematische Zensur bei Tages Anzeiger online
"Weil die Übergriffe auf Einsatzkräfte zunehmen, will die Stadtpolizei härter durchgreifen. Spucken reicht für eine Festnahme und ein Strafverfahren, erklärt Polizeisprecher Marco Cortesi."
So beginnt ein Artikel auf Tagesanzeiger.ch/Newsnetz. Einer der häufigen, billigen Propaganda-Artikel auf dieser Seite von möchtegern Journalistin Tina Fassbind. Dass der Artikel minimale journalistische Grundregeln ausser Acht lässt, ist ja schon fast normal. Natürlich wird im Artikel nur der Standpunkt der Polizei dargestellt; keine kritische Bemerkung, keine kritische Frage. Kein Jurist, der die schwachsinnigen Absonderungen des Pressesprechers der Lügenstelle der Stadtpolizei zurecht hätte rücken können. So weit so schlecht. Dass aber die Forumsbeiträge systematisch zensuriert werden, ist schon ein starkes Stück! Uns liegen zwei Leserbriefe vor, die sich - durchaus sachlich im Ton - kritisch zum Artikel und zur Vorgehensweise der Zürcher Stadtpolizei äussern. Beide wurden nicht veröffentlicht! Dafür einige Lobhudel-Beiträge.
Dies ist nicht zum ersten Mal, dass wir dieses Vorgehen von systematischer Zensur fest stellen. Betroffen sind dabei immer Artikel, wo es um die "Staatsräson" geht. Wir werden diese Fälle in grösserem Zusammenhang auf PRESSE - FREIHEIT laufend dokumentieren!
(D.L.)
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Anspucken-ist-ein-Grund-zur-Festnahme/story/19997075
Di
13
Okt
2009
EMD Zensur auf Youtube
Gestern noch Online - heute schon zensuriert
Ueli versteht keinen Spass:
Dieses lustige Video wollte ich Euch gerne zeigen: Doch die EMD-Zensur schläft nicht und hat über Nacht zugeschlagen…
Fr
09
Okt
2009
Meinungsäusserungsfreiheit: Neue Verstösse in der Schweiz
Ein Paradebeispiel für den alltäglichen polizeilichen Umgang mit Grundrechten
Berner Polizei knebelt Meinungsfreiheit
Ein engagierter junger Mann demonstriert friedlich vor der irani-
schen Botschaft und wird von der Polizei massiv schikaniert. Was
als Protest für das Recht auf freie Meinungsäusserung im Iran
begonnen hat, entwickelt sich ungewollt zunehmend zu einem
Kampf für ebendieses Recht in der Schweiz. Wie die Berner Poli-
zei versucht, ohne Rechtsgrundlage einen unliebsamen Demons-
tranten loszuwerden.
Siehe zum Thema v.a. Seite 1 & 6ff!
bulletin-62.pdf
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Fr
09
Okt
2009
Strassburg: Schallende Ohrfeige für Schweizer Justiz und Polizei!
Illegaler Polizeieinsatz: Demonstration gegen das World Economic Forum in Davos mit einem massiven Polizeiaufgebot aus der ganzen Schweiz. Kein Durchkommen - auch nicht für die Presse! | Foto: Klaus Rózsa / photoscene.chZugang nach Davos zu Unrecht blockiert
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts korrigiert und das Verbot für einen freien Journalisten, ans Weltwirtschaftsforum WEF nach Davos zu fahren, als rechtswidrig bezeichnet.
Dadurch sei sein Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt worden. Der Fall geht auf das Jahr 2001 zurück, als die Bündner Polizei die Zufahrt nach Davos blockierte, weil sie Ausschreitungen befürchtete. Das sei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel rechtens und verhältnismässig gewesen, hielt das höchste Schweizer Gericht drei Jahre später fest.
Anderer Meinung sind die Richter in Strassburg. Wegen früherer Ereignisse sei es vorhersehbar gewesen, dass es auch am WEF 2001 zu Demonstrationen kommen könnte. Der rechtzeitige Erlass einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für Zugangsbeschränkungen wäre darum möglich gewesen. Die Berufung auf das Notrecht der polizeilichen Generalklausel zur Rechtfertigung der Fernhaltung des Journalisten sei damit nicht zulässig gewesen. Seit dem Jahr 2002 gilt eine vom Parlament erlassene Regelung.
Eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit sei im Übrigen nur gegen die eigentlichen Urheber einer Störung zulässig, hielt der Menschenrechtsgerichtshof weiter fest. Dazu habe der betroffene Journalist aber nicht gehört. Die Schweiz muss dem Betroffenen 8 000 Euro für seine Kosten und Auslagen zahlen, nichts aber unter dem Titel Genugtuung, da die Feststellung der Rechtsverletzung diesen Stellenwert habe.
Anm. Das Urteil, auf das man acht Jahre warten musste, zeigt einmal mehr, dass Polizei und Justiz gerade im Fall WEF - Davos, systematisch Recht verletzen. Der Rechtsweg ist nur Dank der Unterstützung der Mediengewerkschaft comedia möglich geworden!
PRESSE-FREIHEIT

